Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, in denen das Privatvermögen der Haushalte direkt besteuert wird. In den USA ist eine Vermögenssteuer, wie wir sie kennen, von der Verfassung ausdrücklich untersagt. Deutschland, Österreich, Luxemburg, Schweden und Dänemark haben die Vermögenssteuer in den letzten zwei Jahrzehnten abgeschafft. Hierzulande hingegen stehen Vermögenssteuern erneut im Zentrum der steuerpolitischen Diskussion. Am 9. Juni wird in Zürich über eine starke Erhöhung der Vermögenssteuer für natürliche Personen abgestimmt; im letzten Februar ist auf nationaler Ebene eine Initiative für eine neue Bundeserbschaftssteuer zustande gekommen. Anstoss für diese Initiativen ist die diffuse Vorstellung, dass vermögende Haushalte «zu gut wegkommen». Das entspricht aber nicht den Tatsachen.

Über die Hälfte der Steuerzahler zahlt gar keine Vermögenssteuer, auch wenn sie über Vermögen verfügen. Wie ein früherer Beitrag gezeigt hat, stellt das steuerlich erfasste Vermögen nur den kleineren Teil des Gesamtvermögens der Schweizer Haushalte dar –  das in der 1., 2. und 3. Säule angesparte Rentenkapital gehört etwa nicht dazu. Auf dem verbleibenden Nettovermögen (Schulden werden verrechnet) wird ein je nach Kanton variabler Freibetrag abgezogen – meist zwischen 100‘000 und 200‘000 Fr.  Erst ab einem Nettovermögen von deutlich über 200‘000 Fr greift die Vermögenssteuer.

Die Last der Vermögenssteuer liegt vorwiegend auf den höheren Vermögen. Die Tarife sind in allen Kantonen progressiv, d.h. der durchschnittliche Steuersatz nimmt mit steigendem Vermögen überproportional zu. Dies veranschaulicht die Grafik, die den Anteil der 10% Vermögendsten am kantonalen steuerbaren Vermögen (horizontale Achse) dem Steuerertrag (vertikale Achse) gegenüberstellt. (Vermögenslose Steuerzahler wurden von der Analyse ausgeschlossen.)

In der Grafik liegen sämtliche Kantone über der 45°-Linie, die die Proportionalität der Vermögensbesteuerung markiert. So vereinen im Kanton Zürich die 10% Vermögendsten gut 68%  des steuerbaren Vermögens – sie erbringen 92% des Steueraufkommens. Zur Veranschaulichung: In Zürich zählt zum vermögendsten Zehntel, wer über ein Nettovermögen von mindestens 1 Mio. Fr. verfügt. Die Steuerschuld beträgt in der Stadt Zürich dann ca. 1‘900 Fr. pro Jahr. Bei einem Vermögen von 5,5 Mio. Fr. – der Grenze zum reichsten Prozent der Zürcher –  sind es bereits 27‘700 Fr. In Basel-Stadt und Genf sind die steuerbaren Vermögen stärker als in Zürich konzentriert. Hier verfügen die 10% Vermögendsten über 79%  bzw. 83% der Steuerbasis; sie liefern 95% bzw. 94% der Steuererträge ab.

Die Entfernung eines Kantons von der 45°-Linie kann als einfaches Mass für die Steilheit der Steuerprogression interpretiert werden. Am flachsten ist die Progression in Nidwalden; am steilsten im Kanton Uri. Die höchsten Grenzsteuersätze findet man jedoch in den Stadtkantonen Basel und Genf, wo sie etwas weniger als 1% betragen.

Schliesslich darf nicht vergessen werden, dass sich die Besteuerung des Vermögens nicht auf die Vermögenssteuer der natürlichen Personen beschränkt. Liegenschaftssteuern, Unternehmensgewinnsteuern oder Stempelabgaben besteuern die gleiche Steuerbasis – nur heissen sie anders.