Immer wenn eine neue Umfrage zeigt, dass es angeblich zu wenig Risikokapital für Jungunternehmen und/oder zukunftsträchtige Technologien gibt, soll es der Staat richten. Das Thema kommt in regelmässigen Abständen immer wieder auf die politische Agenda, obwohl schon seit langem bekannt ist, dass der Staat ein schlechter Unternehmer ist. Trotzdem wird stets von Neuem versucht, ihn in immer wieder wechselnden Formen entweder als Investor, Innovator oder Technologiemanager einzusetzen. Derzeit buhlen zwei Projekte um die Gunst von Politik und Verwaltung.

Nach den Vorstellungen von Swiss Private Equity & Corporate Finance Association (Seca) und von CTI Invest soll ein staatlich und privat finanzierter «Swiss Investment Fund» von insgesamt 500 Mio Fr. geschaffen werden, der seine Mittel über 15 bis 20 Wagniskapitalfonds in Jungunternehmen investieren würde. Die Begründung bei solchen Vorschlägen ist fast immer die gleiche: Andere Länder hätten bereits derartige staatliche Investitionsvehikel geschaffen, und es bestünde sonst die Gefahr, dass gute Ideen ins Ausland abwanderten (z.B. nach Berlin).

In eine ähnliche Richtung zielt eine im Ständerat hängige Motion, die Pensionskassen dazu ermutigen will, Gelder der 2. Säule  (z.B. 1%) in einen «Zukunftsfonds Schweiz» zu  investieren. Dieser  würde die  Mittel in «potenziell wertschöpfende Investitionen an der Spitze des technologischen Fortschritts» lenken. Genannt werden die Bereiche Energy/Greentech, neue Materialien/Werkstofftechnologie, Nanotechnologie, IT, Biotechnologie, Medizinaltechnik usw. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Pensionskassengelder vor allem unter dem Aspekt der Sicherheit vorwiegend zur Finanzierung von (Staats)-Schulden verwendet werden.

Man kann Unternehmen auch über das Steuersystem fördern

Grundsätzlich muss es ein zentrales Anliegen der Wirtschaftspolitik sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Unternehmen – vor allem auch Jungunternehmen – bestmögliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten.  Das setzt in erster Linie ein verzerrungsfreies Steuersystem voraus, das hinsichtlich der Unternehmensfinanzierung und der Gewinnverwendung neutral ist. Konkret heisst dies: Eigenkapital und Fremdkapital sind steuerlich gleich zu behandeln. Dies gilt ebenso für die Besteuerung von einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinnen. Schliesslich sollte die Unternehmensbesteuerung  auch Rechtsform-neutral sein. Diese steuersystematischen Erfordernisse und Prinzipien sind schon seit langem bekannt, aber sie werden im geltenden Steuersystem systematisch verletzt und missachtet.

Die Zurverfügungstellung von Risikokapital wird mit dem Emissionsstempel belastet, ausgeschüttete Gewinne werden doppelt bis dreifach besteuert , so dass durch das Zusammenspiel von Kapitalertrags- und Vermögenssteuern für Investoren in Aktien reale Grenzbelastungen von über 100% resultieren, wie Avenir Suisse ausgerechnet hat. All dies führt zu Entscheidungsverzerrungen und falschen Anreizen. Unternehmen werden einerseits angehalten, die Fremdfinanzierung auszuweiten. Anderseits werden etablierte Unternehmen gegenüber Jung- und neu gegründeten Unternehmen begünstigt. Seit 1990 hat die steuerliche Belastung von Kapital in der Schweiz langsam aber stetig zugenommen – mit dem Resultat, dass heute fast 40% der Kapitalerträge an den Fiskus abgegeben werden müssen. Wer möchte unter diesen Bedingungen noch in Risikokapital investieren?

Den politischen Eifer in andere Bahnen lenken

Was den Einsatz der Pensionskassengelder angeht, so gibt es mittlerweile bereits genügend Vorschriften, die deren Einsatz regeln.  Mit den Vorschlägen  «Altersvorsorge 2020» von Bundesrat Berset drohen den Pensionskassen aber weitere Einschränkungen bei Investitionen in Hedge Funds, Private-Equity, Venture Capital  usw.

Grundsätzlich sollte der Freiheitsgrad der Pensionskassen  in der Anlagepolitik nicht weiter eingeschränkt werden. Im Gegenteil. Sie sollten unter Berücksichtigung der individuellen Liquiditätslage, der Anlagerendite  und der Risikotragfähigkeit jeder Kasse selbst entscheiden können, in welchem  Ausmass sie in solche Instrumente investieren wollen. Deshalb sind die vom Ständerat angeregten Vorschläge für die Anpassung des regulatorischen Rahmens (z.B. Flexibilisierung der Einhaltung der Deckungsvorschriften) sinnvoll, nicht aber die Vorgaben für die Anlagepolitik.

Es wäre schön, wenn sich Politik und Verwaltung mit gleichem Eifer und Interesse für eine steuersystematisch und ordnungspolitisch konsistente Reform der Unternehmens- und Vermögensbesteuerung einsetzen würden. Dann bräuchte es die hier erwähnten Vorschläge zur Bereitstellung von Risikokapital nicht mehr.