Die Unternehmensbesteuerung ist eine der wichtigsten (Dauer-)Baustellen des Schweizer Steuersystems. Nach der Annahme der Unternehmenssteuerreform II durch das Volk im Jahr 2008 hat der Bundesrat weitere Reformschritte beschlossen. Gegenstand wird unter anderem die Anpassung der Unternehmenssteuerregimes der Kantone sein. Diese sind besonders der Europäischen Union seit längerem ein Dorn im Auge, weil sie die in- und ausländischen Erträge ungleich behandeln. Unter dem (tatsächlichen oder wahrgenommenen) internationalen Druck hat eine komplexe Verhandlungsrunde eingesetzt, die die Anliegen der Unternehmen, Kantone, Bund und des Auslandes zu berücksichtigen versucht – denn mehr als andere Steuerarten hat die Besteuerung extrem mobiler Unternehmen globale Auswirkungen.

Eine erstaunliche Erkenntnis hat den Weg in die Diskussionen, die derzeit von den Ängsten der Kantone und Forderungen nach Anpassungen im interkantonalen Finanzausgleich (NFA) geprägt sind, bisher kaum gefunden: Am meisten von besagtem kantonalen Steuerwettbewerb profitieren – neben den privilegierten Unternehmen – gar nicht die Kantone, sondern der Bund: Von den 17 Mrd. Steuereinnahmen, die die Gewinnsteuer insgesamt generiert (2010), entfallen 8,2 Mrd. auf die Kantone und Gemeinden. Davon gehen nur 1,4 Mrd. (oder 17 Prozent) auf steuerprivilegierte Gesellschaften zurück. Wie das Plakat zeigt, sind diese Einnahmen nur in wenigen Kantonen (namentlich in BS, ZG, VD, GE, NE und SH) von Bedeutung. Beim Bund hingegen macht die Gewinnsteuer der (in den Kantonen) privilegierten Gesellschaften 36 Prozent der Einnahmen aus der Unternehmensgewinnsteuer aus. Der Grund: Auf Bundesebene existiert keine Steuerprivilegierung ausländischer Erträge; es wird durchgehend der Steuersatz von 8,5% angewendet. Der grosse Gewinner des kantonalen Steuerwettbewerbs und der daraus resultierenden Ansiedlung der Unternehmen aus dem Ausland ist also in erster Linie die Bundeskasse.

Viele Politiker und Wähler stehen diesem Wettbewerb nicht zuletzt aus verteilungspolitischen Gründen skeptisch gegenüber. Es wird argumentiert, die Belastung der Kapitaleinkommen sei bereits mit den Unternehmenssteuerreformen I und II deutlich gesunken. Da die Kapitaleinkommen mehrheitlich den reicheren Haushalten zufallen, wird eine Verlagerung der Steuerlast auf die Lohnempfänger und eine Benachteiligung der tiefen und mittleren Einkommen befürchtet. Dabei wird aber übersehen, dass die Unternehmensgewinnsteuer nur eine von vielen Steuerarten darstellt, die auf dem Kapitaleinkommen erhoben wird. Vermögens-, Erbschafts- oder Liegenschaftssteuern sind weitere Beispiele solche Abgaben.

Wie hat sich in den letzten Jahren die Gesamtbelastung der Kapitaleinkommen im Vergleich zur Besteuerung des anderen Produktionsfaktors, der Arbeit, entwickelt? Kommen die «Kapitalisten» wirklich so gut weg? Wie wirksam ist der Steuerwettbewerb auf Unternehmensstufe und wie nutzen die Kantone ihre komparativen Vorteile aus? Wie wichtig ist die Unternehmensbesteuerung für die Kantone und welchen Anteil daran hat die Besteuerung von Spezialgesellschaften? Das Poster hilft, diese Fragen zu beantworten.

Die Informationsbroschüre «avenir aktuell» und das Plakat zum Thema «Taxopoly der Kantone» lassen sich hier herunterladen oder, auch in grösseren Mengen, kostenlos bei Avenir Suisse bestellen.