Der Bundesrat möchte die steigenden Ausgaben für Ergänzungsleistungen bremsen. Alain Berset schlägt deshalb vor, den Kapitalbezug in der zweiten Säule einzugrenzen. Damit schüttet er jedoch das Kind mit dem Bade aus. Jérôme Cosandey erklärt im Interview auf NZZ.ch, weshalb diese Strategie verfehlt ist. Denn für die Kostenzunahme bei den Ergänzungsleistungen sind zu einem Drittel die Bezüger der Invalidenversicherung verantwortlich – insbesondere die Jüngeren unter ihnen, die erst wenig Kapital angespart haben. Ein weiteres Drittel kommt durch gesetzliche Änderungen zustande – etwa die Erhöhung der Freibeträge. Lediglich beim demografiebedingten letzten Drittel der Kostenzunahme könnten frühzeitige Kapitalbezüge theoretisch negative Auswirkungen haben. Es gibt jedoch keine Studie, die einen Zusammenhang zwischen Kapital-Vorbezug und dem Anspruch auf Ergänzungsleistungen belegt.Das eigentliche Problem sieht der Avenir-Suisse-Vorsorgespezialist in der Zunahme der Kosten bei der Alterspflege. Man solle sich also überlegen, wie man die Ausgaben in diesem Bereich reduziert. Die vom Sozialminister Berset angepeilte Einschränkung beim Bezug von Kapital aus der Pensionskasse könnte sogar zu einem Eigengoal werden: Indem die Möglichkeit von Einkäufen in die Pensionskasse an Attraktivität verliert, hätten viele Pensionierte im Alter eine kleinere Rente. Damit kämen sie schneller in eine Situation, in der sie Ergänzungsleistungen brauchen.

Dieses Video erschien am 9.12.2015 auf NZZ-Online.
Mit freundlicher Genehmigung der Neuen Zürcher Zeitung.