Mit grosser Regelmässigkeit berichten die Medien über die «Hochpreisinsel Schweiz». Hohe Preise werden als unfair empfunden und sind immer wieder Gegenstand politischer Vorstösse. Mit der anstehenden Kartellrechtsrevision sollen unter anderem die Kompetenzen der Wettbewerbskommission bei der preislichen Missbrauchsaufsicht erweitert werden. Aber Eingriffe in die Preissetzungsfreiheit von Unternehmen sind äusserst heikel. Nicht selten haben sie unerwünschte volkswirtschaftliche Nebenwirkungen. Es ist überdies ein Trugschluss anzunehmen, hohe Preise könnten über staatlichen Eingriffen in den Preisbildungsmechanismus bekämpft werden.

Das neue «avenir standpunkte» (das zweite seiner Art) durchleuchtet dieses Thema aus ordnungspolitischer Sicht und will kurze, leicht verständliche Analysen, Positionen und Vorschläge liefern: Wie gehen andere Länder mit dieser Fragestellung um? In welchen Situationen sind Preisregulierungen – wenn überhaupt – sinnvoll? Und wer soll dafür zuständig sein?

Für den Umgang mit «unangemessenen Preisen» in der Schweiz hat Samuel Rutz, Vizedirektor von Avenir Suisse, einen einfachen Vorschlag parat: Der entsprechende Passus im Kartellgesetz soll nicht – wie vom Ständerat vorgeschlagen – angepasst, sondern ersatzlos gestrichen und die Wettbewerbskommission damit von der wesensfremden Aufgabe der Preisregulierungen befreit werden. Zudem sind auch die Interventionsmöglichkeiten der Preisüberwachung auf zwei spezifische Situationen, in denen der Wettbewerb nur unbefriedigend funktioniert, zu begrenzen: natürliche und rechtliche Monopole.