Im Kampf um die besten Talente und klügsten Nachwuchsköpfe werben Unternehmen gerne mit flexiblen Arbeitszeiten, originellen Büroräumlichkeiten, womöglich mit Hängematten für kreative Entspannungsphasen, oder einem üppigen Lohn. Seltener werden die Pensionskasse und die damit verbundenen Leistungen beworben. Dabei bestimmt sie deine finanzielle Sicherheit – weitaus mehr als ein Arbeitsplatz im hippen Szeneviertel oder Sitzungszimmer, die einer Erlebniswelt ähneln. Doch wie funktioniert unser Vorsorgesystem gleich nochmal und wie genau beeinflusst Dein Arbeitgeber Deine finanzielle Absicherung? Im Folgenden findest Du die Antworten darauf.

So bestimmt Dein Arbeitgeber Deine finanzielle Vorsorge

Die Vorsorge in der Schweiz ist auf drei Säulen gestützt. Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) bildet die erste Säule und funktioniert gemäss einem Umlageverfahren. Das heisst, Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben einen Prozentsatz ihres Einkommens ab und finanzieren damit die Personen, die aktuell in Rente sind. Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird die eigene Rente basierend auf den geleisteten Arbeitsjahren und dem Durchschnittslohn über die Dauer der Erwerbskarriere berechnet.

Die berufliche Vorsorge (BVG) bildet die zweite Säule. Sie sorgt dafür, dass durch die Auszahlung einer Rente der gewohnte Lebensstandard nach der Pensionierung beibehalten werden kann. Das BVG-Vermögen wird paritätisch finanziert. Das heisst, der Arbeitgeber zahlt monatlich einen Anteil auf das Pensionskassenkonto ein. Dem Arbeitnehmer wird ebenfalls ein gewisser Prozentsatz des Lohnes abgezogen und auf das Pensionskassenkonto eingezahlt. Die Beiträge von Arbeitnehmer und -geber müssen sich die Waage halten. Die Pensionskassen verwalten die Gelder an den Finanzmärkten, akkumulieren das angesparte Vorsorgekapital und definieren den Umwandlungssatz, sprich, die Höhe der ausgezahlten Rente. Erst ab einem Jahreslohn von 21‘150 Fr. sind Arbeitgeber dazu verpflichtet ihre Angestellten bei einer Pensionskasse anzumelden und einen Beitrag an die individuelle Vorsorge ihrer Angestellten zu leisten. Zudem ist es den Arbeitgebern überlassen, ob sie auf freiwilliger Basis höhere BVG-Beiträge leisten wollen, als die obligatorischen Mindestbeiträge. Wie hoch die Beiträge der Arbeitnehmer und -geber ausfallen, ist in den Reglements der einzelnen Pensionskassen geregelt. Ein Vergleich der Vorsorgewerke lohnt sich, denn 6 von 7 Versicherten sind einer Pensionskasse angeschlossen, die mehr als das BVG-Minimum auszahlen.

Daneben gibt es noch die private die private Vorsorge, genannt «dritte Säule». Sie ermöglicht das individuelle Sparen fürs Alter auf freiwilliger Basis.

Die wichtigsten Fragen für junge Berufseinsteiger, um den Durchblick im Pensionskassen-Dschungel zu behalten

Mit der Wahl deines Arbeitgebers bist Du automatisch bei dessen Vorsorgewerk versichert. Die individuelle Pensionskassenwahl ist momentan noch Zukunftsmusik. Bei Lohnverhandlungen mit einem potenziellen Arbeitgeber lohnt es sich deshalb, nicht nur den Netto- sondern auch den Bruttolohn zu betrachten und darauf zu achten, welche Leistungen die entsprechende Pensionskasse bietet. Für junge Berufseinsteiger gibt es diesbezüglich vier wichtige Fragen zu klären:

Deckt die Pensionskasse nur die minimalen Leistungen ab oder werden auch die Lohnanteile unter sowie oberhalb der Grenzwerte abgesichert? Die Pensionskassen sind dazu verpflichtet, Lohnbeiträge ab ca. 25‘000 Fr. bis zu 84‘000 Fr. zu versichern (die Werte variieren leicht von Jahr zu Jahr). Gerade bei jungen Berufseinsteigern in Teilzeitanstellung liegt die Lohnsumme häufig unterhalb des Grenzwertes von 25‘000 Fr. In diesen Fällen ist es sinnvoll, sich nach dem versicherten Lohn zu erkunden.

Wie gut sind die Mitarbeiter in Teilzeit-Anstellung versichert? Teilzeitangestellte erzielen oftmals eine jährliche Lohnsumme, die unterhalb des Grenzwertes von 25‘000 Fr. liegt. Ähnlich wie beim vorangehenden Punkt sind sie damit nicht mehr automatisch im BVG gegen einen Lohnausfall versichert. Gewisse Pensionskassen bieten spezielle Lösungen für Teilzeitmitarbeitende an, beispielsweise wird der Minimalbeitrag von ca. 25‘000 Fr. mit dem Prozentsatz des Anstellungsverhältnisses gewichtet und somit ein neuer Grenzwert berechnet. Das könnte ein Pluspunkt sein, der für junge Mitarbeitende im Teilzeitpensum das Zünglein an der Waage spielen kann.

Werden die BVG-Beiträge durch den Arbeitgeber und -nehmergleichermassen bezahlt oder übernimmt der Arbeitgeber einen höheren Anteil? Die eingezahlten Beiträge des Arbeitgebers müssen mindestens so hoch sein, wie diejenigen der Arbeitnehmenden. Es ist den Arbeitgebern jedoch überlassen, freiwillig höhere Beiträge als die obligatorischen Mindestanteile zu leisten. Tut dies der potenzielle Arbeitgeber, bieten sich dem Angestellten eine finanzielle Entlastung und ein zusätzlicher Vorteil.

Wird der Partner im Todesfall durch die Leistungen gedeckt? Auch wenn man sich gerade in den jungen Jahren noch nicht mit dem Lebensende beschäftigt, sollte man die Frage nach den finanziellen Leistungen für den Partner im Todesfall dennoch klären. Wenn ein Ehepartner stirbt, steht der anderen Person automatisch das angesparte Vorsorgekapital zu und ihr wird eine Hinterbliebenenrente ausbezahlt. Bei Konkubinatspartnern kann hingegen keine pauschale Aussage gemacht werden. Die Leistungen im Todesfall eines Konkubinatspartners sind unterschiedlich und hängen jeweils von der Pensionskasse ab. Um ein böses Erwachen vorzubeugen, sollte auch dieser Punkt in den Lohnverhandlungen angesprochen werden.

Welchem Vorsorgewerk ein Arbeitnehmer unterstellt ist, spielt also nicht erst mit dem Eintreten in das Pensionsalter eine Rolle. Die Versicherung von Teilzeitangestellten oder die abgesicherten Lohnbeiträge unterhalb des Minimalwertes sind nur ein paar Leistungen von Pensionskassen, die gerade für junge Berufseinsteiger wichtig sind. Deshalb ist es sinnvoll, einen potenziellen Arbeitgeber auch in dieser Hinsicht zu prüfen. Dies könnte bei der endgültigen Entscheidung ausschlaggebend sein.