Die Schweizer Raumplanung erlebt derzeit einen Reformschub. Insbesondere die Annahme der Zweitwohnungsinitiative (2012) und des revidierten Raumplanungsgesetzes (2013) bringen deutlich griffigere Instrumente gegen die Zersiedlung. Es scheint daher an der Zeit, auch eine Lockerung des Waldgesetzes von 1876 zu diskutieren, denn dieses schafft eine Unwucht im raumplanerischen Gefüge.
Die Raumplanung kann alternative Nutzungsansprüche an die begrenzte Ressource Boden nur erfolgreich koordinieren, wenn sie im Einzelfall eine Interessensabwägung vornehmen kann. Das Waldgesetz jedoch unterstellt den Wald einem umfassenden Rodungsverbot und entzieht dadurch 31% der Landesfläche einer solchen Interessensabwägung. Eine Konsequenz war, dass bisher 90% der Zersiedlung auf Kosten des Kulturlandes gingen. Der Schutz des Waldes ist ein legitimes Interesse, aber seine Unantastbarkeit ist überzogen, denn sie erklärt ein Drittel des Landes zur raumplanerischen Tabuzone.