Die Finanzdirektoren der Schweizer Städte lehnen die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ab. Bei dieser Haltung spielt wohl eine gehörige Portion Ideologie mit: Städte sind traditionell in linker Hand und sehen deshalb Erleichterungen der Steuerlast von Unternehmen kritisch. (Inwiefern Unternehmenssteuern tatsächlich von den Unternehmen bezahlt und nicht auf die Löhne überwälzt werden, bleibt dahingestellt).

Aber es geht nicht nur um den Klassenkampf. Die städtischen Finanzdirektoren fürchten die Steuerausfälle, die aus einer Senkung der ordentlichen kantonalen Gewinnsteuersätze resultieren würden. Obschon dieser Schritt nicht ausdrücklich zum Reformpaket der USR III gehört, haben mehrere Kantonsregierungen – darunter Genf, Basel-Stadt und die Waadt – entsprechende Massnahmen angekündigt. Damit hoffen die Kantone, den Wegzug der äusserst mobilen (und einträglichen) Multis in Grenzen zu halten. Niedrigere Gewinnsteuersätze würden aber die Städte mit ihrer hohen Dichte an ordentlich besteuerten Unternehmen auch etwas kosten.

Boom der Liegenschaftssteuern

Wie gerechtfertigt sind diese Ängste? Gut möglich, dass eine Senkung der kantonalen Steuersätze zumindest kurzfristig einen Einnahmenrückgang verursachen würde. Darüber scheinen die Städte zu vergessen, dass gerade sie zu den grossen Profiteuren des globalen Standortwettbewerbs gehören. Er hat in den vergangenen Jahrzehnten viele internationale Unternehmen in die Zentren gelockt. Die Schaltzentralen der Wirtschaft sind in Grossstädten angesiedelt, ebenso die wichtigsten Universitäten und Spitäler. Gegenüber Zürich oder dem Arc Lémanique haben Bergregionen, aber auch Industriestandorte wie Biel oder Winterthur an Attraktivität verloren.

Zürich. (Wikimedia Commons)

Städte wie Zürich gehören zu den grossen Gewinnern des internationalen Standortwettbewerbs. (Wikimedia Commons)

 

Die Standortattraktivität der Grosszentren hat auch positive Folgen für ihre Steuereinnahmen. Agglomerationen mit einem dichten Netz an bereits ansässigen Unternehmen können sich merklich höhere Steuersätze leisten. Dies gilt nicht nur für die Unternehmens-, sondern auch für die Einkommenssteuern. Gut qualifizierte (und gut verdienende) Zuwanderer aus dem In- und Ausland haben die steuerbaren Einkommen und Vermögen in den Grosszentren erhöht. Gemäss einer Studie des Beratungsbüros Ecoplan werden heute fast zwei Drittel des Ertrags der direkten Steuern in den Städten generiert. Dazu kommt die spektakuläre Entwicklung der Liegenschaftssteuern, allen voran der Grundstückgewinnsteuer, die sich z.B. in der Stadt Zürich auf 200 Mio. Fr. summiert – fast das Dreifache von vor zehn Jahren. Dank dieser Einnahmen konnte Zürich die Bankenkrise nahezu ohne Ausgabenkürzungen wegstecken.

Finanzausgleich neu regeln

Statt die USR III en bloc abzulehnen, sollten sich die Zentren für eine Revision des innerkantonalen Finanzausgleichs einsetzen. Auch eine Differenzierung des Steuerfusses für juristische bzw. natürliche Personen würde helfen. So könnten die Städte – wenn sie es wirklich wollten – die kantonalen Gewinnsteuersenkungen mit punktueller Erhöhung der Gemeindesätze abfedern. Heute geht das ohne eine entsprechende Steuererhöhung bei den natürlichen Personen nicht.

Wie auch immer. Mit ihrer Haltung leisten die städtischen Finanzdirektoren der Volkswirtschaft keinen guten Dienst. Und diese – das muss man Städtern immer wieder in Erinnerung rufen – besteht nicht nur aus Zentren.

Dieser Artikel ist am 22. September 2016 in der «Finanz und Wirtschaft» online erschienen. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.