«Kein Steuerparadies für Kapital»: Die sieben häufigsten Fragen zu unserer Analyse

Die Steuerbelastung hat sich in der Schweiz nicht vom Kapital zur Arbeit verschoben. Doch wie kommt dieser Befund zustande, und was bedeutet er für die Steuerdebatte? Sieben Fragen und Antworten.

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Unsere Analyse «Kein Steuerparadies für Kapital» hat eine breite Diskussion ausgelöst. Im Zentrum stehen Fragen zur Berechnung, zu den berücksichtigten Steuerarten und zur Interpretation der Ergebnisse. Wir greifen die sieben wichtigsten Fragen auf und zeigen, was sich aus den Daten ableiten lässt – und was nicht.

1. «Warum kommen andere Berechnungen zu einem anderen Ergebnis?»

In der Debatte werden immer wieder Berechnungen herangezogen, die eine sinkende Belastung des Kapitals zeigen, etwa ein Diskussionspapier aus dem Jahr 2022 oder eine Präsentation aus dem Jahr 2026. Die Belastung ergibt sich jeweils aus einem Bruch: Steuern im Zähler, Einkommen im Nenner. Die Unterschiede zu unserer Berechnung liegen vor allem darin, was in Zähler und Nenner steht:

  • Bei der Arbeit stehen im Nenner die Löhne. Je mehr Steuern und Abgaben man im Zähler der Arbeit zurechnet, desto höher fällt ihre Belastung aus. Teilweise wird dort auch die Mehrwertsteuer verbucht, obwohl sie den Konsum besteuert und aus allen Einkommen bezahlt wird, aus Löhnen ebenso wie aus Kapitalerträgen. Teilweise kommen Krankenkassenprämien und Pensionskassenbeiträge hinzu, obwohl sie keine Steuern sind: Anders als die AHV-Beiträge finanzieren sie keine Umlage, sondern individuelle Ansprüche. Und oft wird die gesamte Einkommenssteuer der Arbeit zugerechnet, auch jener Teil, der auf Zinsen, Dividenden und Mieten anfällt – also auf Kapitaleinkommen.
  • Beim Kapital stehen im Nenner teilweise einzig die steuerbaren Gewinne von Aktiengesellschaften und GmbHs, obwohl im Zähler auch Steuern auf Vermögen, Immobilien und Erbschaften der Haushalte enthalten sind. Die Quote folgt dann vor allem der Entwicklung der Unternehmensgewinne und ihrer Besteuerung: Die Gewinne haben sich seit Anfang der 2000er-Jahre mehr als verdoppelt, die Gewinnsteuersätze sind gesunken. Das betrifft aber nur einen Teil der Besteuerung des Kapitals.

Das zeigt, wie stark die Ergebnisse von einzelnen Zurechnungen abhängen. Wir verwenden deshalb einen international etablierten Ansatz, der von der OECD und der Europäischen Kommission weiterentwickelt wurde. Auch die internationale Forschung folgt dieser Logik: Eine aktuelle Studie mit Daten aus 154 Ländern zeigt, dass die Steuerbelastung des Kapitals in entwickelten Volkswirtschaften langfristig tendenziell gesunken ist. Für die Schweiz zeigt derselbe Datensatz dagegen einen Anstieg: Die Steuerbelastung des Kapitals stieg von rund 40 Prozent Mitte der 1990er Jahre auf 50 Prozent im Jahr 2018.

Unsere Werte liegen tiefer als jene dieser Studie, weil wir auch die hohen Kapitaleinkommen berücksichtigen, die aus dem Ausland in die Schweiz fliessen. Als Standort internationaler Konzerne verzerrt die Schweiz solche Rechnungen in beide Richtungen, je nachdem, wie man die Gewinne dieser Konzerne in Zähler und Nenner verbucht.

2. «Warum fehlen Kapitalgewinne in unserer Berechnung?»

Weil wir uns an der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung orientieren. Diese folgt internationalen Standards und erfasst laufende Einkommen wie Löhne, Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen und Mieten. Wertsteigerungen von Aktien, Immobilien oder anderen Vermögenswerten – also Kapitalgewinne – zählen nicht dazu, auch wenn sie realisiert werden. Nach derselben Methode wird die Steuerbelastung des Kapitals auch in der internationalen Forschung berechnet.

Kapitalgewinne zusätzlich einzubeziehen, wäre methodisch problematisch. Ein Teil der Kurssteigerungen von Aktien entsteht beispielsweise dadurch, dass Unternehmen Gewinne einbehalten. Diese Gewinne sind in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung bereits als Unternehmenseinkommen erfasst. Würde man die daraus resultierende Wertsteigerung nochmals als Einkommen zählen, würde dieser Teil doppelt erfasst.

3. «Steigt die Steuerbelastung des Kapitals nur, weil die Vermögen stärker gewachsen sind als die Erträge daraus?»

Teilweise ja, darauf weisen wir in der Analyse explizit hin. Die Vermögenssteuer knüpft am Vermögensbestand an, nicht am laufenden Ertrag. Seit 2010 sind die Vermögenswerte stark gestiegen, nicht zuletzt wegen der tiefen Zinsen, während die laufenden Kapitalerträge deutlich weniger stark zunahmen. Die gemessene Steuerbelastung steigt dann, ohne dass ein Steuersatz erhöht wurde.

Das erklärt den Anstieg aber nicht vollständig. Er zeigt sich auch bei Steuern, die an laufenden Erträgen ansetzen. Selbst wenn man die Steuern auf den Vermögensbestand komplett herausrechnet, bleibt ein Anstieg der gemessenen Kapitalbelastung bestehen.

4. «Verzerren die Gewinne internationaler Konzerne das Ergebnis?»

Nicht zwingend; sie können aber die Messung beeinflussen. Klar ist: In der stark international verflochtenen Schweizer Wirtschaft ist es besonders schwierig, Unternehmensgewinne und die darauf erhobenen Steuern so konsistent wie möglich einander gegenüberzustellen. 

Seit Anfang der 2000er Jahre sind die steuerbaren Unternehmensgewinne deutlich stärker gewachsen als der sogenannte Nettobetriebsüberschuss – also jene Unternehmens- und Kapitaleinkommen, die die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Produktion in der Schweiz zurechnet. Ein Teil der Gewinnsteuereinnahmen könnte also auf Gewinne entfallen, die in dieser Einkommensgrösse nicht enthalten sind. Der Zähler unserer Belastungsquote würde dadurch steigen, ohne dass der entsprechende Gewinn vollständig im Nenner erscheint. Das könnte die Kapitalbelastung nach oben verzerren.

Wir versuchen, dieses und ähnliche Zuordnungsproblem so weit wie möglich zu berücksichtigen. Deshalb beziehen wir auch Kapitaleinkommen aus dem Ausland ein, die in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ausgewiesen werden. Dazu gehören etwa Dividenden, die aus dem Ausland in die Schweiz fliessen. Sie erhöhen bei uns die Einkommensbasis des Kapitals und damit den Nenner der Belastungsquote. Ganz beseitigen lässt sich das Problem damit allerdings nicht.  

Die scheinbar naheliegende Alternative löst das Problem ebenfalls nicht. Man könnte für die Unternehmen statt der volkswirtschaftlichen Einkommen einfach die steuerbaren Gewinne aus der Steuerstatistik als Einkommensbasis verwenden. Solche Berechnungen ergeben für die Schweiz tatsächlich eine sinkende Belastungsquote. Die steuerbaren Gewinne entsprechen aber ebenfalls nicht dem gesamten in der Schweiz erwirtschafteten Kapitaleinkommen. Sie dürften beispielsweise auch Gewinne enthalten, die wirtschaftlich im Ausland entstanden sind, sowie Handels- und Wertschriftengewinne. Zudem werden Verluste einzelner Unternehmen nicht mit den Gewinnen anderer Unternehmen verrechnet.  

Eine solche Quote misst deshalb eher, wie stark die steuerbaren Unternehmensgewinne belastet werden, als die Steuerbelastung des Kapitals insgesamt. Sinkende Gewinnsteuersätze schlagen sich darin entsprechend stark nieder. Eine vollkommen verzerrungsfreie Messung ist mit den verfügbaren Daten deshalb nicht möglich. Unser Ansatz versucht, die verschiedenen Grössen möglichst konsistent abzubilden. Eine gewisse Unsicherheit bleibt aber bestehen.  

Doch was bedeutet das für den internationalen Vergleich? Selbst wenn die Schweizer Kapitalbelastung aufgrund solcher Verzerrungen deutlich tiefer läge als von uns gemessen, würde sie damit nicht zum europäischen Tiefsteuerfall, zumal ähnliche Verzerrungen auch andere Standorte internationaler Konzerne betreffen. Die Hälfte der EU-Länder weist eine Steuerbelastung des Kapitals von weniger als 23 Prozent aus. Länder wie Irland, Luxemburg, Zypern oder Malta liegen mit 4 bis 15 Prozent nochmals deutlich tiefer.  

5. «Wird Kapital in der Schweiz stärker belastet als Arbeit?»

Nach unserer Messgrösse ja – ein direkter Niveauvergleich ist allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig.

Vereinfacht gesagt wurden 2023 von 100 Franken Kapitaleinkommen rund 29 Franken als Steuern fällig; beim Arbeitseinkommen waren es rund 22 Franken an Steuern und Sozialabgaben. Seit 1995 lag die Steuerbelastung des Kapitals im Schnitt dreieinhalb Prozentpunkte höher als jene der Arbeit.

Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass Kapitaleinkommen in jedem Fall stärker besteuert werden als Arbeitseinkommen. Die beiden Quoten beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen: Bei der Arbeit werden Steuern und Sozialabgaben der Lohnsumme gegenübergestellt. Beim Kapital stehen verschiedene Kapitalsteuern den Kapital- und Unternehmenseinkommen gegenüber. Die Prozentsätze sind deshalb nur mit Vorsicht miteinander vergleichbar.

Aussagekräftiger sind zwei andere Befunde. Erstens die Entwicklung über die Zeit: Kapital wurde gemessen mit der internationalen Methode über die letzten drei Jahrzehnte nicht entlastet. Zweitens der internationale Vergleich: Bei der Steuerbelastung der Arbeit gehört die Schweiz zu den europäischen Tiefsteuerländern, beim Kapital liegt sie im Mittelfeld.

6. «Was sagen die Ergebnisse über die Steuerbelastung von Arm und Reich aus?»

Zunächst wenig. Unsere Analyse misst die Steuerbelastung der volkswirtschaftlichen Faktoren Arbeit und Kapital, nicht jene einzelner Personen oder Haushalte.

Zwei Personen mit demselben Gesamteinkommen können ganz unterschiedlich zusammengesetzte Einkommen haben – etwa überwiegend Lohn bei der einen, mehr Kapitalerträge bei der anderen. Unsere Belastungsquoten sagen deshalb nicht unmittelbar aus, wie stark «Reiche» oder «Arme» insgesamt besteuert werden.

Ebenso wenig bildet unsere Analyse die gesamte staatliche Umverteilung ab. Transfers wie etwa Prämienverbilligungen sind nicht Bestandteil der Berechnung. Auch die Progressivität des Steuersystems entlang der Einkommensverteilung untersuchen wir nicht.

Eine aktuelle ETH-Studie stellt genau diese Verteilungsfragen ins Zentrum. Sie kommt zum Ergebnis, dass die gesamte Belastung durch Steuern und Abgaben über weite Teile der Einkommensverteilung bei rund 45 Prozent des Einkommens vor Steuern liegt. Erst an der Spitze, bei den obersten 0,01 Prozent, sinkt die Belastung auf knapp 30 Prozent.

Diese Werte hängen, wie alle solche Berechnungen, stark von den verwendeten Definitionen und Zurechnungen ab: Berücksichtigt werden etwa auch die Mehrwertsteuer, Krankenkassenprämien und Vorsorgebeiträge. Und an der Spitze entscheidet vor allem, wie einbehaltene Gewinne und Gewinnsteuern einzelnen Personen zugerechnet werden.

7. «Was bedeuten die Ergebnisse für Forderungen nach höheren Vermögens- oder Erbschaftssteuern?»

Unsere Analyse beantwortet nicht, ob Vermögens- oder Erbschaftssteuern erhöht, reduziert, eingeführt oder abgeschafft werden sollten. Sie sagt weder, ob Kapital und Arbeit insgesamt zu hoch oder zu tief belastet werden, noch, ob einzelne Steuern sinnvoll ausgestaltet sind und im Steuermix ein angemessenes Gewicht haben.

Die Analyse zeigt aber die Ausgangslage: Kapital ist in der Schweiz weder vergleichsweise tief besteuert noch hat sich die Steuerlast zur Arbeit verschoben. Zur bestehenden Kapitalbesteuerung gehören unter anderem Gewinnsteuern, die Besteuerung laufender Kapitalerträge, Grundstückgewinnsteuern sowie kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Hinzu kommt die Vermögenssteuer. Die Schweiz gehört zu den wenigen OECD-Ländern, die private Vermögen jährlich auf dem Vermögensbestand besteuern. Diese Steuer ist hierzulande fiskalisch bedeutend: 2024 brachte sie laut Finanzstatistik des Bundes rund 9,5 Milliarden Franken ein, was 5,5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden entspricht.

Höhere Vermögens- oder Erbschaftssteuern würden diese bestehende Steuerbelastung zusätzlich erhöhen. Das kann politisch gewollt sein – etwa aus Verteilungsgründen oder zur Erzielung zusätzlicher Staatseinnahmen. Die Diskussion sollte dann aber über diese Ziele sowie ihre ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen geführt werden – und nicht auf der Annahme beruhen, Kapital sei in den vergangenen Jahrzehnten gesamthaft immer weniger belastet worden.