Standards statt Staatsdossier

Statt mit dem elektronischen Gesundheitsdossier ein neues Grossprojekt zu starten, sollte der Bund sich auf die Spielregeln für den Datenaustausch konzentrieren.

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Essential zum Gesundheitswesen

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Warum ist das wichtig?

Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) wollte der Bund die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens voran treiben. Medizinische Informationen soll ten einfach zugänglich sein, Doppelspurigkeiten und Informationsverluste abnehmen. Doch seit der Einführung im Jahr 2021 blieb der Durchbruch aus, das Dossier ist im medizinischen Alltag unbrauchbar. Allein der Bund hat 80 Mio. Franken ausgegeben. Nun unternimmt er einen neuen Anlauf: Aus dem elektronischen Patientendossier soll das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) werden. Für die Politik ist es das neue Prestigeprojekt.

Was zeigen die Fakten?

48%

Nur knapp die hälfte der Ärztinnen und Ärzte tauschen Krankheitsbilder ihrer Patienten elektronisch mit anderen Leistungserbringern aus. Damit liegt die Schweiz (mit Deutschland) am Schluss einer Vergleichsgruppe von OECD-Staaten

Dossier ohne Nachfrage

Nur 1,4 % der Bevölkerung haben ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnet. Von diesen wiederum haben weniger als 30 % einer Gesundheitsfachperson den Zugriff erlaubt.

Digital im Rückstand

Punkto Innovation im Gesundheitswesen liegt die Schweiz international zwar an der Spitze. Doch bei der Digitalisierung schafft sie es laut der amerikanischen Foundation for Research on Equal Opportunity unter 32 untersuchten Ländern lediglich auf den 19. Platz.

USA und Dänemark als Vorreiter

Zur Spitzengruppe zählen die USA und Dänemark. Die Lehre aus beiden Ländern lautet: zuerst Interoperabilität und Standards, dann digitale Anwendungen. Die wettbewerblich organisierten USA setzen dabei auf ein privates Ökosystem an Anwendungen.

Standards und Schnittstellen

Die grösste Hürde bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist nicht ein fehlendes Dossier, sondern Informationssysteme, die nicht miteinander sprechen. Das ist auch der Hauptgrund, weshalb die Schweiz international zurückliegt.

Was folgt daraus?

Den Staat braucht es bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens, ein staatliches E-GD hingegen nicht. Der Bund sollte sich auf das konzentrieren, was nur er leisten kann: verbindliche Standards und Schnittstellen für den Datenaustausch festlegen und deren Einhaltung überwachen. Die Daten bleiben dabei dezentral bei Spitälern und Arztpraxen gespeichert. Ist diese Vorarbeit geleistet, können digitale Anwendungen dezentral und im Wettbewerb entstehen – dort, wo sie Patienten und Leistungserbringern einen konkreten Mehrwert bieten, etwa für die Medikation, den sicheren Austausch von Behandlungsdaten oder in der Erforschung neuer Therapien.