Der Bundesrat hat im Juni seine Eckwerte für die «Altersvorsorge 2020» vorgestellt. Um die AHV-Renten trotz demographischen Veränderungen konstant zu halten, sieht er eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 2% vor. Dies veranlasste viele kritische Kommentare. In der zweiten Säule soll die Senkung des Umwandlungssatzes durch erhöhte Lohnbeiträge – zusätzliche 1,7% gemäss Avenir Suisse – kompensiert werden. Erstaunlicherweise gab die Erhöhung der Lohnabgaben bisher kaum Anlass zur Diskussion, obwohl sie einer Mehrbelastung im Bereich von einem Mehrwertsteuerprozent entspräche und Angestellte unterschiedlicher Alters- und Lohnniveaus ungleich belasten würde.

Weniger Diskriminierung

Mit seiner Reform schlägt der Bundesrat eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0% vor. Will man die resultierenden Renteneinbussen vollständig ausgleichen, müssen die Versicherten bis zu 13% mehr Kapital ansparen. Wer noch vierzig Jahre bis zur Pensionierung vor sich hat, kann diese Gelder durch erhöhte Lohnbeiträge finanzieren. «Altersvorsorge 2020» sieht die Anpassung auf zwei Wegen vor:

Erstens ist eine Erhöhung der altersabhängigen Lohnbeiträge, der sogenannten Altersgutschriften, geplant, um die Unterschiede zwischen jüngeren und älteren Arbeitnehmern zu glätten (Tabelle). Diese Angleichung soll die Diskriminierung älterer Angestellten aufgrund höherer Sozialabgaben reduzieren und dadurch ihre Mobilität und Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.  Eine solche Glättung der Altersgutschriften wurde vom Parlament bisher aufgrund der hohen Einführungskosten stets abgelehnt. (In einer Übergangsphase müssten die Arbeitgeber höhere Gutschriften für die jüngeren und unverändert hohe Gutschriften für die älteren Arbeitnehmer leisten, was Zusatzkosten in Milliardenhöhe zur Folge hätte). Im Rahmen der «Altersvorsorge 2020» sieht die Situation anders aus, denn die Lohnbeiträge «müssen» erhöht werden. Statt sie linear über alle Alterskategorien anzuheben, zielt der Vorschlag des Bundesrates darauf ab, die obsolete Staffelung der Altersgutschriften zu reduzieren. Es wäre sogar prüfenswert, die Beiträge jüngerer Mitarbeiter zusätzlich zu erhöhen, damit diese stärker vom Zinsenzinseffekt profitieren könnten.

Neue Definition der Lohnbeiträge in AV 2020

Zweitens soll die Basis für die Berechnung der Lohnbeiträge erweitert werden, indem der Koordinationsabzug auf 25% des AHV-Lohns gesenkt und flexibilisiert wird. Dadurch würden Teilzeit- und Mehrfachangestellte, darunter viele Frauen, besser in die berufliche Vorsorge integriert. Heute werden diese durch den vom Arbeitspensum unabhängigen Koordinationsabzug von 24‘570 Fr. benachteiligt. Ein variabler, vom Lohn abhängiger Koordinationsabzug trüge der realen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt besser Rechnung und wäre ein wichtiger Modernisierungsschritt in der beruflichen Vorsorge. Allerdings führte dieser zusätzliche Versicherungsschutz auch zu einem überproportionalen Anstieg der Lohnnebenkosten für Teilzeit- und Mehrfachangestellte. Die Mehrbelastung könnte je nach Alter, Lohn und Arbeitspensum zweistellige Lohnprozentpunkte betragen. Branchen, die stark auf Teilzeitangestellte oder Tieflöhne angewiesen sind, wären davon besonders betroffen (Tabelle).

Über die Kosten wird noch zu reden sein

Die oben erwähnte Erhöhung der Lohnbeiträge wird nicht ausreichen, um die fehlenden Sparkapitalien von Mitarbeitern kurz vor der Pensionierung auszugleichen. Für diese Übergangsgeneration ist eine Sonderfinanzierung nötig. Der Bundesrat beziffert die Kosten auf 400 Mio. Fr. pro Jahr. Diese Zahl überrascht: 2010 schätzte der gleiche Bundesrat die Umverteilung von Jung zu Alt aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes auf jährlich 600 Mio. Fr., wohlbemerkt unter der Annahme eines «korrekten» Umwandlungssatzes von 6,4%. Heute wird eine Senkung von 6,8% auf 6,0% angestrebt. Dementsprechend müssten die Umverteilungskosten mindestens doppelt so hoch sein, sprich 1 200 Mio. Fr. pro Jahr. Die Ausfinanzierung der Übergangsgeneration könnte also Zusatzkosten von ca. 0,12 bis 0,35 Lohnprozenten verursachen.

So viel ist klar: Eine Rentenreform ohne Rentenkürzung ist teuer. Die Anhebung der Mehrwertsteuer, die Erhöhung der Lohnbeiträge und die Finanzierung der Übergangsgeneration würde die Kaufkraft der Erwerbstätigen spürbar beeinträchtigen. Schliesst das Volk Renteneinbussen und eine Erhöhung des Rentenalters auf über 65 Jahre weiterhin aus, so ist der Kater vorprogrammiert. Freibier gibt es bekanntlich selten – und in den Sozialversicherungen ganz sicher nicht.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in der Publikation «Die schiefe zweite Säule».