Der Bundesrat hat am kürzlich den Bericht «Neue Wachstumspolitik 2016-2019», der sich auf die drei Säulen Arbeitsproduktivität, Widerstandfähigkeit der Volkswirtschaft und Ressourcenproduktivität abstützt, verabschiedet. Mit 14 Massnahmen, die von der administrativen Entlastung und einer besseren Regulierung für die Unternehmen, der Erleichterung von Importen, der  Sicherung des Marktzugangs über den Erhalt und die Weiterentwicklung des bilateralen Vertragswerks bis zur Nutzung der Chancen der digitalen Wirtschaft gehen, soll das Wachstum angekurbelt werden.

Der Bericht hat in Politik und Öffentlichkeit keine grossen Wellen erzeugt und ist kaum zur Kenntnis genommen worden. Dies ist in doppeltem Sinn bedauerlich. Nicht nur ist die Schweiz angesichts der Unsicherheiten und Risiken im Weltwirtschaftssystem mehr denn je darauf angewiesen, die einheimischen Wachstumsmöglichkeiten optimal ausschöpfen zu können. Es handelt sich auch um eine umfassende und solide Analyse der jüngsten ökonomischen und wirtschaftspolitischen Entwicklung der Schweiz  und wäre damit eigentlich eine gute Grundlage für eine lösungs- und zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik. Woran liegt es, dass sich die Schweiz lieber mit wolkigen Initiativen als mit sachbezogener Wachstumspolitik beschäftigt?

Wo liegen die Probleme der Wachstumsberichte?

Die Öffentlichkeit scheint sich mittlerweile an diese wiederkehrenden Berichte gewöhnt zu haben. Die jüngsten Reformvorschläge folgen den Wachstumspaketen von 2004, 2008 und 2011 und stützen sich konzeptionell auf den Grundlagenbericht von 2002. Der Reiz des Neuen ist wohl verflogen. Das mag mit ein Grund dafür sein, dass der Stellenwert dieser Berichte im Laufe der Zeit schleichend, aber stetig zurückgegangen ist. Woran mag dies liegen?

Es braucht strategischen Weitblick und politische Durchschlagskraft für eine erfolgreiche Wachstumspolitik. (Bild: Fotolia)

Es braucht strategischen Weitblick und politische Durchschlagskraft für eine erfolgreiche Wachstumspolitik. (Bild: Fotolia)

  1. Es fehlen erstens grosse, sichtbare Erfolge oder gar wirtschaftspolitische Durchbrüche. So gehört etwa die administrative Entlastung der Unternehmen von Anfang an zu den zentralen Handlungsfeldern, ohne dass für die Wirtschaft bisher eine signifikante Entlastung eingetreten wäre. Das spricht nicht gerade für die Wirkungskraft der bundesrätlichen Berichte.
  2. Zweitens ist die Unternehmenssteuerreform III der Schweiz praktisch von aussen aufgezwungen worden, womit die ursprünglichen hehren Vorstellungen eines einfachen und massvollen Steuersystems, das «die Verzerrungen in der Besteuerung der Investitionen je nach Finanzierungsart der Unternehmen beseitigt», zwangsläufig in den Hintergrund getreten sind. Dies leistet der falschen Vorstellung Vorschub, im Zeitalter der Globalisierung sei eine an nationalen Prioritäten orientierte Steuer-und Finanzpolitik weniger wichtig  als die internationale Akzeptanz der eigenen Steuergesetzgebung.
  3. Drittens thematisiert der Bericht seit Beginn vor allem die relativ zum Ausland zurückhängende Arbeitsproduktivität in den binnenwirtschaftlichen Bereichen und plädiert zu Recht für mehr Effizienz und Wettbewerb. Dagegen bleibt der staatliche und staatsnahe Sektor (Verwaltung, Gesundheit, Bildung, service public), auf den in den letzten 25 Jahren der Löwenanteil der Beschäftigungszunahme entfiel, weitgehend ausgeklammert. Dies ist insofern gravierend, weil sich in diesen Bereichen die Produktivität entweder nicht oder kaum messen lässt. Dabei sind in der Schweiz die Preise nicht nur für Nahrungsmittel, Kosmetika, Wohnen usw. teuer, sondern ebenso für staatliche Güter und Dienstleistungen. Der Staat ist faktisch der grösste Preistreiber (Gerhard Schwarz: Der Staat als Preistreiber, NZZ 30. August 2014). Deshalb müssen auch die Kosten und Nutzen staatlicher Ausgaben immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden, wenn die Steuergelder nicht in einem ineffizienten Staatsapparat versickern sollen.
  4. Viertens ist der Bundesrat leider nur allzu häufig von den ursprünglichen mutigen Vorgaben abgewichen und hat weichere Varianten gewählt (z.B. bei der AHV-Revision oder beim Service public). In diesem Zusammenhang gewinnt man auch den Eindruck, dass sich in der Bundesverwaltung niemand gross um die Konsistenz der Wachstumspolitik zu kümmern scheint, weil die einzelnen Departemente sich nicht gerne in ein verbindliches wachstumspolitisches Korsett einbinden lassen. Und zu guter Letzt hat das Parlament der Wachstumspolitik von Anfang an nie den Rang eingeräumt, den sie eigentlich verdienen würde. Entweder hat es die wachstumspolitischen Vorgaben einfach ignoriert (z.B. einheitlicher Mehrwertsteuersatz) oder diese stark verwässert (Cassis de Dijon). Die Politik scheint das Heil vielmehr in Initiativen oder Referenden zu suchen. Anders lässt sich der «Hagelsturm standortgefährdender Volksinitiativen, der auf den Wirtschaftsstandort Schweiz niedergeprasselt ist» (Kaspar Villiger), wohl kaum erklären.

Neuer Reformelan

Die Wachstumspolitik darf nicht zu einer routinemässigen Abfassung von Berichten verkommen. Sie sollte im Gegenteil dem schwächelnden Reformelan wieder neues Leben einhauchen. Deshalb ist die Wachstumspolitik Chefsache, geht es doch dabei um die für die Schweiz zentrale Standortpolitik. Die Grösse eines Landes ist auch im Zeitalter der Globalisierung keine notwendige Bedingung für wirtschaftlichen Erfolg. Dazu braucht es aber nicht nur eine Aussenpolitik, die mit der Wirtschaftspolitik klug abgestimmt ist, sondern auch strategischer Weitblick und politische Durchschlagskraft. Dafür steht in erster Linie der Bundesrat in der Pflicht.