Die berufliche Vorsorge ist seit der Einführung des Obligatoriums 1985 in die Jahre gekommen. Seither hat sich die Gesellschaft stark gewandelt. Die Schweizer Altersvorsorge kann nur sicher bleiben, wenn sie den Wandel mitmacht.

Die Gesellschaft steht nicht still. Die letzten Jahrzehnte brachten in allen Bereichen des menschlichen Lebens tiefgreifende Veränderungen. Ihnen müssen die wirtschaftlichen und sozialen Organisationen Rechnung tragen, wenn sie nicht an Akzeptanz einbüssen wollen. Das gilt nicht zuletzt für die Altersvorsorge und ihre zweite Säule.

Die Gesellschaft ist durch mehr Individualität geprägt:

Aufgrund des Wandels im Familienleben und in der Unternehmenswelt lassen sich Karrieren kaum mehr planen. Auf atypische Erwerbskarrieren mit Familienzeit oder Auslandaufenthalten ist das BVG aber nicht ausgerichtet. Dazu kommt, dass die Gleichung «Alt gleich arm» nicht mehr gilt: Hohe Kosten haben vielfach Jüngere mit Familien – doch sie müssen die Kosten der Älteren tragen.

Die Bevölkerung wird älter:

Längere Lebenserwartung und niedrigere Geburtenziffern lassen die Zahl der Menschen im Rentenalter im Vergleich zu den Personen im Erwerbsalter markant steigen. Das ist nicht nur ein Problem für die AHV mit ihrem Umlageverfahren, sondern auch für die Pensionskassen: Ihre Parameter, vor allem der Umwandlungssatz, der die Höhe der Rente bestimmt, entsprechen nicht der demografischen Realität.

Der dritte Beitragszahler schwächelt:

In der kapitalgedeckten Altersvorsorge sind neben der Lebenserwartung der Versicherten die auf den Altersguthaben erzielbaren Renditen ein wesentlicher Einflussfaktor – auch dieser Parameter hat sich seit der Einführung des BVG stark verändert. Einerseits sind die nominellen Zinsen seit den 1980er-Jahren kräftig gesunken. Anderseits nimmt die Volatilität auf den Kapitalmärkten zu. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen deshalb Wertschwankungsreserven als Puffer aufbauen.

Die Vorsorgewerke stehen unter Komplexitätsstress:

Das Dreisäulensystem der Altersvorsorge baute auf Bestehendem auf, deshalb war es von Anfang an komplex. In den letzten Jahrzehnten hat die Komplexität stark zugenommen. Die Pensionskassen müssen deshalb externe Experten beiziehen, was die Verwaltungskosten steigen lässt.

Die Politik wird weniger berechenbar:

Aufgrund der Polarisierung in der Politik mit «unheiligen Allianzen» gegen Kompromisslösungen haben es nachhaltige Reformen in der Altersvorsorge schwer. Dazu kommt, dass der Einfluss der Rentner dank ihres wachsenden Anteils an der Gesamtbevölkerung zunimmt: Sie werden Rentenkürzungen kaum zustimmen. Das führt zu einem Reformstau.

Der Mut zu Reformen fehlt:

Die Politik geht sozialpolitische Reformen zögerlich an, weil sie in der Regel unpopulär sind und weil die Folgen der Untätigkeit erst in der mittleren und längeren Frist sichtbar werden. Dabei geht vergessen, dass die Verzögerung notwendiger Reformen den Preis für spätere Korrekturen immer höher treibt. Noch schlimmer ist, dass der Reformbedarf oft rundweg geleugnet wird.

Drei Grundprinzipien sind zu beachten

Sollte man also den Stier bei den Hörnern packen und eine Totalrevision des Systems der Altersvorsorge einleiten? Eine grundsätzliche Neuausrichtung des Systems der Altersvorsorge hat wohl auf absehbare Zeit kaum Realisierungschancen. Und neben den politischen Überlegungen gibt es auch gute ökonomische Gründe für Reformen im Rahmen der heutigen Gesetzgebung.

Das Dreisäulensystem ist reformierbar, wenn sich die Reformen von drei Grundprinzipien leiten lassen. Erstens müssen die Versicherten als mündige und eigenverantwortliche Bürger behandelt werden. Zweitens muss die berufliche Vorsorge generationengerecht und systemkonform finanziert sein. Drittens muss sie auf hohe Effizienz getrimmt sein.

Daraus ergeben sich die Lösungsansätze:

  1. Die Versicherten müssen grösseren Spielraum bei der Gestaltung ihrer beruflichen Altersvorsorge bekommen, also erstens im Bereich des gesamten Überobligatoriums die Anlagestrategie selber bestimmen und zweitens in langfristiger Perspektive die Vorsorgeeinrichtung frei wählen können.
  2. Auf die altersabhängige Staffelung der Altersgutschriften ist zu verzichten, und die Sparbeiträge des Überobligatoriums sollten für die Arbeitnehmer freiwillig werden.
  3. Die Politik darf nicht mehr Mindestzins und Mindestumwandlungssatz bestimmen. Das ordentliche Rentenalter ist abzuschaffen oder an die Lebenserwartung zu koppeln.
  4. Komplexität und Fragmentierung der zweiten Säule sind zu reduzieren. Nur in einem viel einfacheren System können die Arbeitnehmer mehr Verantwortung für ihre Altersvorsorge übernehmen.

Lesen Sie hierzu auch «Die Politik muss bei den kantonalen Kassen handeln».

Dieser Artikel erschien in der «Zürcher Wirtschaft» vom 18.Oktober 2012.