Umverteilungen in Milliardenhöhe wegen zu hoher Umwandlungssätze

Der Gewerkschaftsbund spielt bei der BVG-Reform auf Zeit

27. März 2012 | Pageviews: 1034 | Jérôme Cosandey

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat an einer Pressekonferenz den Kampf gegen jegliche Senkung des Umwandlungssatzes angekündigt. Dass eine Gewerkschaft eine mögliche Senkung des Umwandlungssatzes verhindern will, ist nachvollziehbar. Man darf aber die politische Taktik hinter diesem Manöver nicht übersehen. Doch auch inhaltlich ist die Argumentation des SGB nicht stichhaltig:

Der SGB bemängelt die ungenügende Datenqualität im Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule. In der Tat widmen sich lediglich 11 von 176 Seiten der Ausgangslage rund um den Umwandlungssatz, obwohl diese Thematik gemäss gesetzlichem Auftrag (Art. 14 BVG) im Zentrum dieses Berichts stehen sollte. Der SGB moniert, die Sterbetafeln, die für die Beurteilung der Lebenserwartungsentwicklung verwendet werden, seien nicht öffentlich oder nur gegen Gebühren erhältlich. Er wirft dem Bundesrat weiterhin vor, die Sterbetafeln unterschiedlicher Anbieter (VZ, BVG, Versicherer, BSV), zeigten unterschiedliche Lebenserwartungen an, was in Anbetracht der diversen Referenzgruppen allerdings zu erwarten ist.

Interessanterweise wird dagegen kaum erwähnt, dass alle Tabellen eine signifikante Zunahme der Lebenserwartung belegen und sich deshalb eine Senkung des Umwandlungssatzes aufdrängt. Dieser Versuch, die Glaubwürdigkeit des Berichts in Frage zu stellen, ist eine Taktik, um Unsicherheit zu streuen. Der Ruf nach einer konsolidierten Datengrundlage und ergänzenden Analysen klingt zwar löblich, darf aber nicht über die damit verbundene Verzögerungstaktik hinwegtäuschen. Jede zusätzliche Analyse kostet Zeit und hält den Status quo (sprich: zu hohe Umwandlungssätze) aufrecht.

Richtige Diagnose, falsche Therapie

Der SGB stützt sich auf ausländische Studien, die eine tiefere Lebenserwartung bei Mitarbeitern mit tiefen Einkommen belegen, um eine Reduktion des Umwandlungssatzes für diese Bevölkerungsgruppe in der Schweiz zu hinterfragen. Gegen diese Diagnose ist wahrscheinlich nichts einzuwenden.

Senkungen des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes deshalb zum Tabu zu erklären ist jedoch keine Lösung. Pensionskassen und Sammelstiftungen, die sich auf Branchen mit tieferen Einkommen fokussieren (z.B. Bau- oder Gastgewerbe) sind ja schon heute frei, höhere Umwandlungssätze als die gesetzlichen Minima anzubieten. Die resultierenden höheren Renten können durch kürzere Auszahlungsdauern, bedingt durch tiefere Lebenserwartungen, kompensiert werden. Hingegen können Kassen aus anderen Wirtschaftszweigen, z.B. dem Dienstleistungssektor oder der Verwaltung, den Umwandlungssatz nicht eigenmächtig der in diesen Sektoren erhöhten Lebenserwartung anpassen und nach unten korrigieren: es handelt sich ja per Definition um einen Mindestumwandlungssatz! Wird dieser an den Sektoren mit den geringsten Lebenserwartungen ausgerichtet,  resultieren verheerende Umverteilungen.

Wie umfangreich diese Umverteilungen sind, wird im Bericht des Bundesrates mit einer einfachen Rechnung illustriert. 2016 werden die durchschnittlichen Altersguthaben für einen Neurentner 300‘000 Fr. betragen. Mit dem dann gültigen Umwandlungssatz von 6,8% entspricht dies einer Jahresrente von ungefähr 20‘000 Fr.

Läge der Umwandlungssatz bei 6,4% (wie die vom Volk 2010 abgelehnten Vorlage vorsah), bräuchte es ein Alterskapital von 319‘000 Fr., um die gleiche Rente zu finanzieren. Anders ausgedrückt, erhielte jeder Neurentner eine Quersubvention von 19‘000 Fr. Bei jährlich 30’000 Pensionierungen entspricht dies einer Gesamtsumme von 600 Mio. Fr. pro Jahr.

Ein Umwandlungssatz von 6,4% wird jedoch von manchen Experten immer noch als zu hoch empfunden (siehe Deprez: 6,2%, Janssen:  <5,0%). Auch haben Pensionskassen, wie die der SBB, bereits heute einen Satz von 5,8% in ihrem Reglement als Zielgrösse definiert. Nimmt man solche Umwandlungssätze als Soll-Grösse an, überschreiten die Quersubventionen schnell 1 Mrd. Fr. jährlich (siehe Abbildung).

Das Vertrauen in die berufliche Vorsorge nicht aufs Spiel setzen

Die Schweiz kann mit Stolz auf ihr Vorsorgesystem mit drei Säulen blicken und geniesst dadurch internationale Anerkennung. Die breite Abdeckung der beruflichen Vorsorge und  der daraus resultierende, imposante Kapitalstock, der wichtiges Kapital für unsere Wirtschaft zur Verfügung stellt, sind echte Errungenschaften. Demografische Veränderungen zwingen uns aber, die Parameter dieses Systems regelmässig zu prüfen und zu justieren. Beim kategorischen Widerstand des SGB gegen eine Senkung des Umwandlungssatzes geht es nicht nur um die Rente einzelner Neurentner. Er gefährdet vielmehr die finanzielle Stabilität und damit das Vertrauen in die gesamte berufliche Vorsorge.

Ein Kommentar auf "Umverteilungen in Milliardenhöhe wegen zu hoher Umwandlungssätze"

  1. Alex Schneider sagt:

    Zukunft der 2. Säule: Rentenkürzungen über AHV/IV kompensieren!

    Der Bund muss über die AHV/IV Renten gewährleisten, welche den Existenzbedarf angemessen decken (Art. 112 Abs. 2 b. BV). Das ist heute für viele KleinrentnerInnen, insbesondere solche, welche in teuren Wohngegenden wohnen, nicht mehr der Fall. Deshalb müssen Bund und Kantone heute vermehrt Ergänzungsleistungen ausrichten (Art. 112a BV). Die AHV/IV wird im Umlageverfahren finanziert. Zudem kann der Bund bis zur Hälfte der AHV/IV-Ausgaben aufkommen (Art. 112 Abs. 4 BV). Damit ist die AHV/IV nur in einem geringen Masse von der Entwicklung der Finanzmärkte abhängig, ganz im Gegensatz zur beruflichen Vorsorge, die heute und sicher auch in naher Zukunft mit sehr tiefen Kapitalerträgen konfrontiert ist. Es ist deshalb unverständlich, warum der Bundesrat in seinem Berichtsentwurf über die Zukunft der 2. Säule nicht stärker auf die Substitution von Rentenansprüchen an die 2. Säule durch höhere AHV/IV-Renten eingeht.

    Die Probleme und Mängel der 2. Säule werden im Bericht umfassend dargestellt: Komplexität, Anlagerisiken, Unterdeckung, Rentnerkassen, Mindestumwandlungssatz, Mindestzinssatz, technischer Zinssatz, Transparenz, Vermögensverwaltungskosten, etc.

    Um im Rentenalter die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise sicherzustellen (Art 113 Abs. 2 a. BV) ist, zumindest für die KleinverdienerInnen, der Ausbau der AHV/IV besser geeignet als die zusätzliche Alimentierung der 2. Säule, da er effizienter und unabhängig von Finanzmarktturbulenzen ist. Durch die variable Beteiligung des Bundes an den AHV/IV-Ausgaben könnten auch Finanzierungsprobleme der Renten flexibler gelöst werden. Es erstaunt deshalb, warum der Berichtsentwurf des Bundesrats sämtliche Details von Sanierungsmassnahmen der 2. Säule ausbreitet, naheliegende Lösungen über die 1. Säule aber nur am Rande erwähnt (Kapitel 9.4.3.2 Lösungsansatz C.1 Ausgleich über die 1. Säule, S. 99ff.). Es fehlt die grundsätzliche Auseinandersetzung mit diesem Thema!

    Die Bedeutung der 2. Säule ist in der Schweiz zu hoch. Sie muss effizienter gemacht werden (Fusionen von Pensionskassen, Senkung der Vermögensverwaltungskosten). Zudem sollen die Renten der 2. Säule den erzielbaren Finanzerträgen des Kapitalmarkts angepasst werden ohne Beitragserhöhungen, Senkung des BVG-Koordinationsabzugs, Erhöhung des ordentlichen Rücktrittalters. Im Gegenzug soll die 1. Säule (AHV/IV), nicht nur für eine Übergangszeit, für die KleinrentnerInnen ausgebaut werden.

    P.S.
    Kein Thema ist im Berichtsentwurf die Vertretungsmacht der Vorsorgeeinrichtungen an den Generalversammlungen der Aktiengesellschaften. Gerade sie könnten Druck ausüben auf die übermässigen Entschädigungen von Management und Verwaltung der Aktiengesellschaften.


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