Eine Fiskalregel zur Eindämmung der Schuldenquote verliert an Wirksamkeit und politischer Akzeptanz, wenn keine bindenden Sanktionsmechanismen für den Fall ihrer Verletzung definiert sind.

Ausgerechnet für die AHV sind keine solchen Sanktionen definiert, obwohl diese Sozialversicherung von der finanziellen Tragweite wie vom langfristigen Problemdruck her den grössten Handlungsbedarf aufweist. Bisher erfolgt die Finanzierung der AHV im Umlageverfahren. Die demografische Entwicklung wird zu einem deutlichen Anstieg des Verhältnisses von Rentnern zu aktiven Arbeitnehmern führen. Das ist kaum tragbar. Es braucht institutionelle Regeln, die die langfristige Finanzierung der AHV gewährleisten.

Eine Möglichkeit bestünde in der Einführung einer Fiskalregel im Sinne eines «Autopiloten». Bei dieser Regel werden, sobald ein Defizit auftritt, Sanierungsmassnahmen eingeleitet, ohne dass der Gesetzgeber von sich aus aktiv werden muss. Ein interessanter Ansatz für die Schweiz wäre das Modell Dänemarks, das eine automatische Anpassung des Renteneintrittsalters an die veränderte Lebenserwartung vorsieht und die durchschnittliche Rentenbezugsdauer konstant hält. Diese Indexierung führt dazu, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter in Dänemark im Jahr 2045 voraussichtlich bei 71 Jahren und im Jahr 2060 bei 72,5 Jahren liegen wird. Änderungen des Rentenalters erfolgen mit einer Vorlaufzeit von 15 Jahren, damit sich die Betroffenen darauf einstellen können.

Eine solches Regime würde die langfristige Finanzierung der AHV garantieren, ohne dass es wiederholter politischer Entscheide dafür bedürfte. Der Mechanismus wäre allerdings auch wenig flexibel und würde die Rolle des Parlaments – ausser bei der Definition der Autopilot-Regeln – stark einschränken. Bedenkt man zudem, dass es in der Schweiz bereits Fiskalregeln ohne derartige Automatismen gibt, kann auch die politische Akzeptanz eines Autopiloten hinterfragt werden.

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