Staatliche Exklusivrechte existieren in der Schweiz in überraschend vielen Bereichen. Oft begründen sie staatliche Monopole, also eine Situation, in der die Kompetenzen für die Ausgestaltung des Marktzugangs beim Bund, den Kantonen oder den Gemeinden liegt. Das sechste Kantonsmonitoring von Avenir Suisse widmet sich den kantonalen Monopolen im Kaminfegerwesen, bei den Gebäudeversicherungen, in Jagd und Fischerei, bei den Notariaten, im Salzhandel, in der amtlichen Vermessung und in der Geothermie. Für die Auswahl dieser Bereiche war entscheidend, dass sie zum einen in allen Kantonen eine gewisse Relevanz haben, und zum andern, dass sie unterschiedlich geregelt werden. Die Autoren der Studie, Vizedirektor Samuel Rutz und Rechercheassistent Lukas Schmid, haben die Zweckmässigkeit der diversen Markteingriffe untersucht.

Der föderale Wettbewerb spielt zu wenig

Das Kantonsmonitoring kommt zu drei Hauptschlussfolgerungen:

  1. Diverse kantonale Monopole haben längst keine Existenzberechtigung mehr. Das Kaminfegermonopol und das Salzregal etwa müssen schlicht als historische Relikte bezeichnet werden. Sie lassen sich in der heutigen Zeit nicht mehr rechtfertigen und sollten abgeschafft werden. Auch andere Bereiche, z.B. das Notariatswesen, sind von «Heimat- und Bestandesschutz» geprägt und könnten ohne weiteres in den freien Markt entlassen werden. Und neue Monopole, wie bei der Geothermie, sollten erst gar nicht geschaffen werden.
  2. Dass viele der untersuchten Bereiche dem Markt überlassen werden könnten, zeigt auch die grosse Bandbreite der kantonalen Spielregeln. Sie reicht nicht selten vom reinen Staatsmonopol bis zu weitgehend freiem Wettbewerb. Bei der Suche nach marktnahen Lösungen würde sich der häufigere Blick zum Nachbarn durchaus lohnen. In dieser Hinsicht scheint der föderale Wettbewerb zu wenig zu funktionieren.
  3. Mitunter mag es tatsächlich gute Gründe für ein staatliches Monopol geben. Aber wenn schon kein «Wettbewerb im Markt» möglich ist, sollte zumindest ein «Wettbewerb um den Markt» sichergestellt werden – zum Beispiel durch regelmässige Ausschreibungen. Der Umgang mit Exklusivrechten ist in dieser Hinsicht in den meisten Kantonen verbesserungswürdig.

Staatsgläubige Deutschschweizer

Das in der Studie enthaltene Ranking räumt auch mit dem weitverbreiteten Klischee von der staatsgläubigen Romandie auf. Alle lateinischen Kantone – mit Ausnahme des Kantons Neuenburg – finden sich nämlich in der vorderen Hälfte der Rangliste. Die ersten drei Plätze werden belegt von den Kantonen Schwyz, Freiburg und Tessin, die letzen von gleich drei Vertretern aus der Ostschweiz, von St. Gallen, Graubünden und Appenzell Innerrhoden.