Die Entmündigung der Menschen erfolgt in demokratisch verfassten Wohlfahrtsstaaten wie der Schweiz meist auf schleichenden Sohlen. Nur wenige scheint das zu besorgen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gegängelt, ohne dass sie es merken. Oder ohne dass es sie gross stört (weil ihnen die Freiheit nicht so wichtig ist). Oder zumindest, ohne dass sie protestieren (weil Regierung und Verwaltung ja beste Absichten verfolgen). Ein leider ziemlich repräsentatives und ausserdem gewichtiges Beispiel ist die «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016 – 2019» des Bundesrates. In der Legislaturplanung des Bundesrates für die Legislaturperiode 2015 – 2019 findet sich im Kapitel 7 eine kurze Beschreibung dieses bürokratischen Monsters. Avenir Suisse war am Rande involviert, weil das für die Erarbeitung dieser Strategie zuständige Bundesamt für Raumentwicklung die Idee hatte, die Ausarbeitung der Strategie durch einen breit angelegten, partizipativen Stakeholder-Dialog begleiten zu lassen, der seinerseits wieder in einer wissenschaftlichen Begleitstudie beschrieben und bewertet wurde. An diesem Stakeholder-Dialog, in dem Umwelt- und Sozialinteressen sowie die Bundesverwaltung dominierten, war Avenir Suisse als eine von wenigen wirtschaftsnahen Stimmen beteiligt, ohne allerdings die inhaltlichen Ergebnisse des Prozesses mittragen zu können.

Orientierung an der Uno-Agenda 2030

Das wäre einer liberal und marktwirtschaftlich orientierten Institution wie Avenir Suisse auch kaum möglich. Die in den verschiedensten Dokumenten beschriebene Nachhaltigkeitspolitik des Bundes orientiert sich nämlich stark an der Agenda 2030 der Uno, einem an allem anderen als an der Selbstverantwortung orientierten Programm. Dieses sei zwar, wie es in der Legislaturplanung heisst, rechtlich nicht verbindlich, stelle aber gleichwohl einen wichtigen Orientierungsrahmen für die Schweiz dar. Dementsprechend wird in insgesamt neun Handlungsfeldern ein anzustrebender Idealzustand für die Schweiz beschrieben, den der Bundesrat bis 2030 mittels verschiedenster Massnahmen erreichen möchte. Dass das alles nicht zu einem System passt, das von unten nach oben aufgebaut ist und in dem die Individuen mit ihrem Verhalten und ihrer Nachfrage die Entwicklung der Wirtschaft bestimmen, nicht Regierung und Verwaltung, wird einem gar nicht sofort bewusst. Zu wohlklingend ist alles, was da angestrebt wird. Es sind aber mindestens drei Aspekte, die den Nachhaltigkeitsbericht zum Ärgernis machen.

«Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019» des Bundesrats..

«Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019» des Bundesrats: Ein bürokratisches Monster. (Fotolia.de)

Es ist dies, erstens, ein Nachhaltigkeitsbegriff, der mehr oder weniger alles umfasst, was sich die Verfasser für die nächsten 15 Jahre so wünschen, von „erforderlichen Infrastrukturen“ für Sport und Bewegung über die hohe Gesundheitskompetenz der Bevölkerung bis zur hohen kulturellen Vielfalt in Nachbarschaften und Quartieren. Wie gesagt, das ist sicher alles wünschenswert, nur: Was hat das alles mit Nachhaltigkeit zu tun? Gewiss, man kann immer alles mit allem verknüpfen, aber die daraus resultierenden Begriffe ohne Trennschärfe sind ein Einfallstor für alle möglichen Sonderinteressen. Alle können sich da für das, was ihnen besonders wichtig ist, auf die Nachhaltigkeit berufen; jeder Quartierverein, der das jährliche Strassenfest organisiert und jeder Fussballclub, der sein Stadion erneuern möchte. Vielleicht steckt dahinter ja auch nur eine schlaue Immunisierungsstrategie: da der bundesrätliche Nachhaltigkeitsbegriff auch einen ausgeglichenen Staatshaushalt und einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz umfasst, wird am Schluss eventuell auch die Kritik von Seiten der Wirtschaft moderat ausfallen.

Allzu genau benannte Nachhaltigkeits-Ziele

Zweitens ist es dem Bundesrat natürlich unbenommen, sich über die Zukunft Gedanken zu machen und gewisse grosse Ziele als Orientierungspunkte zu benennen. Zur Planwirtschaft wird solches Tun aber, wenn der Detaillierungsgrad zu weit geht und die Ziele zu genau benannt werden. Beides ist hier der Fall. Für eine nachhaltige Entwicklung ist es gemäss dem Bericht offensichtlich nötig, dass die unbezahlte Care-Arbeit ausgewogener zwischen Frauen und Männern verteilt ist oder dass der „Anteil an preisgünstigem Wohnraum … insbesondere in stark nachgefragten Gebieten erhalten oder ausgebaut“ wird. Und zu Energie und Klima finden sich genaue Planzahlen wie eine Senkung des durchschnittlichen Energieverbrauchs pro Person gegenüber 2000 um 16% bis 2020, um 34% bis 2030 und um 43% bis 2035, oder eine Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50% bis 2030, davon mindestens 30% (gemeint sind vermutlich allerdings Prozentpunkte) durch Massnahmen im Inland.

Problematisch ist, drittens, die Dominanz, die der Bundesrat dem Ziel der viel zu umfassend definierten Nachhaltigkeit einräumt. Immer wieder wird der umfassende, integrale Ansatz betont und gelobt. Entsprechend soll das Ziel der Nachhaltigkeit in die ordentlichen Prozesse auf allen Ebenen (Bundesrat, Departemente und Bundesämter) integriert werden. Damit besteht aber die Gefahr, dass die so verstandene Nachhaltigkeit alle Bereiche erobert. Würden sich einzelne Abteilungen aufgrund ihrer spezifischen Fachperspektive dieser Anforderung entziehen, käme es zu Widersprüchen zwischen den einzelnen Politikbereichen. Dass dieser Stellenwert – wohlgemerkt nicht der ökologischen Nachhaltigkeit, sondern eines ziemlich unrealistischen Schlaraffenlandes – vom Souverän gewollt ist, darf mit Fug bezweifelt werden.

Es ist schon erstaunlich, was da in der Bundesverwaltung so alles produziert wird. Selbst wenn man unterstellt, dass es in bester Absicht geschieht, ist es für eine freiheitliche Schweiz erschreckend.

Dieser Artikel erschien in der «Aargauer Zeitung» vom 26. Februar 2016. 
Mit freundlicher Genehmigung der «Aargauer Zeitung».