Dieser Blog beruht auf alten Daten des Avenir-Suisse-Freiheitsindexes. Werte und Aussagen können daher minimal von der aktuellen Ausgabe des Avenir-Suisse-Freiheitsindex abweichen.

Der Avenir-Suisse-Freiheitsindex vergleicht die Freiheitlichkeit der Schweizer Kantone anhand von 21 Kriterien. Dabei steht normalerweise der Freiheitsvergleich der Kantone in einem bestimmten Jahr im Vordergrund. Eine Normierung des Index auf ein bestimmtes Basisjahr – vorliegend 2009 – ermöglicht jedoch auch eine Analyse der absoluten zeitlichen Entwicklung (vgl. Zusatzinformationen: Zeitliche Entwicklung). Die Normierung wird so vorgenommen, dass im Basisjahr der Kantonsdurchschnitt für alle Indizes (also den ökonomischen und den zivilen Sub-Index) 50 beträgt. Indexwerte, die im Zeitablauf auf über bzw. unter 50 zu liegen kommen, zeigen somit an, dass im Vergleich zu 2009 eine Erhöhung bzw. Einschränkung der Freiheit stattgefunden hat.

Sinkende Freiheit in den Schweizer Kantonen

Die Betrachtung der absoluten zeitlichen Entwicklung ermöglicht also einen etwas anderen Blickwinkel auf die Resultate des Avenir Suisse Freiheitsindex (vgl. Grafik). So verdeutlicht die Entwicklung des Gesamtindex-Durchschnitts, dass die Schweizer Kantone seit 2009 insgesamt leicht unfreier geworden sind. Hierbei verlief der ökonomische Sub-Index bis 2011 praktisch unverändert, weist jedoch seit 2012 einen leichten Abwärtstrend auf. Im Jahr 2013 erreicht er noch einen Indexwert von 47 und verlor somit seit 2009 drei Punkte. Verantwortlich für diese Entwicklung ist hauptsächlich der Indikator «Gesundheit der Kantonsfinanzen». Die Situation der öffentlichen Finanzen hat sich in den letzten Jahren in den meisten Kantonen verschlechtert. Dadurch wurden auch insgesamt positive Entwicklungen im ökonomischen Bereich, wie eine leicht sinkende Staatsquote und eine tiefere Steuerbelastung der Durchschnittsfamilie, überkompensiert.

Der zivile Sub-Indikator schliesst hingegen 2013 mit 49 Punkten nur einen Zähler tiefer als 2009. Nach anfänglichem Aufwärtstrend (2010: 54 Punkte) – primär auf die Lockerungen der Nichtraucherbestimmungen in einem Dutzend Kantone zurückzuführen –, sank der Sub-Index in den Folgejahren kontinuierlich. Grund dafür ist vor allem die zunehmende Dauer der Baubewilligungsverfahren. Aber auch Verschärfungen der Vermummungsverbote und der vermehrte Einsatz von Videoüberwachungsanlagen auf öffentlichem Grund schlagen im Zeitablauf negativ zu Buche.

Keine Einebnung der kantonalen Unterschiede

Die Abbildung verdeutlicht auch, dass der durchgehend «freiste» (Aargau) und «unfreiste» Kanton (Genf) im Ranking im Jahr 2013 wieder ungefähr dasselbe Freiheitsniveau erreichen wie 2009. Nach einem Anstieg der Indexwerte zwischen 2009 und 2010, im Wesentlichen durch liberalere Nichtraucherschutzbestimmungen, konnte der Kanton Aargau bis 2012 ein Niveau von über 80 Punkten halten. Eine steigende Staatsquote, schwächelnde Kantonsfinanzen und längere Baubewilligungsverfahren haben im Jahr 2013 dazu geführt, dass der Kanton Aargau zwar noch immer den ersten Platz belegt, aus freiheitlicher Sicht jedoch wieder auf den Stand von 2009 zurückfällt. Dar Kanton Genf als Schlusslicht ist 2013 sogar leicht unfreiheitlicher als noch im Jahr 2009. Dennoch: Der 2010 einsetzende negative Trend, der vor allem auf eine sinkende Steuerausschöpfungsquote, längere Baubewilligungen und sich verschlechternde Kantonsfinanzen zurückzuführen war, konnte 2013 vorerst gestoppt werden. Ausschlaggebend dafür war u.a. eine verbesserte Bonität des Kantons als Schuldner.

Dass die Maximalwerte des Gesamtindex im Zeitablauf leicht gestiegen, die Minimalwerte jedoch gefallen sind, deutet darauf hin, dass es im betrachteten Zeitraum nicht zu einer Einebnung der kantonalen Unterschiede gekommen ist. Ein Blick auf die Standardabweichung – ein Mass, das Rückschlüsse auf die Streuung der Indexwerte erlaubt – zeigt, dass die Unterschiede insgesamt eher etwas zugenommen haben. So betrug die Standardabweichung der Indexwerte 2009 11,3 Punkte. Dieser Wert erhöhte sich bis 2012 auf 13,1 und betrug im Jahr 2013 noch 11,6 Punkte.

Insgesamt kann also keine Tendenz hin zu einer freiheitlicheren Prägung von kantonalen Gesetzen und Institutionen im Zeitablauf festgestellt werden. Auch wenn sich einzelne Bereiche wie die Staatsquote und die Steuerbelastung der Durchschnittsfamilie positiv entwickelt haben: Weniger ausgeglichene Kantonsfinanzen, vermehrte Videoüberwachung und Vermummungsverbote sowie längere Baubewilligungsverfahren haben diese Verbesserungen wieder zunichte gemacht. Den Schweizer Kantonen kann in Sachen Freiheitlichkeit höchstens Stillstand attestiert werden.