Vor kurzem haben die parlamentarischen Beratungen über die Änderung des Kartellgesetzes begonnen. In diesem Zusammenhang kommt auch die Motion Birrer-Heimo vom 30.9.2011 gegen «unzulässige Preisdifferenzierungen» zur Sprache. Damit sollen dem Kartellgesetz die nötigen «Zähne» einverleibt werden, um direkt gegen Anbieter «kartellistisch» überhöhter Preise bei  Markenprodukten vorgehen zu können, so dass schweizerische Nachfrager im Ausland zu den dort geltenden Preisen und Bedingungen einkaufen können.

Preiswettbewerb: ja – Lohnwettbewerb: nein

Die gleichen Kreise, die sich für die Motion Birrer-Heimo stark machen, argumentieren in der laufenden Diskussion über die Verschärfung der flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeits-Abkommen mit der EU gerade umgekehrt. Sie wollen mit dem Bundesgesetz über in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellen, dass sich die Lohn-und Arbeitsbedingungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt aufgrund des erleichterten Zugangs der ausländischen Arbeitnehmenden nicht verschlechtern  und lohnmässig auch kein Unterschied zwischen in- und ausländischen Arbeitskräften entsteht. In ihren Wirkungen entsprechen die Massnahmen im Grunde genommen einem Zoll auf ausländischer Arbeitskraft, was eigentlich im Widerspruch zur schweizerischen Handelspolitik steht. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die flankierenden Massnahmen gerne damit begründet werden, dass sie polit-ökonomisch der Preis für die Zustimmung von Gewerkschaften und linken Kreisen zu den bilateralen Verträgen seien.

Allgemein orientiert sich der schweizerische Aussenhandel an den Regeln der WTO. Diese gründen auf der Erkenntnis, dass der unverfälschte freie Handel aufgrund der unterschiedlichen Ausstattung der Länder mit Arbeit und Kapital die besten Resultate für alle erwarten lässt. Über die wachsende Spezialisierung und die Ausweitung der Konsummöglichkeiten werden Innovation, Wachstum und damit Wohlstand gefördert. Deshalb kennt die Schweiz für den Warenhandel mit Ausnahme des Agrarbereichs nur noch geringe Zölle und keine mengenmässigen Beschränkungen mehr, was sich insgesamt segensreich auf die schweizerische Volkswirtschaft ausgewirkt hat.

Fragwürdiger Begriff «Sozialdumping»

Die Politik bemüht für die Rechtfertigung der flankierenden Massnahmen gerne den Begriff «Sozialdumping». Dumping ist an und für sich ein Begriff aus dem internationalen Handelsrecht. Man versteht darunter den Verkauf von Waren und Leistungen im Export zu Preisen unter den eigenen Herstellungskosten im Inlandmarkt. Dumping ist nach den Regeln der WTO verboten, weil dadurch im Importland ein unerwünschter Konkurrenzdruck entstünde. Deshalb erlauben die WTO-Regeln auch, dieser Wettbewerbsverfälschung mittels Antidumpingzöllen entgegenzuwirken. Obwohl der Begriff handelsrechtlich eigentlich klar definiert ist, wird er heute bedenkenlos und häufig auch missbräuchlich auf andere Gebiete übertragen. Bei Lichte besehen sind die Bedingungen für «Sozialdumping» selten erfüllt, bieten doch die ausländischen Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft in aller Regel nicht unter den Löhnen des Heimatlandes an.

Die Politik geht mit dem gleichen Sachverhalt somit recht unterschiedlich um, was auch zu den vielfältigsten politischen Koalitionen führt. Warum die Beschäftigten aus gewissen Sektoren der Binnenwirtschaft einen höheren Schutz verdienen sollen als diejenigen des Exportsektors, ist eigentlich nicht zu begründen. Über diese Inkongruenzen schweigt der jüngste Bericht des Bundesrates über die Wachstumspolitik 2012-2015, in dem auch Bilanz über die Jahre 2008-2011 gezogen wird. Die Landesregierung bedauert zwar  Rückschläge oder Verzögerungen in wichtigen Reformbereichen (Mehrwertsteuer, AHV,  Infrastruktur) und stellt einen erlahmenden Reformeifer dar,  aber die «Political Correctness» verbietet es ihr wohl, auf die hier erwähnten Ungereimtheiten einzugehen.