Es ist schon seltsam: Da betrachten die Urheber der Initiative Arbeit als Knechtschaft, von der einen das bedingungslose Grundeinkommen befreien solle. Und gleichzeitig werden sie nicht müde, zu behaupten, dieses habe keine relevanten Auswirkungen auf das Arbeitsangebot, denn Arbeit könne Selbsterfüllung sein – offenbar aber nur dann, wenn keine ökonomische Notwendigkeit hierzu existiert.

Bei einer gut ins Arbeitsleben integrierten Person mit hohem Einkommen mögen sich die negativen Auswirkungen des Grundeinkommens auf den Arbeitseinsatz tatsächlich in Grenzen halten. Zu glauben, auch ein heranwachsender Mensch unternehme ohne den Druck, Geld zu verdienen, genügend, um sich langfristig nicht selber zu entmündigen, zeugt jedoch von bemerkenswerter Naivität.

Das Grundeinkommen emanzipiert nicht, es entmündigt. Zudem ist es ungerecht: Es belohnt jene, die nicht arbeiten wollen, und bestraft jene, die nicht arbeiten können. Die Aufgabe des Anspruchs, leistungsunwillige und leistungsunfähige Personen zu unterscheiden, widerspricht dem gesunden Menschenverstand und stellt eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips dar.

Letzteren garantiert der Staat heute ein existenzsicherndes Einkommen, das nicht selten deutlich über dem vorgeschlagenen Grundeinkommen liegt. Neben diesem wären deshalb weiterhin gewisse Sozialversicherungen notwendig. Sogar die Verfechter des Grundeinkommens räumen dies zögerlich ein. Damit torpedieren sie aber endgültig alle Finanzierbarkeitsfantasien. Denn schon unter der utopischen Annahme, das Grundeinkommen würde alle bestehenden Instrumente zur sozialen Sicherung komplett ersetzen, klafft eine Finanzierungslücke von mindestens 25 Milliarden Franken – jährlich.

Dieser Artikel erschien am 15. April 2012 in der «Zentralschweiz am Sonntag».