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Staat und Regulierung

Der Diskurs über die wirtschaftspolitischen Aufgaben des Staates dreht sich seit Jahren um zwei zentrale Fragen: Wann soll der Staat in den Markt eingreifen und wie gross soll der Staat sein? Die Antworten darauf sind Ausdruck des sich ändernden Zeitgeists und der vorherrschenden Verwaltungstradition.

Vor der Gründung der modernen Schweiz lag die Wirtschaftspolitik im Ermessen der Kantone. Nebst der Erhebung von Zöllen an den kantonalen Aussengrenzen besassen diese auch das Postregal und das Konzessionsrecht für Eisenbahnen, die in ihren Anfängen von Privaten betrieben wurden. Der Bundesstaat erhielt bei seiner Gründung 1848 Kompetenzen im Geld-, Zoll und später im Postwesen. Der Binnenmarkt wurde eingerichtet, 1850 der Schweizerfranken als Währung eingeführt1 und 1905 die Schweizer Nationalbank gegründet (Baltensperger 2012). Eine weitere Etappe in der Aufgabenentwicklung des Bundes war die Gründung der SBB (1902) und die damit verbundene Verstaatlichung der überwiegenden Mehrheit der bis dato existierenden Privatbahnen. Dahingegen dehnte sich der Sozialstaat im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sehr viel langsamer aus (Meissen 2010). Die Sozialversicherungen nahmen mit Einführung der AHV (1948), der Invalidenversicherung (1960) der beruflichen Vorsorge (1972) und der obligatorischen Arbeitslosenversicherung (1976) langsam ihre heutige Gestalt an. Seit der Gründung des Bundesstaates bis heute waren all diese Ausweitungen staatlichen Handelns von harten politischen Diskussionen begleitet. Parallel dazu hat sich auch die ökonomische Theorie permanent mit der Frage beschäftigt, wann ein Staat in den Markt eingreifen soll. Daher: Zeit für eine kleine Theoriestunde.

Von Markt- und Staatsversagen

In der Ökonomie gibt es das Konzept des «Marktversagens». Dieses liegt vor, wenn es die Marktmechanismen alleine nicht vermögen, die wirtschaftliche Tätigkeit zu koordinieren und daraus gesamtwirtschaftlich unerwünschte Nebeneffekte erwachsen. Dies ist nicht zu verwechseln mit staatlichen Interventionen wie den Sozialversicherungen, die durch gesellschaftlich unerwünschte Marktresultate legitimiert werden. Marktversagen kann aus unterschiedlichen Gründen eintreten, beispielsweise bei asymmetrischen Informationen2, externen Effekten3, natürlichen Monopolen4 oder öffentlichen Gütern5. Doch ein Marktversagen alleine gibt noch keinen Aufschluss darüber ob der Staat eingreifen soll. Denn ebenso wie der Markt, kann auch der Staat in seinem Handeln aus vielerlei Gründen scheitern. Falsche Anreize durch staatliches Handeln können beispielsweise zu Marktverzerrungen und damit zur Fehlallokation von Ressourcen führen. Eine Folge davon können Überkapazitäten sein, wie sie aufgrund des subventionierten Angebots von erneuerbaren Energien auf dem europäischen Strommarkt bereitgestellt werden. Die Antwort auf die Verteilung der Aufgaben zwischen Markt und Staat hängt somit immer von den Kosten des Markt- bzw. des drohenden Staatsversagens ab und muss im Einzelfall geklärt werden.

Andere Länder, andere Staaten

Bleibt der Versuch zur Beantwortung der zweiten Frage: Wieviel Staat soll es sein? Ein internationaler Vergleich weckt die Befürchtung, dass auch hier keine eindeutige Antwort möglich ist. Betrachtet man die Staatsquote – also die Staatsausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) – so weisen die nordischen Länder und Frankreich Werte von zwischen 50% und 60% auf, während die Quoten bei den USA und der Schweiz mit 36% respektive 33% wesentlich tiefer sind. Die Fiskalquote, die die Einnahmen des Staates aus Steuern und Sozialabgaben dem BIP gegenüberstellt, zeigt ein ähnliches Muster, auf etwas tieferem, dafür relativ konstantem Niveau. Dies weist darauf hin, dass länderspezifische Unterschiede in der Auffassung der Rolle des Staates wichtiger sind als ökonomische Optimalitätsüberlegungen. Schätzungen zur optimalen Grösse der Staatsquote mit Blick auf das Wirtschaftswachstum reichen von 15% bis 30% des BIP (Kahn 2011). Da die Staatsausgaben fast aller Länder diese Werte überschreiten, wäre weniger Staat bei den heutigen Gegebenheiten wohl förderlich für das Wachstum. Allerdings hat nicht nur die schiere Grösse einen Einfluss auf das Wachstum, wie dies die Grafik verdeutlicht. Sie zeigt nämlich den Zusammenhang zwischen Veränderungen in den ökonomischen Freiheiten – gemessen mittels der Variation des «Economic Freedom Index»6 – und dem BIP-Wachstum. Dabei ist das Wirtschaftswachstum innerhalb einer Zehnjahresperiode tendenziell höher, wenn sich in der Dekade davor der Indexwert verbessert hat. Der Staat sollte also ebenso mit guten Rahmenbedingungen, d.h. einer glaubhaften Geldpolitik, wenig Regulierungen, freiem Handel und klar definierten Eigentumsrechten positiv auf das Wirtschaftswachstum einwirken.

Öffentlicher Sektor

Der Staat als Arbeitgeber

Tobias Schlegel

Die staatliche Beschäftigung ist ein Indikator dafür, wie viele Aktivitäten der Staat übernimmt und in welcher Art und Weise er Güter und Dienstleistungen bereitstellt. Dabei sind die grossen Unterschiede zwischen den Ländern Ausdruck davon, wie verschieden die Auffassungen darüber sind, welche Aufgaben vom Staat zu erledigen sind und welche nicht. Während in den nordeuropäischen Ländern um die 30% aller Beschäftigten ihren Lohn vom Staat beziehen, sind dies in Japan oder Korea weniger als 8%. In der Schweiz verdienten 2013 18% aller Beschäftigten ihren Lohn im öffentlichen Sektor. Teil dieser Quote sind nicht nur Verwaltungsmitarbeiter, an die man beim Wort «Staatsangestellte» zuerst denkt, sondern auch Lehrer, Ärzte, Förster, Archäologen, Pöstler, Doktoranden oder Angestellte einer Kläranlage. In Branchen wie den Post-, Express- und Kurierdiensten, der Wasserversorgung oder bei der Erziehung liegen die Anteile der öffentlichen Beschäftigten bei rund 70% und mehr, in der Energieversorgung, der Abwasserentsorgung oder dem Gesundheitswesen bei über 30%. Unbestritten ist, dass die Mehrheit dieser Arbeitsplätze wichtig ist und zum reibungslosen Funktionieren der Wirtschaft beiträgt. Gleichzeitig stellt sich aber die Frage, welche dieser Arbeiten zwingend von Lohnempfängern der öffentlichen Hand erfüllt werden müssen, bzw. wo sie besser dem Markt überlassen würden. Die liberale Antwort wäre klar: Wenn immer möglich – d.h. solange der Markt nicht versagt – sollte dieser für die Bereitstellung der Güter sorgen. In der Schweiz scheint die Frage indes immer öfter zugunsten des Staates beantwortet zu werden. Während die Gesamtwirtschaft heute einen Fünftel mehr Arbeitskräfte zählt als 1995, ist die Beschäftigung bei der öffentlichen Verwaltung um 37% gestiegen. Und auch in einigen staatsnahen Branchen wuchsen die Beschäftigtenzahlen in den letzten 20 Jahren deutlich stärker als in der Privatwirtschaft. Angeführt wird diese Statistik vom Gesundheits- und Sozialwesen, bei dem die Beschäftigung seit 1995 im Vergleich zur Privatwirtschaft um 48% zugenommen hat.

Wachstum in die Breite

Der wachsende öffentliche Sektor hat Auswirkungen auf die Arbeitsproduktivität – also die Effizienz des personellen Ressourceneinsatzes im Produktionsprozess. Die Schweiz, die im OECD-Vergleich in den letzten Jahren den höchsten Zuwachs bei den Staatsangestellten aufwies, liegt beim Arbeitsproduktivitätswachstum 0,4 Prozentpunkte unter dem OECD-Mittel (1,6% pro Jahr für 1995–2013). Dies ist zu einem Grossteil auf das in der Schweiz vergleichsweise hohe Niveau der Arbeitsproduktivität zurückzuführen. Dennoch: Das starke Beschäftigungswachstum bei der Verwaltung und staatsnahen Branchen dürfte einen negativen Einfluss haben. Anders als in der Privatwirtschaft ist die reale Wertschöpfung im öffentlichen Sektor in den letzten Jahren relativ zur Beschäftigung nur leicht gestiegen, was sich in einer schwachen Produktivitätszunahme äusserte.

Fortgeschrittene Gleichstellung

Interessant ist die Analyse des öffentlichen Sektors auch mit Blick auf die Beschäftigung von Frauen. Der Anteil von Frauen an den Beschäftigten ist mit 46% deutlich höher als in der Privatwirtschaft (36%). Eine Untersuchung bei den Führungsgremien der Schweizer Kantone (Schweizerische Staatsschreiberkonferenz 2016) hat zudem gezeigt, dass der Frauenanteil in Spitzenpositionen im öffentlichen Sektor mit 13% zwar weiterhin tief, aber immerhin mehr als doppelt so hoch ist wie in der Privatwirtschaft (6%). Beides kann auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit) zurückzuführen sein, oder aber auf einen überdurchschnittlich hohen Anteil an typischen Frauenberufen.

Regulierung

Deregulierung und Privatisierung im Gegenwind

Tobias Schlegel

Über Regulierungen und die Bereitstellung von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen kann der Staat in gewissen Fällen die Marktresultate verbessern. Wie sich der Bundesrat die Bereitstellung öffentlicher Güter vorstellt, hat er im Jahr 2004 erläutert: «Service public umfasst eine politisch definierte Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und -dienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen sollen» (Bundesrat 2004 S. 4570). Leider lässt diese Definition nur begrenzt Parallelen zur Theorie der öffentlichen Güter erkennen, nach der staatliche Eingriffe in bestimmten Situationen legitim sind.8 Vielmehr beruht sie mehrheitlich auf politischen Überlegungen (Meister 2012). Das breite Leistungsspektrum, das Strom, Telekommunikation, Post, Spitäler, den öffentlichen Verkehr und elektronische Medien umfasst, schliesst viele Bereiche ein, in denen kein Marktversagen vorliegt und somit Wettbewerb herrschen sollte. Doch die Schweiz tut sich schwer mit der Liberalisierung von Märkten, vor allem im internationalen Vergleich. Während sich in Europa Ende der 1990er Jahre die Staaten aus den meisten Strom- und Telekommunikationsmärkten zurückgezogen haben, ist die Liberalisierung hierzulande auf halbem Wege stehengeblieben. So ist die Swisscom immer noch mehrheitlich in Staatsbesitz (51%), und private Endkunden haben bei der Stromversorgung weiterhin keine Wahlmöglichkeiten.

Marktverzerrungen durch den Service Public

Die ausbleibende Liberalisierung hat negative Auswirkungen auf die Infrastruktur in der Schweiz. So orientiert sich das von der Bundespolitik bestimmte Leistungsniveau häufig nicht an der effektiven Zahlungsbereitschaft der Nachfrager, sondern an regionalpolitischen Forderungen und Umverteilung. Weil alle Regionen der eigenen Standortattraktivität einen hohen Stellenwert einräumen, resultiert eine gesamtwirtschaftliche Überversorgung. Ein weiteres Problem ist die mangelnde Benutzerfinanzierung, die dazu führt, dass teure Infrastrukturleistungen, wie der Betrieb abgelegener Poststellen oder die Nutzung einer schwach frequentierten Buslinie, von der Allgemeinheit getragen werden. Diese Umverteilung über den Service Public ist ineffizient, da nebst den ärmeren Bevölkerungsteilen auch jene profitieren, die gar keine staatliche Unterstützung nötig hätten. Denn: Auch wohlhabende Haushalte profitieren von zu tiefen Strom- und Wasserpreisen. Weil sich nach wie vor die meisten Infrastrukturdienstleister im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, hat diese auch keinen Anreiz, alternative Formen der staatlichen Güterbereitstellung – beispielsweise Konzessionsvergaben – anzuwenden und somit ein Mindestmass an Wettbewerb in diesen Märkten zuzulassen. Diese Marktverzerrungen sind aus zweierlei Sicht problematisch: Sie schwächen die Innovationskraft der teilliberalisierten Infrastrukturmärkte, und benachteiligen private Anbieter (Meister 2012). Die ins Stocken geratene Privatisierung sollte daher dringend wieder ins Rollen gebracht werden.

Wachsende Regulierungsdichte

Betrachtet man die Regulierungen, so sieht die Ausdehnung des Staates noch etwas dramatischer aus. Die Anzahl Gesetzesseiten ist seit 1995 von knapp 43000 Seiten auf 69000 Seiten gestiegen. Die Gründe dafür sind verschieden, nebst dem Aktivismus der Administration, der unabhängigen Regulierungsbehörden und der internationalen Gremien tragen auch der Lobbyismus der Unternehmen und die wachsenden Ansprüche der Gesellschaft an den Staat zu dieser Entwicklung bei (Buomberger und Schlegel 2016). Die Bekämpfung der Regulierungsdichte wird durch die sehr unterschiedliche Motivation dieser Akteure umso schwieriger.

Marktverzerrungen durch den Service Public

Die ausbleibende Liberalisierung hat negative Auswirkungen auf die Infrastruktur in der Schweiz. So orientiert sich das von der Bundespolitik bestimmte Leistungsniveau häufig nicht an der effektiven Zahlungsbereitschaft der Nachfrager, sondern an regionalpolitischen Forderungen und Umverteilung. Weil alle Regionen der eigenen Standortattraktivität einen hohen Stellenwert einräumen, resultiert eine gesamtwirtschaftliche Überversorgung. Ein weiteres Problem ist die mangelnde Benutzerfinanzierung, die dazu führt, dass teure Infrastrukturleistungen, wie der Betrieb abgelegener Poststellen oder die Nutzung einer schwach frequentierten Buslinie, von der Allgemeinheit getragen werden. Diese Umverteilung über den Service Public ist ineffizient, da nebst den ärmeren Bevölkerungsteilen auch jene profitieren, die gar keine staatliche Unterstützung nötig hätten. Denn: Auch wohlhabende Haushalte profitieren von zu tiefen Strom- und Wasserpreisen. Weil sich nach wie vor die meisten Infrastrukturdienstleister im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, hat diese auch keinen Anreiz, alternative Formen der staatlichen Güterbereitstellung – beispielsweise Konzessionsvergaben – anzuwenden und somit ein Mindestmass an Wettbewerb in diesen Märkten zuzulassen. Diese Marktverzerrungen sind aus zweierlei Sicht problematisch: Sie schwächen die Innovationskraft der teilliberalisierten Infrastrukturmärkte, und benachteiligen private Anbieter (Meister 2012). Die ins Stocken geratene Privatisierung sollte daher dringend wieder ins Rollen gebracht werden.

Wachsende Regulierungsdichte

Betrachtet man die Regulierungen, so sieht die Ausdehnung des Staates noch etwas dramatischer aus. Die Anzahl Gesetzesseiten ist seit 1995 von knapp 43000 Seiten auf 69000 Seiten gestiegen. Die Gründe dafür sind verschieden, nebst dem Aktivismus der Administration, der unabhängigen Regulierungsbehörden und der internationalen Gremien tragen auch der Lobbyismus der Unternehmen und die wachsenden Ansprüche der Gesellschaft an den Staat zu dieser Entwicklung bei (Buomberger und Schlegel 2016). Die Bekämpfung der Regulierungsdichte wird durch die sehr unterschiedliche Motivation dieser Akteure umso schwieriger.

Arbeitsmarkt

Liberaler Arbeitsmarkt in Gefahr

Tobias Schlegel

Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des flexiblen Schweizer Arbeitsmarktes kann kaum genug betont werden. Der Staat räumt den individuellen Akteuren dabei einen relativ grossen Spielraum ein. Dies wirkt sich dreifach positiv auf die Volkswirtschaft aus: Der Strukturwandel wird nicht behindert, Arbeitskräfte werden auch bei sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen optimal eingesetzt, und das flexible Spiel von Angebot und Nachfrage führt zu tiefen Arbeitslosenzahlen (Flückiger und Schwab 2011). Trotzdem: Die Wachstumsschwäche der Schweiz in den 1990er Jahren verursachte erstmals seit den 1930er Jahren nennenswerte Arbeitslosigkeit und die Sockelarbeitslosigkeit begann zu wachsen. Vor diesem Hintergrund war die Öffnung des Arbeitsmarkes durch die Personenfreizügigkeit mit der EU (PFZ) ein radikaler, mutiger und richtiger Schritt. Gleichzeitig bildete diese Öffnung auch den Startpunkt zu einer stärkeren Regulierung des unteren Arbeitsmarktes in Form der flankierenden Massnahmen (FlaM).

Abschaffung von Kontingenten

Ab dem Jahr 1991 versuchte der Bundesrat mittels des «Drei-Kreise-Modells»9 die Zuwanderung besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes auszurichten. Er brach mit der Fremdarbeiterpolitik der Nachkriegszeit, die auf die Einwanderung niedrig qualifizierter Arbeitskräfte fokussierte und zur Strukturerhaltung beitrug (Freiburghaus und Guggisberg 1998). Doch auch die Periode von 1995–2004 war von strikter Kontingentierung und Abschottung des inländischen Arbeitsmarktes geprägt. Die Einschränkung der kontingentfreien Umwandlung des Saisonnierstatuts in eine Aufenthaltsbewilligung führte dazu, dass der Anteil an kontingentierter Einwanderung in den Arbeitsmarkt in den frühen 2000er Jahren fast 100% betrug. Mit der Unterzeichnung des Abkommens zur PFZ (1999) läutete der Bundesrat das Ende dieser restriktiven Zuwanderungspolitik ein, die sich vor allem auf den Schutz inländischer Arbeitskräfte konzentriert hatte. Seit der Aufhebung des Inländervorrangs für die EU-17-Staaten10 im Jahr 2004 bzw. der Kontingente im Jahr 2007 steht der Bedarf der Unternehmen an Arbeitskräften im Vordergrund, und nicht mehr das politische Kalkül zur Verteilung der Zuwanderungskontingente. Wie wichtig diese Deregulierung des Arbeitsmarktes war, zeigt der positive Einfluss des Wegfalls des Inländervorrangs auf das BIP pro Kopf (Economiesuisse 2016). Gleichzeitig haben Arbeitskräfte mit tiefen und mittleren Qualifikationen per Saldo von der PFZ profitiert (Schellenbauer und Schwarz 2015).

Doch die PFZ war politisch nur im Tausch mit einer stärkeren Regulierung des Arbeitsmarktes in Form der FlaM zu haben. Diese beinhalten im Wesentlichen die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen und die Möglichkeit, Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen durch den Bund oder die Kantone zu erlassen. In beiden Fällen werden ganzen Branchen oder Regionen einheitliche Arbeitsbedingungen aufgezwungen. Dies ist eine starke Verschiebung hin zu kollektivistischer Entscheidungsfindung und stellt auch eine grosse administrative Belastung für die Unternehmen dar. Dass der Arbeitsmarkt dadurch in den letzten Jahren an Beweglichkeit eingebüsst hat lässt sich gut an der Beveridge- Kurve ablesen (vgl. Grafik).

Rückfall in die 1990er Jahre?

Mit dem drohenden Wegfall der PFZ sind diese Eingriffe in den Arbeitsmarkt jedoch etwas in den Hintergrund gerückt, ist doch erneut von Höchstzahlen und Inländervorrang die Rede. Ein Rückfall in alte Muster könnte doppelt schmerzhaft sein, falls die FlaM trotzt wegfallender PFZ bestehen bleiben. Die langfristigen Folgen des weniger liberalen Arbeitsmarktes wären eine höhere Arbeitslosenquote, gepaart mit verstärktem Fachkräftemangel aufgrund der restriktiven Zuwanderungspolitik.

Liberale Lösungen

1) Das vorhandene Potenzial zur Steigerung der Arbeitsproduktivität im staatsnahen Sektor – z.B. in der Alterspflege – muss konsequenter genutzt werden.

2) Der Staat selbst trägt erheblich zur Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften bei. Eine gewisse Selbstdisziplin in dieser Sache könnte die Migration auch ohne Einschränkung der Personenfreizügigkeit im Zaum halten.

3) Damit der Wettbewerb bei der Infrastrukturversorgung spielen kann, braucht es eine konsequente Benutzerfinanzierung und den Abbau von Quersubventionen.

4) Der Staat soll sich auf seine subsidiäre Rolle beschränken und nur aktiv werden, wenn sich das Volk in demokratischen Abstimmungen für ein Versorgungsniveau ausspricht, das der Markt nicht bereitstellen würde. Statt die entsprechenden Leistungen durch Unternehmen im Staatsbesitz zu produzieren, sollte er sie mit der Vergabe zeitlich begrenzter Konzessionen und über Ausschreibungen bei privaten Unternehmen einkaufen.

5) Zur Minimierung der Risiken für die Steuerzahlenden sollen die bereits bestehenden Beteiligungen der öffentlichen Hand an Unternehmen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene deutlich reduziert werden. Mehr Marktmechanismen und weniger Politik sollen die Leitlinien für die Zukunft sein.

6) Das stete Regulierungswachstum kann mit verschiedenen Mechanismen gebremst werden. Dazu gehören: Die «One-in, one-out»-Regel, bei der für jede neue Regulierung eine bestehende aufgehoben werden muss; Verfallsdaten für Gesetze, die befristete Sachverhalte regeln; «Opting-In-» oder «Opting-Out»-Klauseln für Regulierungen, die nur einen Teil der Unternehmen betreffen; oder die «Zero-based»-Regulierung, die den technischen Wandel als Chance zur grundlegenden Neuordnung der Regulierungen in einer Branche sieht.

7) Eine unabhängige Prüfstelle, die den Gesetzgebungsprozess begleitet, soll die Governance-Struktur im Regulierungsprozess verbessern. Dadurch würde die Qualität neuer Regulierungen steigen.

8) Die Masseneinwanderungsinitiative sollte ohne expliziten Inländervorrang und Kontingente umgesetzt werden. Die Personenfreizügigkeit ist im Kern zu erhalten (vgl. dazu Liberale Lösung Nr. 1 zur Globalisierung).

9) Der Arbeitsmarkt ist der Schlüssel zur Integration von Flüchtlingen. Auch deshalb muss die Regulierung des Arbeitsmarktes für Niedrigqualifizierte mittels flankierender Massnahmen und den daraus folgenden Mindestlöhnen überdacht werden.

Endnoten

1 Der Bund erhielt jedoch erst 1891 das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten.
2 Bei asymmetrischer Information verfügen die beiden Vertragsparteien eines Geschäfts bei dessen Abschluss oder Erfüllung nicht über die gleichen Informationen. Diese Situation kann dazu führen, dass unvorteilhafte Verträge eingegangen werden bzw. auf vorteilhafte Verträge verzichtet wird.
3 Externe Effekte sind nicht im Preis inbegriffene positive oder negative Effekte gegenüber Dritten, die aus dem Konsum eines Gutes entstehen. Dadurch werden ineffiziente Mengen dieses Gutes konsumiert. Negative externe Effekte führen zu einem Überkonsum (weil der effektive Preis zu tief ist), positive externe Effekte zu einem Unterkonsum (weil der effektive Preis tiefer wäre). Beispiele für Güter mit negativen externen Effekten sind Treibstoffe, deren schädliche Wirkung auf die Umwelt nicht im Preis inbegriffen ist.
4 Natürliche Monopole existieren vor allem in Netzindustrien, wo die Betriebskosten bei höherer Auslastung nur minimal steigen. Freier Wettbewerb würde dazu führen, dass der beste Anbieter alle Konkurrenten aus dem Markt drängt und dann als Monopolist überhöhte Preise verlangen könnte.
5 Öffentliche Güter weisen die beiden Kriterien der Nicht-Ausschliessbarkeit vom und der Nicht-Rivalität im Konsum auf. Nicht-Ausschliessbarkeit bedeutet, dass ein Individuum nicht am Konsum gehindert werden kann, selbst wenn es dafür nichts bezahlt. Die Möglichkeit des Trittbrettfahrens führt also dazu, dass niemand für das Gut bezahlen möchte und es daher auch nicht vom Markt bereitgestellt wird. Nicht-Rivalität heisst, dass der individuelle Nutzen aus dem Konsum eines Gutes durch weitere Konsumenten nicht geschmälert wird (bspw. öffentliche Sicherheit).
6 Der «Economic Freedom Index» des Fraser Instituts misst seit 1970 die Wirtschaftsfreiheit in einer Vielzahl von Ländern. Mit der Berücksichtigung der Grösse des Staates, der Geldpolitik, des internationalen Handels, der Regulierungen verschiedener Märkte sowie des Justizsystems und der Eigentumsrechte wird das Spannungsfeld zwischen Markt und Staat aus unterschiedlichen Winkeln beleuchtet. Seit 1970 zeigt sich dabei im internationalen Mittel eine leichte Verbesserung der wirtschaftlichen Freiheiten, wobei dieser positive Trend bereits Anfang des Jahrtausends stagnierte. In der Schweiz verbesserten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenfalls bis ins Jahr 2000, fielen danach aber wieder fast auf das Niveau von 1970.
7 Das BFS weist für die öffentliche Verwaltung lediglich den Median aus, weshalb die Berechnung des ersten und dritten Quartils auf der Annahme beruht, die Lohnverteilung in der öffentlichen Verwaltung sei gleich wie jene in der Gesamtwirtschaft.
8 Vgl. dazu den Text zum Globaltrend «Staat und Regulierung»
Unter dem «Drei-Kreise-Modell» versteht man die Schweizer Zuwanderungspolitik zwischen 1991 und 1998, bei der die Einwanderung nach Herkunftsland bzw. nach der «kulturellen Distanz» zur Schweiz priorisiert wurde (D’Amato 2008). Dabei galten für Bürger von Ländern der verschiedenen Kreise unterschiedlich strenge Regeln. Zum innersten Kreis der Einwanderer zählten Bürger der EU- und EFTA-Staaten. Dem mittleren Kreis gehörten Bürger von Andorra, Monaco, San Marino, Kanada, USA, Australien und Neuseeland an und der äusserste Kreis galt für alle anderen Nationalitäten.
 10 Die EU-17-Länder umfassen Deutschland, Österreich, Italien, Griechenland, Spanien, Portugal, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Grossbritannien, Irland, Dänemark, Finnland, Schweden, Zypern und Malta.
 11 Die EU-8-Länder umfassen Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Ungarn und die Tschechische Republik.
 12 Ein Normalarbeitsvertrag (NAV) dient dazu, für einzelne Arten von Arbeitsverhältnissen Bestimmungen über deren Abschluss, Inhalt und Beendigung aufzustellen. Die Vereinbarungen des NAV sind für alle ihm unterstellten Arbeitsverhältnisse verbindlich. Für das Arbeitsverhältnis der landwirtschaftlichen der im Hausdienst tätigen Arbeitnehmer haben die Kantone NAV zu erlassen, die namentlich die Arbeits- und Ruhezeiten ordnen und die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmer regeln. Seit Einführung der FlaM können Bund und Kantone auf Antrag einer tripartiten Kommission, befristete NAV mit Mindestlöhnen erlassen, sofern innerhalb einer Branche oder eines Berufs die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten wurden und noch kein GAV besteht, der allgemeinverbindlich erklärt werden könnte.

Literatur

Baltensperger, Ernst (2012): Der Schweizer Franken – Eine Erfolgsgeschichte. Die Währung der Schweiz im 19. Und 20. Jahrhundert (2. Auflage). Zürich: Verlag Neue Zürcher Zeitung.

Bundesrat (2004): Bericht des Bundesrates «Grundversorgung in der Infrastruktur (Service Public)». Bern: Juni 2004.

Buomberger, Peter und Schlegel, Tobias (2016): Auswege aus dem Regulierungsdickicht II – Lernen von ausländischen Erfahrungen. Zürich: Avenir Suisse.

D’Amato Gianni (2008): Erwünscht, aber nicht immer willkommen – die Geschichte der Einwanderungspolitik. In: Müller-Jentsch, Daniel (Hrsg.): Die neue Zuwanderung – die Schweiz zwischen Brain-Gain und Überfremdungsangst. Zürich: Avenir Suisse und Verlag Neue Zürcher Zeitung.

Economiesuisse (2016): Entwicklung des BIP pro Kopf – Das Wachstum der Schweiz ist besser als sein Ruf.

Flückiger, Stefan und Schwab, Martina (2011): Globalisierung: Die zweite Welle – was die Schweiz erwartet (3. Auflage). Zürich: Verlag Neue Zürcher Zeitung.

Freiburghaus, Dieter und Guggisberg, Brigitte (1998): Die schweizerische Ausländerpolitik seit 1850: Eine Analyse auf dem Hintergrund politisch-ökonomischer Paradigmen. In: Geiser, Thomas; Schmid, Hans und Walter-Busch, Emil (Hrsg.): Arbeit in der Schweiz des 20. Jahrhunderts: Wirtschaftliche, rechtliche und soziale Perspektiven. Bern: Haupt.

Hotz-Hart, Beat; Schmuki, Daniel und Dümmler, Patrick (2006): Volkswirtschaft der Schweiz – Aufbruch ins 21. Jahrhundert (4. Auflage). Zürich: vdf.

Kahn, James (2011): Can we determine the optimal Size of Government? In: CATO Development Policy Briefing Paper, Nr. 7, Center for Global Liberty and Prosperity, Washington.

Linder, Wolf; Hümbelin, Oliver und Sutter, Michael (2011): Datenbank über die zwischen 1983 und 2007 gültigen, normativen Erlasse des schweizerischen Bundesrechts [Dataset]. Universität Bern. Verfügbar: FORS, Lausanne.

Luechinger, Simon; Schelker, Mark (2016): Regulation in Swiss Cantons: Data for one Century. In: CESIFO Working Paper, Nr. 5663, Center for Economic Studies and Ifo Institute, München.

Meissen, Thomas (2010): Geschichte der Schweiz. Baden: hier + jetzt.

Meister, Urs (2012): Mehr Markt für den Service public – warum die Schweizer Infrastrukturversorgung weniger Staat und mehr Wettbewerb braucht. Zürich: Avenir Suisse und Verlag Neue Zürcher Zeitung.

Oesch, Daniel (2012): Die Bedeutung von Gesamtarbeitsverträgen für die Arbeitsmarktregulierung in der Schweiz. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung, 2012, 120-127.

Schellenbauer, Patrik (2014): Globalziel statt Kontingente. Wie das Ziel der Zuwanderungsinitiative unter Beibehaltung der Personenfreizügigkeit erreicht werden kann. Zürich: Avenir Suisse.

Schellenbauer, Patrik; Schwarz, Gerhard (2015): Bilateralismus was sonst? Eigenständigkeit trotz Abhängigkeit. Zürich: Avenir Suisse und Verlag Neue Zürcher Zeitung.

Schweizerische Staatsschreiberkonferenz (2016): Transparenz an der Spitze – die Führungsgremien des öffentlichen Sektors im Vergleich.

 

 

 

https://www.avenir-suisse.ch/1995-2035/staat-und-regulierung