«Social distancing» gilt als Losung spätestens seit dem 16. März – dem Tag, als der Bundesrat per Notrecht den Lockdown für unser Land anordnete. Um der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie Herr zu werden, wurde ein massiver Eingriff in die verfassungsmässig garantierten Grund- und Freiheitsrechte verfügt.

Ökonomisch äusserst gravierend ist der Einschnitt in das Recht auf Wirtschaftsfreiheit. Die unmittelbar daraus resultierenden Wertschöpfungsverluste der Wirtschaftstätigkeit versucht der Bundesrat mit milliardenschwerer staatlicher Hilfe abzufedern. Doch Crux an der Sache ist, dass Herr und Frau Schweizer so oder so die Zeche zahlen müssen. Sei es als Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem Tätigkeitsverbot und/oder starkem Umsatzschwund, als Arbeitnehmende vielfach mit Kurzarbeit und unsicheren Jobaussichten.

Nachdem mehrere «Politik-Generationen» darum bemüht waren, mithilfe der Schuldenbremse, finanzieller Disziplin und vor allem einer reibungslos funktionierenden Wirtschaftstätigkeit Überschüsse in den Staatshaushalten zu erzielen, wird das Abtragen der horrenden Neuverschuldung aufgrund der milliardenschweren Hilfspakete die Steuerzahlenden auf lange Sicht hinaus belasten.

Infolge der behördlichen Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit kommt der Grundmotor des Schweizer Wohlstands zum Stottern; denn nebst dem bundesrätlich verordneten Lockdown unterliegen auch Branchen unternehmerischen Einschränkungen, die vom Tätigkeitsverbot bisher gar nicht erfasst wurden. Neu kann der Bundesrat auf Gesuch der Kantone in besonderen Gefährdungslagen eine Einstellung der Tätigkeit von Wirtschaftsbranchen anordnen.

Gravierender Einschnitt in das Recht auf Wirtschaftsfreiheit: verwaistes Gartencenter. (Alvin Matthews, Unsplash)

Dazu kommt der Anspruch auf Umkehr der Beweislast, wonach die Unternehmen nun gegenüber den Behörden darlegen müssen, dass sie die gesundheitspräventiven Massnahmen erfüllen. Das stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Gewerkschaftliche Kreise fordern gar einen Shutdown für die gesamte Wirtschaft. Damit soll die verbleibende Restmenge an unternehmerischen Freiheiten gänzlich abgewürgt werden.

Solche Strategien und politische Bestrebungen, die auf ein konsequentes Verbot oder weitgehende Einschränkung von unternehmerischen Aktivitäten abzielen, blenden aus, dass anstelle behördlich verfügter Betriebseinschränkungen die konsequente Anwendung des «Social distancing» eine adäquate gesundheitspräventive Massnahme für Arbeitnehmende sowie Konsumentinnen und Konsumenten darstellt. Stosszeiten im Einkauf und Konsum von Gütern und Dienstleistungen sind zu glätten.

Die Flexibilisierung der betrieblichen Aktivitäten, der Produktions- und Arbeitszeiten würde eine vereinfachte Einhaltung der Abstandsregeln erlauben. Entsprechend sollte die Logistik im 24-Stunden-Turnus ermöglicht werden, um die inländischen Lieferketten zu stabilisieren. Der Abbau von Zollschranken schliesslich könnte einen höheren Grad an Versorgungssicherheit gewährleisten.

Aus gesundheitspräventiven Gründen sollte also eine Flexibilisierung von einschlägigen Bestimmungen für den Werkplatz Schweiz erfolgen, insbesondere auch im Arbeitsrecht und bei den Ladenöffnungszeiten. Eine erfolgreiche Bewältigung der Coronavirus-Krise besteht letztlich in der Balance aus restriktiven Erlassen und dem Gewähren von mehr Freiheiten. Mehr Freiheit kann also auch in Pandemiezeiten einen wirksamen Beitrag leisten.

Dieser Beitrag ist am 7. April 2020 auf der Webseite von Essence Relations erschienen.