Dr. Jérôme Cosandey von Avenir Suisse plädiert für eine Ausweitung der freien Wahl der Anlagestrategie auf das ganze Überobligatorium.

Die erwirtschafteten Renditen der angelegten Vermögen einer Vorsorgeeinrichtung werden zu 90 Prozent durch die strategische Asset Allocation, also von der Zuteilung des Vermögens auf unterschiedliche Anlageklassen wie Obligationen, Aktien und Immobilien, bestimmt. Die optimale Zuteilung hängt von den erwarteten Renditen, von der Risikofähigkeit und -neigung und vom zeitlichen Anlagehorizont des Investors ab.

Die meisten Vorsorgeeinrichtungen verwenden eine identische Asset Allocatlon für alle ihre Versicherten. Jedoch je grösser der Kreis der Destinatäre einer Vorsorgeeinrichtung ist, desto weniger kann der Stiftungsrat die individuellen Situationen seiner Versicherten berücksichtigen. Diese Zwangslage ist besonders bei den 224 Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen ausgeprägt. Sie müssen neben den individuellen Interessen von über 2 Millionen Versicherten auch jene von circa 340 000 Firmen berücksichtigen. In einem typischen Stiftungsrat mit neun bis zehn Mitgliedern muss deshalb jeder Arbeitgebervertreter die Anliegen von 340 Firmen, jeder Arbeitnehmervertreter jenevon circa 2 000 Versicherten vertreten.

Doch wer ist besser in der Lage, einzuschätzen, wie lange ein Mitarbeiter noch im Unternehmen bleibt? Wer weiss am besten, ob ein Angestellter sich in den kommenden Jahren selbständig macht, ein Studium im Ausland beginnt oder ein Haus kauft? Wer kriegt am besten mit, ob ein Mitarbeiter schlaflose Nächte hat, weil seine Pensionskasse aufgrund einer als zu hoch empfundenen Aktienquote Wertschwankungen unterliegt? Selbstverständlich der Mitarbeiter selbst. Die Mitarbeiter sollten deshalb ihre Anlagestrategie frei wählen und sie aufgrund ihrer persönlichen Risikofähigkeit, Risikoneigung und des für sie relevanten Anlagehorizonts selber bestimmen können. Eine individualisierte Anlagepolitik erlaubt darüber hinaus eine bessere Berücksichtigung der Präferenzen in Bezug auf ökologische oder ethische Standards. Nach der 1. BVG-Revision 2005 wurden unter strengen Bedingungen erste Möglichkeiten dafür eröffnet. Sie sind in Artikel 1e der BVV2 geregelt. Diese Regelung ermöglicht eine individualisierte Anlagestrategie nur für Löhne oberhalb von 125 280 Franken – das heisst für nur circa 12 Prozent der Bevölkerung und nur für sogenannte «gesplittete» Pensionskassen, die ausschliesslich die Lohnanteile oberhalb dieses Grenzbetrags versichern. Die geläufigsten Pensionskassen funktionieren jedoch nach dem umhüllenden Prinzip und qualifizieren sich deshalb nicht für diese Sonderregelung. Eine individualisierte Anlagestrategie ist deshalb nur für eine sehr limitierte Anzahl von Versicherten möglich.

Erschwerend kommen die Bestimmungen des Artikels 17 des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) hinzu. Nach diesem Artikel hat «bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung […] die versicherte Person zumindest Anspruch auf die eingebrachten Eintrittsleistungen samt Zinsen». Versicherte, die selber eine riskantere Anlagestrategie wählen, profitieren deshalb bei positiver Börsenentwicklung von einer überdurchschnittlichen Rendite, tragen im Fall eines negativen Börsenverlaufs beim Austritt jedoch nicht vollumfänglich die Konsequenzen. Der entstandene Verlust muss von der Vorsorgeein- richtung und letztlich von den verbliebenen Versicherten getragen werden. Aufgrund dieser Risikoasymmetrie wagten bisher nur eine Handvoll autonomer Pensionskassen wie Avadis und Novartis oder einzelne Sammelstiftungen wie Axa, Swiss Life und PensExpert, individualisierte Lösungen anzubieten. Eine von Jürg Stahl 2008 eingereichte Motion will diesen stossenden Umstand bekämpfen und wurde vom Bundesrat und von beiden Kammern gutgeheissen. Die Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes muss jedoch noch beraten werden.

Wer will und kann, soll die Anlagestrategie im ganzen überobligatorium frei wählen dürfen. Ein erster Reformvorschlag sollte deshalb die Schwelle für die individuelle Anlagestrategie auf den Maximalbetrag des BVG-Obligatoriums von 83 520 Franken reduzieren. Die individualisierte Anlagestrategie wäre nicht mehr einem eingeschränkten Kreis gut Verdienender vorbehalten; der Kreis der möglichen Begünstigten würde sich vielmehr auf circa 40 Prozent der Bevölkerung ausweiten. Zudem müsste das FZG gemäss dem Anliegen der Motion Stahl angepasst werden, um bei schlechtem Börsenverlauf eine unzulässige Kollektivierung der Risiken bei gleichzeitiger Individualisierung der Gewinne zu vermeiden. Die Limitierung der individualisierten Strategie auf die überobligatorischen BVG-Vermögen stellte zuletzt sicher, dass allfällige Fehlinvestitionsentscheide nicht zu einer Sozialisierung der entstehenden Kosten führen, da Leistungen aus dem BVG-Obligatorium und der AHV eine Abhängigkeit von der Sozialhilfe verhindern würden.

Dagegen wird oft eingewendet, dass diese Flexibilisierung des Gesetzes gar nicht notwendig sei. Die Versicherten wollten weder ihre Anlagestrategie selber definieren noch hätten sie die notwendigen Kenntnisse, um dies zu tun. Diese Aussagen mögen wohl für einen Teil der Versicherten stimmen. Wer seine Anlagestrategie nicht selber definieren will, muss die Möglichkeit haben, sich für eine «Default-Strategie» zu entscheiden – also eine Strategie mit ausgewogenem Risiko, wie sie heute von den meisten Vorsorgeeinrichtungen gewählt wird. Für diese Versicherten ändert dieser Reformvorschlag nichts. Jedoch muss das Vorurteil klar widerlegt werden, dass alle Versicherten weder willens noch fähig sind, ihre Anlagestrategie zu definieren.

Erstens besteht das Bedürfnis nach einer eigenen Anlagestrategie durchaus. Bei einer Pensionskasse, die diese Möglichkeit anbietet, haben sich 2005 42 Prozent der Versicherten für eine individuelle Strategie entschieden. Fast zwei Drittel davon wählten eine Strategie, die von der Basisstrategie der Anlagekommission abweicht. Zudem zeigen Studien aus den USA, wo Mitarbeiter ihre Anlagestrategie im Rahmen von 401(k)-Plänen frei wählen können, dass Versicherte, die Wahlmöglichkeiten haben, ihr Geld signifikant anders als Versicherte ohne Wahlmöglichkeiten anlegen. Zum Vergleich: Auf Bundesebene finden immer wieder Abstimmungen mit einer Stimmbeteiligung unter 40 Prozent statt. Anders formuliert wollen über 60 Prozent der Bürger politische Entscheide nicht selber treffen, sondern verlassen sich auf ihre Delegierten im Parlament. Trotzdem käme niemand auf die Idee, deswegen die direkte Demokratie in unserem
Land abzuschaffen. Wenn nur eine Minderheit der Versicherten die freie Wahl der Anlagestrategie wünscht, ist dies noch kein Grund, ihnen diese Option nicht anzubieten.

Zweitens ist die heutige Regelung sehr paternalistisch. Die Vorstellung, dass nur die wenigsten genügend Finanzexpertise besitzen, um informierte Anlageentscheide zu treffen, ist überholt. Schliesslich traut man es Bürgern zu, mit 18 Jahren eine Ehe einzugehen, ein Kind auf die Welt zu bringen oder ein Haus zu kaufen. Doch bei einer Scheidung müssen die Ehegatten, die ohnehin schon mit der Regelung von Mimentenfragen konfrontiert sind, die Guthaben ihrer beruflichen
Vorsorge halbieren; die Erziehung eines Kindes kann je nach Schätzungen über 400 000 Franken kosten, und wer sein Haus nach dem Platzen einer Immobilienblase verkaufen muss, kann sein ganzes Eigenkapital verlieren. Offensichtlich treffen Bürger heute Entscheide, die bei weitem ernstere finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen als eine Erhöhung der Aktienquote von 25 Prozent auf 40 Prozent ihrer Vorsorgevermögen. Dabei ist es vor allem wichtig, dass die Versicherten nicht mit tausend Anlageprodukten konfrontiert und überfordert werden. Die Wahlmöglichkeiten sollen sich auf die Festlegung einer Anlagestrategie begrenzen, zum Beispiel durch die Vorgabe einer Aktienquote, den Verzicht auf einzelne Anlageklassen oder den Fokus auf nachhaltige Investitionen. Solche Grundsatzentscheide benötigen geringe Finanzkenntnisse und sind durchaus den Versicherten zuzutrauen. Die Umsetzung dieser Strategie wird dann durch professionelle Vorsorgeanbieter realisiert. Durch die Fokussierung auf vier bis fünf Anlagestrategien werden Skaleneffekte erzielt. Dadurch können die BVG-Gelder weiterhin zu den günstigeren Konditionen für institutionelle Anleger platziert werden.

Die Schweiz kann bei der Ausweitung der Wahl der Anlagestrategie vom Ausland lernen.Im internationalen Vergleich bieten OECD-Länder wie Australien, Chile, Grossbritannien, Schweden und die USA eine freie Wahl der Anlagestrategie in der beruflichen Vorsorge an. Daraus lassen sich wertvolle Erfahrungen für eine Implementierung im Schweizer Kontext sammeln. So darf die Anzahl möglicher Strategien nicht zu hoch sein. In Schweden zum Beispiel haben die Versicherten mehr als 600 Funds zur Auswahl und sind dadurch überfordert. Als Konsequenz haben sich die meisten Schweden für eine Default-Lösung entschieden.

Die Lösung in Chile, die fünf Anlagestrategien pro Vorsorgeeinrichtung vorschreibt, scheint erfolgversprechender. In Grossbritannien wurden aufgrund von sogenannten Miss-Selling-Skandalen schärfere Vorschriften unter anderem für Vorsorgeberater erlassen, um aggressive Verkaufstaktiken zu unterbinden, die die Vorteile eines Vorsorgeplanwedisels massiv übertreiben. Aus diesen Erfahrungen kann und soll die Schweiz Lehren ziehen.

Die freie Strategiewahl schafft Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Individualisierung der Anlagestrategie bietet dem Versicherten die Möglichkeit, sein Gesamtvermögen, also berufliche Vorsorge wie Privatvermögen, mit seiner Risikopräferenz und seinem Anlagehorizont abzustimmen. Dieser ganzheitliche Ansatz ist jedoch mit Kosten verbunden. Einerseits wird das Anlagerisiko – aber auch die Anlagechance – von der Vorsorgeeinrichtung auf den Versicherten transferiert. Allerdings trägt dieser heute das Anlagerisiko (in der Form von allfälligen Sanierungs-massnahmen oder der Bildung von Schwankungsreserven) auch mit, obwohl er keine Einflussmöglichkeit auf die Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung hat.

Anderseits ist denkbar, dass Kassen für die zusätzliche Beratung und die Individualisierung der Anlagestrategie Kosten in Rechnung stellen. In der Schweiz werden für individuelle Anlagestrategien Beratungsgebühren von 0,5 Prozent bis 1 Prozent des Anlagevermögens beobachtet. Zum Vergleich: Diese Kosten betragen in Australien, wo die Anlagestrategie frei bestimmt werden kann, 0,3 Prozent bis 0,5 Prozent der Anlagevermögen. Diesen Mehrkosten sind Einsparungen gegenüberzustellen. Bei einer individualisierten Strategie entfallen allfällige Beiträge zur Sanierung der Pensionskasse
oder zur Bildung von Schwankungsreserven, da der Versicherte die Risiken der Schwankungen selber trägt. Unter dem Strich und aus langfristiger Sicht können diese Einsparungen die zusätzlichen Verwaltungskosten durchaus ausgleichen. Schliesslich bieten individualisierte Anlagestrategien auch Vorteile für Arbeitgeber, die ihre Geschäftstätigkeiten nach IFRS rapportieren. Unter diesem Standard und insbesondere gemäss den neuen LAS-19-Vorschriften, die ab 2013 bindend sind, müssen Unternehmen ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit Unterdeckungen ihrer Pensionskasse mit ihrem Eigenkapital belasten. Wählt hingegen der Versicherte seine Anlagestrategie selber und übernimmt damit das Anlagerisiko, werden die Verpflichtungen für das Unternehmen gekürzt. So kann Eigenkapital befreit werden. Das ermöglicht Investitionen in neue operative Tätigkeiten, die die Produktivität und den Gewinn des Unternehmens steigern können. Mitarbeiter können daran in Form von Lohnerhöhungen oder von besseren Leistungen im Vorsorgeplan teilhaben.

Dieser Artikel erschien am 31. August 2012 in den «Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten».