Deutschland hat in den letzten Jahren intensive Anstrengungen zur Reduktion der Bürokratiekosten unternommen. Die grosse Koalitionsregierung von CDU und SPD schuf im September 2006 – während der ersten Legislaturperiode von Angela Merkel – mit dem Normenkontrollrat (NKR) eine unabhängige Prüfstelle nach holländischem Vorbild (Actal). Primäres Ziel war es, rückwirkend alle bürokratischen Belastungen durch Informations- und Berichtpflichten mit dem Standard-Kosten-Modell zu bewerten und mittels Einführung der Gesetzesfolgenabschätzung neue zu vermeiden. Dabei wurde geschätzt, dass Unternehmen in Deutschland jährlich rund 49 Mrd. € (1,9% des BIP) für die Erfüllung dieser Pflichten aufwenden.

Verbindliche Reduktionsziele und unabhängige Prüfstelle

Im Februar 2007 wurde daher entschieden, diese Belastung bis Ende 2011 um 25 Prozent abzubauen. Das Mandat des NKR wurde im Jahr 2010 unter der Koalitionsregierung von CDU und FDP deutlich ausgeweitet, indem die Evaluation der bestehenden Regulierungen wie auch die Gesetzesfolgenabschätzung, den gesamten Bürokratieaufwand von Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung miteinbeziehen sollten. Zur Überprüfung der Abbaupläne aus dem Jahr 2007 wurde 2012 ein monatlich veröffentlichter Bürokratiekosten-Index geschaffen. Dieser sollte transparent aufzeigen, wie hoch das aktuelle Belastungsniveau ist. Das für Ende 2011 formulierte Abbauziel von 25 Prozent wurde jedoch erst Anfang 2013 erreicht.

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Der NKR hat mit der Prüfung von 2350 Regulierungsvorhaben seit 2006 einen wesentlichen Beitrag an diesem Zwischenerfolg. Dass die Formulierung solcher quantitativer Reduktionsziele essenziell ist, zeigt der erneute Anstieg der Regulierungskosten seit Mitte 2013 und besonders seit der neuen Koalitionsregierung von CDU und SPD ab Dezember 2013. Der jährliche Erfüllungsaufwand erhöhte sich zwischen September 2013 und September 2014 im Saldo um 9,2 Mrd. Euro. Der starke Anstieg ist zu einem wesentlichen Teil der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns geschuldet. Ohne Reduktionsziele sind das Interesse und die Ambitionen der Bundesregierung, die Folgekosten möglichst tief zu halten, wesentlich kleiner. Der Regierungswechsel hat auch deutlich gemacht, wie wichtig eine unabhängige Prüfstelle ist. Erst die Intervention der Prüfstelle führte jeweils dazu, dass die Transparenz bei wichtigen Gesetzgebungsvorhaben bis zur Parlamentsberatung noch hergestellt werden konnte.

Governance Struktur

Auch aus institutioneller Sicht ist der Bürokratieabbau in Deutschland gut organisiert. Die Federführung liegt beim Bundeskanzleramt. Im Sinne einer Querschnittaufgabe werden aber alle Ressorts der Bundesverwaltung einbezogen. Gewährleistet wird dies durch den «Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau», in dem alle Ressorts vertreten sind. Dieser organisatorisch im Bundeskanzleramt angesiedelte Ausschuss entscheidet über Umsetzung und Koordination des Regierungsprogramms und legt das quantitative Bürokratieabbauziel fest. Die konkrete Umsetzung des Bürokratieabbaus geschieht in den einzelnen Bundesministerien. Diese sind verpflichtet, die durch ihre Regulierungen entstehenden Informationspflichten zu erfassen, Vereinfachungsmassnahmen zu formulieren und die Gesetzesfolgenabschätzung bei neuen Regulierungsvorhaben durchzuführen.

Regulierungsbremse

Der seit der Gründung des NKR wohl wichtigste Schritt im Bestreben nach weniger Regulierung wurde jedoch mit der Einführung eines «One-in, one-out»-Mechanismus gemacht. Dieses vom NKR im Herbst 2014 angeregte und von Bundesminister Sigmar Gabriel (SPD) initiierte Vorhaben verpflichtet die nationale Politik, den Erfüllungsaufwand grundsätzlich nicht weiter ansteigen zu lassen. Zu diesem Zweck gilt seit 1. Juli 2015 per Kabinettbeschluss: Werden neue gesetzliche Regelungen erlassen, die Folgekosten für die Wirtschaft haben, muss diese an anderem Ort in gleichem Umfang entlastet werden. Kompensationsmassnahmen sollten möglichst innerhalb eines Jahres von jenem Ressort, das für das neue Gesetz zuständig ist, vorgelegt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind EU- Vorgaben, sofern diese 1:1 umgesetzt werden.

Rezepte für die Schweiz

Hinsichtlich Massnahmen zur Qualität der Regulierungen kann die Schweiz von ihrem grossen Nachbarn lernen. Die folgenden Rezepte haben sich in Deutschland bewährt und sollten auch in der Schweiz Anwendung finden:

  • Klare und verbindliche Reduktionsziele: Die Reduktion von 25% der Bürokratiekosten innerhalb der nächsten 5 Jahre entlastet Unternehmen und kommt so dem Wirtschaftswachstum zugute. Grundlage dafür ist eine systematische Schätzung der Regulierungskosten, analog dem deutschen Bürokratiekostenindex.
  • Unabhängige Prüfstelle: Eine unabhängige Prüfstelle verbessert mittelfristig die Qualität der Regulierungen und garantiert, dass die Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen als Daueraufgabe wahrgenommen wird. Die Einfachheit der institutionellen Organisation ist dabei zentral. Die Prüfstelle könnte in der Schweiz, ähnlich wie in Deutschland, bei der Bundeskanzlei angegliedert sein.
  • Regulierungsbremse: Der «One-in, one-out»-Mechanismus hält die Regulierungsbelastung innerhalb eines Bereichs konstant. Diese Art der Bremse bietet sich auch in der Schweiz an um die Regulierung von Unternehmen einzudämmen.