Eine neue Solidarität: So bezeichnete kürzlich eine Podiumsteilnehmerin die Quersubventionierungen, die sich aufgrund realitätsfremder BVG-Umwandlungssätze ergeben. Das klingt mal gut. «Solidarität» und «neu» sind in der Schweiz positiv geprägte Begriffe. Ob Erwerbstätige diesem systematischen Transfer zu Gunsten der Rentner auch positiv gegenüberstehen, ist zu bezweifeln. Allerdings ist der Ruf nach neuen Umverteilungen nicht nur bei Gewerkschaften laut.

Auch die Vorlage «Altersvorsorge 2020» des Bundesrates sieht neue Quersubventionierungen in der ersten wie in der zweiten Säule vor. So soll in der AHV die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 jährlich eine Milliarde Franken Mehreinnahmen bringen. Fast die Hälfte, 400 Millionen Franken, sollte gleich umverteilt werden, um die Frühpensionierung von «Personen mit langer Erwerbsdauer und tiefen bis mittleren Einkommen» zu erleichtern. Gewiss besteht eine Korrelation zwischen Einkommen und Lebenserwartung. Aber warum soll ausgerechnet diese sozio-demografische Grösse kompensiert werden? Es gäbe andere: Männer leben vier Jahre weniger lang als Frauen, erhalten die gleiche Rente und müssen dafür länger arbeiten. Auch Diabetiker sterben früher, sowie Leute mit hohem Blutdruck oder Übergewicht. Die Liste statistisch relevanter Risikofaktoren kann beliebig erweitert werden. Wer verlangt für diese Leute höhere Renten oder frühere Pensionierungen? Die Auswahl einzelner Kriterien für eine AHV-Rentenanpassung ist willkürlich. Eine Pandora-Box wird damit geöffnet, die am Schluss konsequenterweise zu einer individuellen Rentenbestimmung führen sollte. Also Individualität statt Solidarität. Diese Logik gilt für Lebensversicherungen in der dritten Säule. Das ist gut so. Man sollte sich jedoch hüten, in der AHV damit zu experimentieren, auch wenn es verführerisch «gerecht» tönt.

Auch in der zweiten Säule soll die Senkung des Umwandlungssatzes durch Kompensationsmassnahmen abgefedert werden. Insbesondere für die Übergangsgeneration, die im Reformvorschlag ab Alter 40 definiert wird – also eine Übergangsperiode von 25 Jahren! -, soll eine Umlagefinanzierung die bittere Pille versüssen. Der Bundesrat schätzt den Finanzierungsbedarf auf 320 Millionen Franken pro Jahr, ein Betrag in der Grössenordnung der oben geschilderten neuen Solidarität in der AHV. Alle Pensionskassen sollen sich über einen zentralisierten Pool an der Finanzierung beteiligen, auch die umhüllenden Kassen, die in Eigenverantwortung die demografische Entwicklung antizipiert und daraus bereits ihren Umwandlungssatz gesenkt haben. Gemäss Reformvorschlag soll nur von einer Abfederung profitieren, wer die Rente anstelle des Kapitals bezieht. Dies, obwohl alle Erwerbstätigen die Kosten der Übergangsgeneration mitfinanzieren. Der immigrierte Bauarbeiter, der bei der Pensionierung die Schweiz verlässt und sein BVG-Kapital bezieht, wird somit die Rente des besser bezahlten Akademikers quersubventionieren. Neue Solidaritäten schaffen immer neue Ungerechtigkeiten.

Die Reform der AHV und der beruflichen Vorsorge ist dringend, weil beide Sozialversicherungen der Entwicklung der Lebenserwartung und der Kapitalmärkte nicht Rechnung tragen. Schön, wenn dabei die Altersvorsorge modernisiert und die individuelleren Lebensläufe besser berücksichtigt werden. Dafür sind ein flexibles Rentenalter und Lohnbeiträge, die weniger vom Alter abhängen, begrüssenswerte Verbesserungen. Teure Umverteilungen für Leistungsausbau oder grosszügige Übergangsregelungen gefährden hingegen das primäre Ziel der Reform: die nachhaltige Finanzierung der ersten und zweiten Säule.

Dieser Artikel erschien im Magazin «Schweizer Versicherung» vom Januar 2014
unter dem Titel «Blendwerk par excellence».