Kapital werde immer weniger besteuert, Arbeit immer stärker: Dieses Argument hört man in der Schweizer Steuerdebatte häufig. Sinkende Gewinnsteuersätze und die weitgehende Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen scheinen dies zu bestätigen. Daran knüpfen politische Forderungen an, Kapital müsse stärker besteuert werden.
Doch einzelne Steuersätze erfassen die tatsächliche Belastung nur unvollständig. Auf Unternehmensgewinne, Kapitalerträge und Vermögen fallen verschiedene Steuern an. Entscheidend ist zudem, was der Staat überhaupt besteuert – also die Steuerbasis. Wer wissen will, wie stark Kapital insgesamt steuerlich belastet wird, muss den Blick auf das grosse Ganze werfen.
Keine Verschiebung zulasten der Arbeit
Avenir Suisse hat deshalb mit Hilfe eines international etablierten Verfahrens berechnet, welcher Anteil der Einkommen aus Arbeit und Kapital als Steuern und Abgaben an den Staat fliesst. Die Ergebnisse sind eindeutig:
- Die Belastung der Arbeit blieb zwischen 1995 und 2023 weitgehend stabil und sank per saldo leicht auf 22,3%.
- Beim Kapital schwankte die Belastung stärker. Sie ging zunächst zurück, stieg seit 2007 aber wieder deutlich an. 2023 lag sie mit 29% über dem Niveau von 1995.
Eine anhaltende Entlastung des Kapitals zulasten der Arbeit lässt sich damit nicht feststellen. Auch der europäische Vergleich widerspricht der Vorstellung, die Schweiz sei ein Steuerparadies für Kapital: Mit rund 29% liegt die Steuerbelastung für Kapital nahe am EU-Durchschnitt von gut 31%.
Warum tiefere Steuersätze nicht zwingend entlasten
Warum ist die Steuerbelastung des Kapitals gestiegen, obwohl etwa die Gewinnsteuersätze gesunken sind? Eine wichtige Rolle dürfte die Vermögenssteuer spielen. Sie richtet sich nach dem Wert des Vermögens statt nach den laufenden Erträgen daraus. Steigen etwa die Bewertungen von Unternehmen stärker als ihre Gewinne, kann die Steuerrechnung stärker wachsen als die Kapitaleinkommen.
Auch Steuerreformen könnten eine Rolle spielen. So fielen mit der Steuerreform STAF gewisse steuerliche Vergünstigungen weg. Viele Kantone senkten zwar ihre allgemeinen Gewinnsteuersätze, gleichzeitig entfielen aber Sonderregeln für bestimmte Unternehmen. Welchen Einfluss einzelne Steuerarten und Reformen auf die Entwicklung seit 1995 haben, lässt sich mit den verfügbaren Daten allerdings nicht bestimmen.
Das Argument der Lastverschiebung trägt nicht
Die Analyse zeigt: Wer eine stärkere Besteuerung von Vermögen, Erbschaften oder Unternehmensgewinnen fordert, kann dies nicht damit begründen, dass Kapital in der Schweiz geschont werde. «Tiefere Gewinnsteuersätze machen noch kein Steuerparadies. Zählt man alle Steuern auf Kapital zusammen und berücksichtigt die Entwicklung der Bemessungsgrundlagen, ist die Belastung heute sogar höher als vor dreissig Jahren», sagt Michele Salvi, Studienleiter der Analyse.