Der Schriftsteller Jean de la Fontaine war unter dem Deckmantel der scheinbar harmlosen Fabel auch ein subtiler, ja sogar ein subversiver Analytiker der Sitten und der Seele der Menschen. In «Die Grille und die Ameise» etwa geht er glänzend auf die Thematik der Vorsorge ein. Die berühmte Fabel behandelt die parallelen Schicksale der Ameise und der Grille. Die erste  ist knausrig und besserwisserisch, die zweite sorglos und in den Tag hineinlebend. Als die Grille die Ameise um ein Darlehen bittet, wird ihr das mit der berühmten Aussage verweigert: «Du hast gesungen? Das freut mich! So tanze jetzt.» La Fontaine erweist sich hier als ein grosser Humanist: Jeder soll selbst über sein Leben entscheiden können, aber jeder soll auch Verantwortung für diese Entscheidungen übernehmen. Die Essenz des liberalen Gedankenguts kann nicht besser beschrieben werden.

Nun haben sich beide Lebensmuster als sehr erfolgreich erwiesen, und es vergeht kaum eine Debatte über die öffentlichen oder privaten Finanzen, bei der nicht die Metapher von der sparsamen Ameise oder der verschwenderischen Grille zum Einsatz käme. Welcher Zusammenhang besteht aber zum jüngsten Projekt des Bundesrats, den Kapitalbezug in der beruflichen Vorsorge einzuschränken?

Die System der beruflichen Vorsorge hat in der Schweiz mit dem erzwungenen Vorsorgesparen den Erfolg der Myrmekologie (altgriechisch für «Ameisenkultur») bewiesen. Jeder Schweizer Arbeitnehmer ist verpflichtet, gemeinsam mit seinem Arbeitgeber Kapitalreserven für seinen Ruhestand anzulegen.

Parallel zur beruflichen Vorsorge kennt das Schweizer System die Ergänzungsleistungen, mit dem Personen, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden, unterstützt werden. Die Notwendigkeit dieses Sozialnetzes ist unumstritten, besonders für diejenigen, die sich nicht auf dem Arbeitsmarkt behaupten konnten (und folglich dem System der beruflichen Vorsorge entzogen wurden). La Fontaine hat dereinst die Grille mit dem Ausruf  «So tanze jetzt!» ihrem Schicksal  überlassen. Heute wäre sie Empfängerin von Ergänzungsleistungen.

Im Schweizer System der beruflichen Vorsorge besteht immer noch eine gewisse Wahlfreiheit: Man hat die Möglichkeit, einen Teil des für den Ruhestand vorgesehenen Kapitals für den Erwerb von Immobilien zu beziehen. Ebenso kann man die berufliche Vorsorge zum Teil als Kapital statt als Rente beziehen.

Es ist offensichtlich, dass sich dieser Handlungsspielraum weitgehend auf die Weltsicht der Ameise bezieht. Der Erwerb eines Wohnraums ist ein effizienter Weg, um sich für den Ruhestand abzusichern. Man investiert heute, um die Ausgaben in der Zukunft zu reduzieren – dann, wenn man keine regelmässigen Einnahmen in Form eines Einkommens mehr bezieht. Wer sich entscheidet, sein Kapital selbständig zu verwalten statt eine Rente zu beziehen, beweist Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten und übernimmt Verantwortung. Und sowieso: Weshalb sollte die Ameise nicht auch fähig sein, gleichzeitig zu tanzen und erfolgreich ihre Reserven zu verwalten?

Mit seinem Vorschlag will der Bundesrat diese letzten Handlungsspielräume der Ameisen einschränken. Langfristig will er verhindern, dass die Anzahl der Empfänger von Ergänzungsleistungen weiter steigt – um es in den Worten der Fabel auszudrücken: Es sollen nicht zu viele Ameisen unterstützt werden müssen, die in Folge ungeschickter Investitionen zu sorglosen Grillen wurden.

Mit diesem Ansatz aber wird die selbstständige Verwaltung der erzwungenermassen getätigten Ersparnisse durch Privatpersonen als Risiko und nicht als Freiheit erachtet. Um das «Risiko der Freiheit» besser zu decken, plant man nun den obligatorischen Schutz der Versicherten vor sich selbst. Diese Massnahme würde das Prinzip der Freiheit und der Eigenverantwortung in der Sozialversicherung noch mehr aushöhlen. Es erstaunt deshalb nicht, dass sie auf durchaus gerechtfertigten Widerstand gestossen ist.

Welche Haltung sollte also gegenüber den «Ameisen» angenommen werden, die sich für den Kapitalbezug entscheiden, aber (z.B. aufgrund eines Schicksalsschlages) in späteren Jahren auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind? Die einzig richtige Antwort ist, sie daran zu erinnern, dass mit der Wahlfreiheit auch die Verantwortung für die eigenen Entscheidungen einhergeht.

Beim Bezug von Ergänzungsleistungen sollten Grenzen definiert werden für all jene, die einen Teil ihrer beruflichen Vorsorge vorher «konsumiert» haben. Generell sollten die Ergänzungsleistungen stärker zwischen den individuellen Situationen differenzieren.

Natürlich wäre eine derart kohärente und logische Entscheidung, die auch noch die Werte von Freiheit und Verantwortung wahren würde, im konkreten Fall mitunter schwer zu vermitteln. Aber will der Bundesrat wirklich aus uns allen ein Volk von Renten-Ameisen machen, nur aus Angst, ein paar Grillen eine Absage erteilen zu müssen?

Dieser Artikel erschien in «Le Temps» am 29.08.2014.