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Teilkapitalisierung
Dauerunterdeckung von Pensionskassen
Eine Teilkapitalisierung von Pensionskassen – oder Dauerunterdeckung – bedeutet nichts anderes, als dass laufende und heute versprochene Renten nicht mit genügend Kapital unterlegt sind. Eine Kasse mit einem Deckungsgrad von 80% verspricht Leistungen von 100%, hat aber nur 80% der nötigen Mittel. Spätestens in 40 Jahren, wenn der heutige jüngste Versicherte auch in Pension geht, wird seine Rente, und damit die letzte Ratenzahlung von 20%, fällig. Das System der Teilkapitalisierung ist deshalb nicht günstiger. Am Schluss müssen ja die versprochenen Leistungen in vollem Umfang beglichen werden. Aus Sicht eines kantonalen Finanzdirektors, der sein jährliches Budget ausgleichen muss, ist ein Anzahlungskonzept durchaus vorteilhaft. Dank einer Teilkapitalisierung können die öffentlichen Finanzen in der mittleren Frist geschont werden. Der Steuerzahler hingegen spart dabei keinen Franken, im Gegenteil: Eine Kasse in Unterdeckung hat weniger Kapital, das an den Finanzmärkten investiert werden kann. Dadurch sind die Erträge, samt Zinseszinsen, geringer und müssen durch zusätzliche Lohn- oder Sanierungsbeiträge kompensiert werden. 2011 wurden die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen per Gesetz dazu verpflichtet, sich innerhalb von zehn Jahren zu 100% auszufinanzieren oder bis zum Jahr 2052 ein Minimum von 80% Deckung zu erreichen. Letzteres ist allerdings nur dann erlaubt, wenn eine Staatsgarantie gegeben ist.

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