Das Postgesetz bezweckt, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochstehende Postdienste sowie die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs angeboten werden. Dazu legt es einerseits fest, welche Dienstleistungen die Schweizerische Post in welcher Form im Rahmen der Grundversorgung anzubieten hat. Diese ist von der Post eigenwirtschaftlich zu erbringen. Andererseits definiert das Gesetz die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Postsektor. Der Bundesrat hat nun einen Bericht vorgelegt, der die Wirksamkeit des Postgesetzes überprüfen soll. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehr sichergestellt sei und sich das Postgesetz grundsätzlich bewähre.

Keine Antwort gibt der Bundesrat aber auf die Frage, ob die vorgeschriebene Grundversorgung noch zeitgemäss ist; er will die Bedürfnisse der Bevölkerung erst noch untersuchen. Fest steht: Die postalische Grundversorgung in der Schweiz ist im europäischen Vergleich äusserst umfassend. Das gilt für die Grösse und die Struktur des Poststellennetzes, die flächendeckende Domizilzustellung am Folgetag und erst recht für den Barzahlungsverkehr. Die Kosten der Grundversorgung werden von der Postcom jährlich ausgewiesen; sie betrugen in den letzten Jahren jeweils rund 400 Millionen Franken. Wollen wir uns dies weiterhin leisten, und wie soll es finanziert werden?

Es gibt Stimmen, die einen Ausbau der Grundversorgung verlangen. Angesichts der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung, neuer Möglichkeiten des Zugangs zu postalischen Dienstleistungen wie Paketautomaten, Hausservices und digitaler Kommunikationsmittel haben solche Vorstösse eher musealen Charakter. Die Frage der Finanzierung der Grundversorgung dagegen ist derzeit kein politisches Thema. Weshalb auch, solange sie eigenwirtschaftlich, d. h. von der Post scheinbar unentgeltlich erbracht wird?

Gute alte Zeiten: Postauto der Linie San-Bernardino-Bellinzona. (Wikimedia Commons)

Gute alte Zeiten: Postauto der Linie San-Bernardino-Bellinzona. (Wikimedia Commons)

Der Bundesrat ortet in seinem Bericht Defizite bei der Wettbewerbsentwicklung im Postsektor. Deshalb schlägt er verschiedene Massnahmen vor, die den Wettbewerb fördern sollen. Auf den Zusammenhang zwischen der Marktentwicklung und der Grundversorgung geht er indessen nicht ein: Die Eigenwirtschaftlichkeit der Grundversorgung bedeutet, dass die Post diese mit eigenen Erlösen finanziert, unter anderem aus dem Monopol bei Briefen unter 50 Gramm. Sämtliche Dienstleistungen sollen nach Massgabe ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Grundversorgung beitragen. Das führt dazu, dass Privatkunden von erstklassigen Dienstleistungen zu (quer)subventionierten Preisen profitieren und die Grosskunden der Post dafür zur Kasse gebeten werden. Diese entscheiden sich allerdings zunehmend für alternative Angebote oder andere Kommunikationsmittel. Während die Erlöse der Post erodieren, befinden sich alternative Anbieter im Aufwind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine zusätzliche Förderung privater Wettbewerber tatsächlich notwendig ist. Zusammen mit zunehmenden Auflagen an die Post bringt sie das gegenwärtige System zur Finanzierung der Grundversorgung an seine Grenzen. Steigende Kosten infolge neuer Auflagen und sinkende Erlöse durch zunehmenden Wettbewerbsdruck werden es der Post bald nicht mehr erlauben, allen regulatorischen Ansprüchen gerecht zu werden und die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen. Spätestens dann braucht der Postsektor eine neue Ordnung. Dafür sind grundsätzlich drei Stossrichtungen denkbar:

Erstens ein Regulierungsrahmen, der sich kongruent mit der Technologie und den Erfordernissen des Marktes entwickelt. Dazu gehört insbesondere eine zeitgemässe Grundversorgung, die sich an einem kommerziellen Angebot für die breite Bevölkerung und nicht bloss an Partikularinteressen ausrichtet. Dann verursacht sie auch keine wesentlichen Zusatzkosten, und das bestehende Restmonopol ist zu ihrer Finanzierung nicht mehr notwendig.

Zweitens neue Erlösquellen für die Post als Grundversorgungsunternehmen. Diese sind heute gesetzlich eingeschränkt. Wenn sich die Post allerdings wesentlich über ihre derzeitige Tätigkeit hinaus entwickelt, um im globalen Wettbewerb zu bestehen, ist aus ordnungspolitischen Gründen die Frage zu stellen, ob der Staat für sie noch der richtige Eigentümer ist. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass die Postversorgung auch durch private Anbieter mit entsprechenden Leistungsaufträgen sichergestellt werden kann.

Drittens eine neue Finanzierung für die Grundversorgungsaufträge. Der Preis für die heutige Eigenwirtschaftlichkeit sind marktverzerrende Effekte – nicht nur im Monopolbereich, sondern auch ausserhalb. Mit einer direkten Finanzierung der Grundversorgungsaufträge, etwa in Form von Abgeltungen ihrer Mehrkosten durch die öffentliche Hand, können diese Verzerrungen vermieden werden. Damit wird auch die Transparenz der Finanzierung wesentlich erhöht.

Dieser Beitrag ist in der Ausgabe vom 15. Februar 2017 der «Neuen Zürcher Zeitung» erschienen.