Die heutige Wohnungspolitik im Kanton Zürich basiert vor allem auf dem Prinzip der Objekthilfe durch die Förderung von Wohnbaugenossenschaften. Die dadurch entstehende Umverteilung verläuft jedoch nicht konsequent von oben nach unten, sondern verteilt innerhalb des Mittelstandes um (siehe Blog «Genossenschaftlicher Wohnbau bevorzugt Mittelstand» vom 18. November 2014). Wie könnte man die schwächsten Teilnehmer auf dem Wohnungsmarkt gezielter und effektiver unterstützen? Das natürliche Gegenstück zur Objektförderung ist die Subjekthilfe, also die direkte, persönliche Zahlung von Geld an Haushalte mit tiefen Einkommen. Ein solches Wohngeld würde es erlauben, die Wohnsituation dieser Gruppe zielgerichtet und transparent zu verbessern. Gegen die Subjekthilfe wird oft vorgebracht, dass ein Wohngeld auf die Mieten überwälzt werde und so in den Taschen der Eigentümer versickere. In einem räumlich begrenzten Markt mit kleiner Auswahl an günstigen Wohnungen und starrem Neubauangebot ist dieser Einwand nicht von der Hand zu weisen. Das spricht für eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf den ganzen Kanton Zürich. In grösserem Massstab erweist sich das Wohnungsangebot als flexibler (Neubau) und der Freiheitsgrad der Bezüger grösser (Wohnortwahl), was eine Überwälzung des Wohngelds erschwert.

Sog in die Städte spricht für Kantonalisierung

Eine Kantonalisierung des Wohngelds wäre auch aus einem anderen Grund bedenkenswert: Die Städte ziehen Armutsgefährdete und Menschen in prekären Lebensumständen an, denn hier wird professioneller, aber auch anonymer Hilfe geboten als in Landgemeinden. Zudem sind Städte als Lebensorte auch für Leute mit schmalem Budget attraktiv. Die Sozialkosten steigen für die Städte nicht allein aufgrund des Zuzugs, sondern auch wegen der hohen Wohnkosten. Die Betroffenen ihrerseits haben hier denkbar schlechte Karten. Ein kantonales Wohngeld vermag zwar nicht all diese Probleme zu lösen. Es nimmt aber Druck von den Städten, indem es den Verbleib auf dem Land attraktiver macht.

Konzentration auf die wirklich Bedürftigen

Das Wohngeld sollte an Bedingungen geknüpft werden. Der Anspruch sollte nicht automatisch, sondern nur auf Antrag erfolgen. Bei der (periodisch zu wiederholenden) Prüfung müssten auch die Vermögensverhältnisse berücksichtigt werden. Nur vorübergehend Einkommensschwache – meist Studierende – sollten keinen Anspruch haben, denn sie werden später hohe Einkommen erzielen. Und wichtig: Die Berechnung sollte sich an einem Vollzeitpensum orientieren, «freiwillig» Arme mit tiefen Teilzeitpensen sollten nicht in den Genuss des Zuschusses kommen. Ausnahmen davon wären Betreuungspflichten und unfreiwillige (Teil-)arbeitslose.

Von den rund 65‘000 Zürcher Haushalten im untersten Einkommensdezil würde so – über den Daumen gepeilt – etwa die Hälfte (32‘000 Haushalte) in den Genuss des Wohngelds kommen. Mit 300 Millionen Franken könnten pro Haushalt durchschnittlich 9‘000 Franken pro Jahr ausgerichtet werden. Diese grosszügig bemessene Hilfe würde den Budgetanteil für das Wohnen massiv senken und viele prekäre Wohnsituationen spürbar verbessern.

Umverteilung über Transfers und nicht über Markteingriffe

Umverteilung sollte nicht durch (immer mehr) ineffiziente Markteingriffe betrieben werden, sondern über das Transfersystem. Darum wäre im Gegenzug auf die Förderung der Genossenschaften und weitere Eingriffe in den Bodenmarkt zu verzichten. Städtische Wohnungen müssten zu Marktkonditionen vermietet werden, Bezügern von Wohngeld könnte allerdings ein Vorrecht eingeräumt werden. Bei der Berechnung des Sozialhilfeanspruchs müssten die Wohnausgaben vollständig wegfallen. Genau festzulegen wäre auch die Schnittstelle mit den Ergänzungsleistungen der AHV/IV.

Der Beitrag erschien in der Publikation «Bezahlbar wohnen - 
drei wohnpolitische Visionen» von Caritas Zürich zum Armutsforum 2014.