In der neuen Studie zur Medienförderung schlägt Avenir Suisse vor, die SRG längerfristig in einen «Public Content Provider» umzuwandeln, einen reinen Inhaltsproduzenten ohne eigene Verbreitungsplattform. Als solcher würde die SRG weiterhin vielfältige mediale Inhalte in allen Landessprachen produzieren, und diese privaten, dritten Plattformen gratis als Vorleistung zur Verfügung stellen Dabei hätte der Public Content Provider weiterhin einen Programmauftrag. Auch könnten sich Governance und Trägerschaft an den bestehenden Strukturen der SRG anlehnen. Interessanterweise geht die Kritik am Modell des Public Content Providers in zwei völlig gegensätzliche Richtungen:

  • Einige befürchten, dass die vom Public Content Provider zur Verfügung gestellten Inhalte von privaten Plattformen nicht übernommen und verbreitet würden. Die aufwändig produzierten Sendungen würden quasi auf einer Datenbank ungenutzt verstauben.
  • Andere glauben, dass die Gratisinhalte bei den Medienhäusern zu einer eigentlichen Verdrängung führen. Eigene journalistische Beiträge würden obsolet, die Medien würden nur noch den «Einheitsbrei» des Public Content Providers verbreiten. Diese «neue» SRG würde die Medienlandschaft prägen und wäre sogar eine Gefahr für die Medienvielfalt.

Verbreitung der Inhalte als dominante Strategie

Beides trifft nicht zu. Eine spieltheoretische Überlegung illustriert dies: Vereinfachend kann man unterstellen, dass es zwei Plattformen gibt (A, B), die mediale Inhalte gegenüber Endkunden verbreiten. Würden beide Plattformen ausschliesslich die Inhalte des Content Providers wiedergeben, wäre die Konkurrenz zwischen ihnen besonders ausgeprägt. Denn mit dem exakt gleichen Produkt käme es zu einem scharfen (Preis-) Wettbewerb zwischen A und B. Aufgrund der fehlenden Angebotsdifferenzierung liesse sich mit dem blossen Inhaltsvertrieb kaum Ertrag generieren – weder bei Nutzern, noch bei Werbern. A und B werden daher ihre Produkte differenzieren müssen, um im Markt zu bestehen. Sinnvollerweise verwenden die Plattformen die Inhalte des Public Content Providers lediglich komplementär, und reichern diese durch ein eigenes, differenziertes Programm an, also durch eigene journalistische Beiträge, Kommentare etc. Denn erst dieses schafft ein Ertragspotenzial im medialen Wettbewerb.

Das aber heisst umgekehrt nicht, dass es ein Marktgleichgewicht geben könnte, in dem keine der beiden Plattformen die Inhalte übernimmt und weiterverbreitet. Würde nämlich A gänzlich auf die Inhalte des Public Content Provider verzichten, wäre es für B besonders attraktiv («dominante Strategie»), diese (alleine) zu verbreiten. Schliesslich würde B nun über exklusive Inhalte verfügen. Immerhin erreichte die SRG mit ihren Inhalten bisher eine relevante Anzahl Zuschauer und generierte damit signifikante Werbeerträge – wieso sollte das nicht auch B gelingen? Mit der Verbreitung der Inhalte ist für B daher in jedem Fall ein Ertragspotenzial verbunden. Selbst wenn dieses gering sein sollte, bestünden starke Verbreitungsanreize, schliesslich verursacht die Übernahme der Inhalte keine Grenzkosten. Selbst Nischenprodukte bei der Kultur oder wenig populären Sportarten würden so Verwendung finden – etwa bei spezialisierten Plattformen, ähnlich den heutigen TV-Spartensendern. Ohnehin gibt es Evidenz dafür, dass sich im Internet auch Nischenprodukte aufgrund der tiefen Vertriebskosten gewinnbringend vermarkten lassen («The Long Tail»).

Das Resultat dieser einfachen spieltheoretischen Überlegung wird noch robuster, wenn man mehr als nur die beiden Akteure A und B annimmt. Tatsächlich dürften künftig noch mehr Akteure im Internet mediale Inhalte verbreiten. Neben den «klassischen» Medien werden längerfristig etwa Streaming-Anbieter, Social Media, Suchmaschinen oder Telekomanbieter dank grösserer Reichweite eine noch bedeutendere Rolle spielen – mediale Inhalte bieten ihnen zusätzliches Produktdifferenzierungspotenzial. Der damit verbundene schärfere Wettbewerb im Internet garantiert einerseits die Verbreitung der Inhalte des Public Content Provider. Anderseits nimmt gerade wegen der wachsenden Konkurrenz die Relevanz der Produktdifferenzierung zu.

Minimierung von Wettbewerbsverzerrungen

Der Public Content Provider ist letztlich ein Instrument zur Finanzierung von Inhalten mit nationalem Charakter, die unter kommerziellen Bedingungen vor allem wegen der kleinen Schweizer Marktgrösse nicht bereitgestellt würden. Die Beschränkung der SRG auf die Produktion und Bereitstellung der Inhalte gegenüber dritten Plattformen minimiert die mit Subventionen üblicherweise inhärent verbundenen Wettbewerbsverzerrungen. Weil die neue SRG keine Endkunden-Plattform mehr betreibt, konkurriert sie weder um Nutzer, noch um Werbeerträge. Der Fokus auf die Inhaltsproduktion minimiert zudem die Gefahr von wettbewerbsverzerrenden Quersubventionen zugunsten von anderen, kommerziellen Aktivitäten. Auch hat die SRG keine Anreize, private Akteure zu diskriminieren, indem sie ihnen Inhalte vorenthält oder nur zu besonders hohen Preisen verkauft. Weil die Inhalte ohnehin gratis zur Verfügung gestellt würden, könnten sämtliche privaten Plattformen – auch solche mit geringer Reichweite – von den Vorleistungen profitieren. Die Finanzierung des Public Content Providers wird damit zur indirekten Subvention für private Medienhäuser und Plattformen, die die Inhalte übernehmen und – je nach Geschäftsmodell – mit eigenen Beiträgen anreichern und damit differenzieren können, um Ertragspotenzial bei Nutzern, Werbung oder mittels verbundener E-Commerce-Aktivitäten zu steigern. Damit fördert das Modell indirekt die Produktion von lokal-regionalen Inhalten. Schliesslich können Medienanbieter ihre eigenen (knapper werdenden) Ressourcen nun auf die Produktion von Inhalten mit dem grössten Differenzierungspotenzial konzentrieren – sinnvollerweise tun sie das auch. Der Public Content Provider trägt daher zur Vielfalt des Medienangebots bei.

Weitergehende Informationen finden Sie im Diskussionspapier «Medienförderung im digitalen Zeitalter» und im Blogbeitrag «Die SRG als Inhaltsproduzent».