Was bedeutet Service public? Obschon der Begriff in der politischen Debatte regelmässig auftaucht, ist er erstaunlich unscharf definiert. Meistens wird er mit Leistungen der Grundversorgung in Verbindung gebracht – etwa im öffentlichen Verkehr, bei der Post oder bei Radio und Fernsehen. Es geht um eine flächendeckende Bereitstellung von Leistungen der Grundversorgung – und zwar in guter Qualität und zu angemessenen Preisen. Die Begründung dafür, weshalb eine bestimmte Leistung zum Service public gezählt wird, liegt in der Regel nicht darin, dass sie im freien Markt nicht angeboten würde. Es wird vielmehr ein «spezielles öffentliches Interesse» geltend gemacht. Dieses besteht konkret in der Befürchtung, dass gewisse Leistungen im freien Markt nicht in jener Menge und Qualität konsumiert würden wie gesellschaftlich erwünscht. Was hierbei als «gesellschaftlich erwünscht» gilt, ist immer das Resultat einer politischen Ausmarchung.

Spielball von Interessengruppen

Es überrascht daher nicht, dass die Definition, der Umfang und die Finanzierung solcher Leistungen zum Spielball von Interessengruppen werden. Die Gefahr besteht, dass sich einzelne Gruppen Vorteile verschaffen, die von der Allgemeinheit finanziert werden müssen. Und weil jede Veränderung herkömmliche Pfründen bedroht, werden Reformen regelmässig von unterschiedlichsten Seiten bekämpft.

Besonders illustrativ ist da die breite Ablehnung der Volksinitiative «Pro Service public», über die im kommenden Juni abgestimmt wird und die unter anderem ein Gewinnverbot und Lohnbeschränkungen für bundesnahe Unternehmen fordert. Bei einer Annahme der Initiative befürchten Bund und Kantone Einnahmeausfälle, die Rand- und Bergregionen den Verlust von indirekten Subventionen, die Arbeitnehmer Lohneinbussen und die bundesnahen Betriebe Schranken im Wettbewerb mit den Privaten. Um den Service public selbst scheint sich hingegen kaum jemand ernsthaft Sorgen zu machen. Das ist bedenklich. Denn grundsätzlich kann den Initianten der Vorlage «Pro Service public» zumindest insofern zugestimmt werden, dass ohne Reformen eine Situation droht, in der die Grundversorgungsleistungen nicht mehr die relevanten gesellschaftlichen Bedürfnisse abdecken. Der Service public droht zu einem Instrument der Umverteilungs- und Regionalpolitik beziehungsweise der staatlichen Gewinnerwirtschaftung zu verkommen.

Grande Dixence

In Beton gegossener Service public: Die Staumauer der Grande Dixence. (Wikimedia Commons)

Undurchsichtige Förderung des Service public

Nur: Gewinnverbote und Lohnbeschränkungen ändern herzlich wenig an diesen Missständen. Das grösste Hindernis, das einer effizienten und kostengünstigen Grundversorgung entgegensteht, ist vielmehr die undurchsichtige und extensive Förderung des Service public. Die vom Staat selber erbrachten und geförderten Grundversorgungsleistungen sind oft zu breit gefasst und verursachen immer wieder grobe Marktverzerrungen. Beispiele hierfür gibt es zahlreiche: Der formelle Auftrag der SRG etwa beschränkt deren Expansion im Fernseh- und Internet-Markt kaum und birgt damit die Gefahr, private Angebote zu verdrängen. Die Nutzung von Poststellen als Verkaufsflächen für allerlei Produkte wiederum konkurrenziert den privatwirtschaftlichen Detailhandel. Und das Engagement der Städte bei den Glasfasernetzen dient weniger der Grundversorgung als der Standortattraktivität.

Was der Service public hierzulande also vordringlich brauchte, wäre frischen wettbewerblichen Wind. Anstatt in der Konkurrenz eine Gefahr für den Service public zu sehen, sollte die Schweiz sie als Mittel gegen verkrustete Strukturen und überhöhte Monopoltarife verstehen. Eine solche wettbewerbliche Fitnesskur für den Service public würde erstens den Abbau von Subventionen und den Übergang zu einer konsequenten Benutzerfinanzierung umfassen. Dies schliesst nicht aus, dass das Gemeinwesen als Nachfrager bestimmter Leistungen auftritt. Es muss sich aber dabei auf seine subsidiäre Rolle zurückbesinnen und nur die gesellschaftlich erwünschten Grundversorgungsleistungen beschaffen, die im freien Markt nicht angeboten werden.

Zweitens müsste die Finanzierung des Service public transparent gestaltet werden. Um eine einseitige Begünstigung staatlicher Unternehmen zu verhindern, brauchte es etwa – in Anlehnung an das europäische Beihilferecht – griffige gesetzliche Grundlagen. Längerfristig wäre drittens das staatliche Eigentum an Infrastrukturunternehmen abzubauen, nicht zuletzt, um bestehende Interessenkonflikte zu beseitigen, die weitere Marktöffnungen behindern. Denn halbbatzig realisierte Marktöffnungen – wie sie in der Schweiz in vielen Bereichen vorgenommen wurden – sind letztlich eher schädlich als nützlich. Das beste Anschauungsmaterial hierfür bietet das gegenwärtige Trauerspiel um den staatlich beherrschten Energiekonzern Alpiq.

Dieser Beitrag ist in der «NZZ am Sonntag» vom 3. April 2016 erschienen.