Das geldpolitische Mandat und die Unabhängigkeit werden heute bei den meisten wichtigen Zentralbanken mehr oder weniger ähnlich gehandhabt. Dagegen bestehen in Bezug auf die Eignerstruktur und den Mechanismus der Gewinnverteilung zum Teil erhebliche Unterschiede.

Die Schweiz und die USA als Sonderfälle

Die Schweizerische Nationalbank etwa ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit öffentlichen und privaten Aktionären sowie börsenkotierten Titeln. Darin reflektiert sich nicht nur der schwierige Gründungsprozess der SNB, sondern auch der föderale, genossenschaftliche Charakter der Schweiz.

Das Federal Reserve System der USA ist zwar eine staatliche Einrichtung, hat aber private Anteilseigner. Diese erhalten eine bescheidene gesetzlich fixierte Dividende als Kompensation dafür, dass das Fed auf Zentralbankguthaben von Banken keine Zinsen zahlt. Der Löwenanteil des Gewinns fliesst in den amerikanischen Bundeshaushalt. Die meisten anderen Notenbanken sind als öffentlich-rechtliche Anstalten des Zentralstaates konstituiert – und konsequenterweise fliessen ihre Gewinne über das jeweilige Finanzdepartement in den Haushalt des Zentralstaates.

Im Fall der SNB erfolgt die Gewinnverteilung im Rahmen einer jeweils zeitlich begrenzten Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB. Der nach der Ausschüttung einer Dividende von höchstens 6% des Aktienkapitals verbleibende Gewinn geht zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone. Laut der derzeitigen Vereinbarung, die noch bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres gilt, beträgt die Ausschüttung 1 Mrd. Fr. (wenn die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung nicht negativ wird.) Früher wurden jedes Jahr 2,5 Mrd. Fr. an Bund und Kantone ausgeschüttet.

Ausschüttungspolitik gerät unter Druck

Mit der Aufgabe der Mindestkurspolitik gegenüber dem Euro zu Jahresbeginn wird die geltende Regelung unter Druck geraten. Zum einen könnte der SNB-Gewinn bei flexiblen Wechselkursen grossen Schwankungen ausgesetzt sein. Bereits während der Mindestkurspolitik von 2011 bis 2014 fluktuierte das SNB-Jahresergebnis zwischen einem Verlust von -8,1. Mrd. Fr. und einem Gewinn von 38,3 Mrd. Fr.

Zum andern hat die bisherige Ausschüttungspolitik den Appetit der Politik auf die Segnungen der SNB angeregt. Und dieser wird mit den sich verdüsternden Haushaltsperspektiven der öffentlichen Hand eher noch zunehmen.

Avenir Suisse hat den geltenden Ausschüttungsmechanismus bereits in seinem «Ideenbuch» kritisiert und dessen Änderung vorgeschlagen. Nun scheint der Zeitpunkt dafür reif. Wenn weder Bund noch die Kantone einen verbrieften Anspruch auf Gewinnanteile der SNB hätten, könnte auch der gestiegenen Bedeutung des Eigenkapitals besser Rechnung getragen werden.

Die Eckpunkte einer zeitgemässen Gewinnverwendung:

  • Grundsätzlich bräuchte die SNB bei der Ermittlung und Verteilung ihrer Gewinne absolut freie Hand. Einzige Wegleiter bei dieser Entscheidung sollten das Vertrauen in die SNB und ihre Unabhängigkeit, die Wertstabilität des Frankens, ein robustes Eigenkapital und reichliche Rückstellungen sein.
  • Die Kompetenzen zur Bildung der Rücklagen wie auch der Währungsreserven sollten ausschliesslich in der Verantwortung des Direktoriums liegen.
  • Ein nach Bildung von Rücklagen verbleibender Gewinn wäre in einen Gewinnausschüttungsfonds ausserhalb der SNB zu überweisen, an dem Bund und Kantone nach heutigem Verteilungsschlüssel beteiligt blieben. Es dürften nur realisierte Gewinne ausgeschüttet werden.

Mit dieser neuen Lösung zur Gewinnermittlung und –verteilung müssten sich Bund und Kantone über den Ausschüttungsmodus selbst einig werden und die SNB wäre aus dem Verteilungskampf ausgeschlossen.