Die im individuellen Kapitaldeckungsverfahren konzipierte zweite Säule wird zunehmend zu einer Umverteilungsmaschine. Zu hohe Umwandlungssätze führen zu Quersubventionen zwischen Jungen und Alten in Milliardenhöhe. Teilkapitalisierte, öffentlich-rechtliche Kassen versprechen Leistungen, die durch spätere Generationen zu finanzieren sind. Diese systemwidrigen Finanzflüsse werden gerne mit dem Zauberwort «Solidarität» begründet. Doch was steht hinter diesem dehnbaren Begriff?

Solidarität setzt Eigenverantwortung voraus

Jedes Mitglied eines Kollektivs hat die moralische Verpflichtung, den potentiellen Schaden für die Solidargemeinschaft möglichst gering zu halten. Alles andere ist keine Solidarität, sondern Umverteilung auf Kosten der Anderen. Solidarität setzt auch eine Schicksalsgemeinschaft voraus. Alle Arbeitnehmer können verunfallen oder erkranken. Eine kollektive Versicherung gegen Invalidität ist deshalb naheliegend. Manche Rentner sterben vorzeitig, andere leben länger. Auch hier ist eine Solidarität unter Rentnern sinnvoll. Jedoch kann man im Zeitalter hoher Mitarbeitermobilität noch von Schicksalsgemeinschaft sprechen, wenn jeder seine Stelle alle 5 bis 7 Jahre wechselt? Was verbindet den seit zehn Jahren pensionierten Rentner mit dem dienstjüngsten Mitarbeiter, der Ende Jahr die Firma verlässt? Ist es wirklich solidarisch, dass Letzterer (Anlage-)Risiken trägt, um Leistungen zu garantieren, die vor seinem Stellenantritt versprochen wurden? Wäre es nicht sinnvoller, dass jeder, oder zumindest jede Alterskohorte, die Strategie und Leistungen bestimmt, wofür er auch gerade stehen will und kann?

Die berufliche Vorsorge sollte vermehrt nach den eigenen Bedürfnissen gestaltet werden können

Die berufliche Vorsorge sollte vermehrt nach den eigenen Bedürfnissen gestaltet werden können

Wer Risiken trägt, soll mitbestimmen können

Gegen solche Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Anlagestrategie wird gerne auf den Risikotransfer – vom Chancentransfer spricht niemand – vom Kollektiv auf den individuellen Versicherten hingewiesen. Als ob die Finanzmittel einer Kasse wie Manna aus dem Himmel stammen. Das Kollektiv sind die Versicherten und der Arbeitgeber. Bei Unterdeckung müssen alle Sanierungsbeiträge leisten. Selbst bei Vollkapitalisierung müssen alle Aktiven Wertschwankungsreserven aufbauen. Das Risiko tragen also die Versicherten heute schon, mitbestimmen können aber nur die Wenigsten.

Eigenverantwortung gegen schleichende Umverteilungen

1972 haben sich 77% der Stimmberechtigten für eine zweite Säule im Kapitaldeckungsverfahren und 83% gegen die Volkspension im Umlageverfahren entschieden. Ihnen war klar: Die im Zwangssparen einbezahlten Gelder stehen ihnen zum Zeitpunkt der Pensionierung zu.

40 Jahre später ist diese Selbstverständlichkeit gefährdet. Nicht überraschend wird erwogen, manche Anlage in spezifische Klassen zu verbieten oder andere aus standortpolitischen Gründen zu erzwingen, z.B. in Infrastrukturen oder Clean-Tech-Unternehmen. Allfällige (Opportunitäts-)Kosten für den Einzelnen werden kaum wahrgenommen, die Stiftung – sprich die Anderen – trägt sie. Je weniger ein Versicherter eigenständig und eigenverantwortlich solche Entscheide trifft, desto grösser die Gefahr, dass diese gegen seine Risikoneigung und ethischen Präferenzen verstossen.

Statt Individualisierungsmöglichkeiten einschränken zu wollen, sollte man sie gerade ausbauen. Die freie Wahl der Anlagestrategie im ganzen Überobligatorium sollte mittelfristig möglich sein. Auch die freie Wahl der Pensionskasse durch den Mitarbeiter sollte langfristig angestrebt werden. Dies ist kein Versuch, die zweite zu Gunsten der dritten Säule umzubauen. Im Gegenteil, mehr Möglichkeiten, die berufliche Vorsorge nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten, sind der beste Garant gegen die schleichende Überführung der zweiten Säule ins Umlageverfahren.

Dieser Artikel erschien in der Zeitschrift «AWP Soziale Sicherheit» 
vom  10. April 2013 (in leicht gekürzter Form und unter 
dem Titel «Individualisierung ausbauen».)