Dr. Jérôme Cosandey ist seit dem 1. September 2018 Directeur romand von Avenir Suisse. Er setzt sich zudem als Forschungsleiter Finanzierbare Sozialpolitik vorwiegend mit der Altersvorsorge, Gesundheitspolitik sowie mit dem Generationenvertrag auseinander. Nach seiner Promotion an der ETH war er mehrere Jahre als Strategieberater bei The Boston Consulting Group, danach bei der UBS tätig, bevor er 2011 zu Avenir Suisse stiess. Er hält zudem einen Master der Universität Genf in internationaler Wirtschaftsgeschichte.
Podcast
Thomas Lorenz von der Stiftung Zukunft.li im Gespräch mit Jérôme Cosandey über das obligatorische individuelle Pflegekapital
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Jérôme Cosandey,
Nico Leuenberger
Augen verschliessen kann teuer werden
PodcastThomas Lorenz von der Stiftung Zukunft.li im Gespräch mit Jérôme Cosandey über das obligatorische individuelle Pflegekapital
Seit Jahren propagiert Avenir Suisse ein obligatorisches individuelles Pflegekapital für die Finanzierung der Alterspflege. Die Stiftung Zukunft.li in Liechtenstein hat ein ähnliches Modell entwickelt. Thomas Lorenz, Direktor des Think-Tanks im Fürstentum, erklärt im Podcast mit Jérôme Cosandey, Forschungsleiter für Sozialpolitik bei Avenir Suisse, die Hintergründe seines Vorschlags.
Der Idee zugrunde liegt die demografische Entwicklung, die auch in Liechtenstein Sorge bereitet. Der Hauptunterschied zum Modell von Avenir Suisse bestehe darin, dass im Fürstentum kein Zielbetrag festgelegt werden soll, der beim Eintritt in die Pflegebedürftigkeit vorhanden sein muss. Avenir Suisse hingegen peilt ein Kapital an, das die Finanzierung eines durchschnittlichen Heimaufenthalts sicherstellt. Die Liechtensteiner orientieren sich aus Gründen der politischen Machbarkeit daran, was für einen relevanten Teil der Bevölkerung finanziell zumutbar ist. Beiden Vorschlägen gemeinsam ist die Vererbbarkeit des Pflegekapitals bei Nichtverwendung.
Für Jérôme Cosandey ist klar, dass wir ohne Anpassung der heutigen Schweizer Pflegefinanzierung über Steuern und Krankenkassenprämien mehr bezahlen werden als bisher. Der Bundesrat geht davon aus, dass bis 2045 eine Erhöhung der Steuern um 12% nötig wird und sich der Anteil der Krankenkassenprämien für den Bereich der Alterspflege verdoppelt. Jérôme Cosandey plädiert deshalb dafür, Anreize für eine Verhaltensänderung zu setzen: Aus den hohen Krankenkassenprämien werde ein Anspruch abgeleitet, das einbezahlte Geld auf die eine oder andere Weise zurückzuerhalten. Habe man indessen eigenes Kapital für die Alterspflege angespart, bemühe man sich eher darum, altersgerecht zu wohnen oder den Heimeintritt möglichst zu verzögern – oft mit der Unterstützung von Angehörigen.
Ähnlich wie in der Schweiz sträubt sich auch in Liechtenstein die Regierung bisher gegen ein obligatorisches individuelles Alterskapital – mit der Begründung, das Modell sei nicht mehrheitsfähig. Der Vorschlag der Stiftung Zukunft.li habe das Thema jedoch ins politische Bewusstsein gerückt, sagt Thomas Lorenz. Im letzten Dezember wurde im Landtag ein breit abgestütztes, von allen Fraktionen mitgetragenes Postulat überwiesen, wonach die Regierung im Laufe dieses Jahres diverse Fragen beantworten muss. Auch hat der Fürst in seiner Neujahrs-Thronrede das Thema prominent hervorgehoben.
Einen ähnlichen Vorstoss hatte zwar Ständerat Josef Dittli Ende 2016 auch in der Schweiz eingereicht, ist beim Bundesrat aber auf taube Ohren gestossen: Dies nicht nur, weil Pflege in der Schweiz Sache der Kantone ist. Der Bundesrat bezweifelt, dass ein obligatorisches individuelles Pflegekapital das richtige Modell sei, da nur ein knappes Zehntel der 65-Jährigen und Älteren intensive Pflege beanspruchen würden. Dies sei aber nur eine Momentaufnahme in einem spezifischen Jahr, betont Cosandey. Man könne daraus nicht hochrechnen, wie viele Personen in ihrem gesamten Leben pflegebedürftig sein werden. Sowieso könne ein Pflegekapital nicht alle Risiken abdecken, sondern sichere nur einen typischen Grundbedarf – den «First-Level-Support» sozusagen.
Thomas Lorenz glaubt, dass die Höhe des angesparten Betrags nicht so relevant sei. Ob zum Zeitpunkt der Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit 50’000 oder 100’000 Fr. auf dem Konto liegen, spiele eine untergeordnete Rolle. Das Pflegekapital werde die bestehenden Finanzierungsmechanismen nie gänzlich ablösen können, sondern höchstens eine Entlastung für künftige Steuerzahler darstellen. Die grundsätzliche Frage lautet vielmehr, ob wir willens und fähig seien, über ein System nachzudenken, das stärkere Eigenverantwortung verlangt – aber im Rahmen der wirtschaftlichen Tragbarkeit für den Einzelnen.