Universität Luzern (© Bruno Rubatscher)

Universität Luzern (© Bruno Rubatscher)

Rektoren von schweizerischen Universitäten und Bildungspolitiker beklagen sich über die vielen ausländischen Studenten, insbesondere aus Deutschland, weil sie das Budget belasten, ohne dass ihre Heimatländer einen Beitrag zur Finanzierung des Studiums leisten. Dies im Unterschied zu den schweizerischen Studierenden aus Nichthochschulkantonen, für die im Rahmen der interkantonalen Universitätsvereinbarung von 1997 einen jährlicher Beitrag an die Ausbildungskosten entrichtet wird. Diese Pauschalbeträge, die nach drei Fakultätsgruppen abgestuft sind, reichen von ca. 10‘000 Fr. bis 49‘000 Fr. Damit trugen die Nichthochschulkantone im Jahr 2010  480 Mio. Franken oder rund 9% der gesamten Universitätskosten der Schweiz (ohne Grundlagenforschung).

Was liegt da näher, als die Herkunftsländer der ausländischen Studierenden zu einer ähnlichen Abgeltung wie die schweizerischen Nichthochschulkantone heranzuziehen? Leider aber ist dieser Weg mit einigen Schwierigkeiten verbunden, braucht es doch dazu zuerst einmal staatsvertragliche Vereinbarungen. Dabei stellen sich gerade im Falle der EU-Mitgliedsländer heikle Schnittstellenprobleme im Rahmen des bestehenden Personenfreizügigkeitsabkommens. Zudem könnten in der Folge schweizerische Studierende in unseren Nachbarländern, wo die Gebühren heute vergleichbar sind mit jenen in der Schweiz, diskriminiert werden. Die Schweiz würde sich – neben den bereits bestehenden – eine weitere Reibungsfläche mit der EU schaffen.

Der Wunsch von Universitätsrektoren und  Bildungspolitikern, angesichts der steigenden Zahl ausländischer Studierender auch deren Heimatländer zur Kasse zu bitten, ist verständlich. Gleichwohl stellt sich die Frage, warum man sich nur auf diesen Lösungsvorschlag versteift und die naheliegendste Lösung nicht in Erwägung zieht: die Erhöhung der Studiengebühren für alle Studierenden.  Damit liessen sich drei Fliegen mit einer Klappe treffen:

  • Erstens würden zeitaufwändige Verhandlungen mit ausländischen Staaten entfallen. Abgesehen davon wäre in der aktuellen Staatschuldenkrise wohl kaum ein EU-Land erpicht, der «reichen» Schweiz noch Abgeltungszahlungen zu entrichten.
  • Zweitens liessen sich unschöne Diskriminierungen zwischen schweizerischen und ausländischen Studierenden vermeiden.
  • Drittens könnte man mit einer stärkeren Nutzerfinanzierung, die vom Bund bekanntlich ja auch im Verkehrsbereich propagiert wird, auf der Ebene der Tertiärausbildung endlich ernst machen. Während  die Schulpflicht und die Kostenübernahme der Grundausbildung durch den Staat bekanntlich auch ökonomisch überzeugend begründet werden kann, gelingt dies auf Tertiärstufe viel weniger gut. Denn man kann die Hochschulausbildung, bei der der Einzelne einen hohen individuellen Ertrag erzielt, nicht einfach als Kollektivgut betrachten, das der Staat gleichsam gratis zur Verfügung zu stellen hat.

Dies wäre auch eine Gelegenheit für die einzelnen Hochschulen,  sich  im globalen Bildungsmarkt mit einem eigenständigen Leistungspaket noch besser zu positionieren, ist doch die Festsetzung der Studiengebühren ein Vorrecht des Kantons oder der Universität. Leider wird von dieser Autonomie kaum Gebrauch gemacht, weil höhere Studiengebühren offenbar der «political correctness» zuwider laufen. Was spricht im Rahmen des weltweiten Hochschulwettbewerbs im Allgemeinen und von Bologna im Besonderen eigentlich noch dagegen?