Erfrischend wie ein Sommerregen: Unter dem Titel “Service Public – weitergedacht” hat der Verein Medienkritik Schweiz am Swiss Media Forum in Luzern eine Podiumsdiskussion präsentiert, die für einmal nicht die Frage verhandelte, welche Unterhaltungssendung noch dem Programmauftrag zugerechnet werden kann oder welche Aktivität der SRG zu weit geht. Der Zugang zum Thema war doppelt anders: Nicht die Akteure selber sind zu Wort gekommen, sondern kluge Beobachter aus verwandten und benachbarten Märkten.
Über den medialen Service Public beugten sich Pius Knüsel, Direktor von Pro Helvetia, die Medienunternehmerin Catherine Mühlemann, der SBB-Kommunikationschef Stefan Nünlist und der Infrastruktur-Experte von Avenir Suisse, Urs Meister. Unter der Leitung des Medienjuristen Philip Kübler sprachen sie über mögliche Modelle des öffentlich finanzierten Service Public, über das Mediensystem der Schweiz.
Philip Kübler skizzierte das System in Stichworten:
- der Leistungsauftrag der Bundesverfassung,
- die gesetzliche Umsetzung mit schwergewichtiger Gebührenfinanzierung der SRG,
- das lineare Programm als Gegenstand der Förderung.
Was könnte diese Radio- und Fernsehförderung von der Kunstförderung lernen?
Pius Knüsel hat die staatliche Kulturförderung mit seinem kürzlich erschienenen Buch “Kulturinfarkt” in Frage gestellt (“Von allem zuviel und überall das Gleiche”).
Er sieht viele Parallelen zu den elektronischen Medien:
- Ein kreatives Gut gilt es zu fördern.
- Dieses soll in genügender Unabhängigkeit entstehen können.
- Die Förderziele sollten vorab bekannt sein.
Wer eine Plattform besitzt – z.B. ein Theater -, kann die Theaterproduktionen ausschreiben und so die Kreativität eines viel grösseren Kreises nutzen. Ausschreibungen für Kunstproduktionen oder Medienproduktionen sind denkbar und finden in der Kultur- und Filmförderung bereits statt.
Bedeutet Gebührenfinanzierung weniger Anreize für Eigenentwicklungen?
Catherine Mühlemann war Programmverantwortliche im Privatfernsehen und Programmreferentin beim Schweizer Fernsehen. Sie unterstrich die Leistung und Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Sender. Der Umfang ihrer Tätigkeit sei eine andere Frage. Und es könne vorkommen, dass der geringere kommerzielle Druck die Entwicklung eines Senders hemmt.
Die verschiedenen Nachteile des geringeren bzw. verzerrten Wettbewerbs sind das Thema von Urs Meister, der dem Service Public in verschiedenen Sektoren eine Publikation von Avenir Suisse gewidmet hat (“Mehr Markt für den Service Public”). Die Frage sei, wie sich staatliche Marktleistungen oder Förderung mit den Prinzipien des Wettbewerbs vereinbaren lassen. Es könne durchaus sein, dass sich gewisse meritorische Güter im Medienmarkt nicht in der gewünschten Qualität ergeben. Wenn diese Güter eine global beauftragte Anbieterin wie die SRG erbringt, ist unerwünschte staatliche Beihilfen im Auge zu behalten – im Unterschied zum EU-Recht sind solche in der Schweiz allerdings nicht verboten. Für jede Ausdehnung der Tätigkeit eines staatlichen oder geförderten Anbieters sind unter anderem die Auswirkungen auf den Wettbewerb im neu betretenen Markt zu analysieren. Alternativ wäre es denkbar, über Ausschreibungen an private Anbieter eine Situation herzustellen, in der das gesuchte meritorische Gut – das Delta zwischen Marktleistung und Service-Public-Anspruch – automatisch richtig bepreist wird. Wenn sich z.B. ein Bieter für eine audiovisuelle Sendung ausrechnen kann, dass die Vermarktung dieser Sendung die Kosten teilweise decken wird, kann er ein besseres Angebot für die ausgeschriebene Sendung machen.
Die Rückfragen von Philip Kübler und die Diskussion in der Runde zeigten, dass solch ein System einige Fallstricke antreffen würde und nicht gefahrlos wäre: Die Ausschreibungen und Bieterangebote könnten an dem vorbeigehen, was man gesucht hatte und fördern wollte.
Service Public auf Bestellung
Interessant ist auch der Vergleich zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. “Von allem zuviel und überall das Gleiche” könnte auch hier gelten. Stefan Nünlist war früher in einem Stromkonzern, und in der Telekommunikation tätig. Heute verantwortet er die Unternehmenskommunikation der SBB. Hier gelte das Bestellprinzip: Kantone und Regionen sprechen mit dem Bund die geforderte Bahnleistung ab, beauftragen die SBB und teilen sich die Kosten. Wie in der Kulturförderung spielen also die Bundesebene mit den lokalen Ansprüchen zusammen. Demgegenüber ist die Föderung der elektronischen Medien auch im Lokalbereich eine reine Bundesaufgabe. Auch im öffentlichen Verkehr also tritt man auf ein System der Ausschreibungen.
Die Stärke der Diskussion zum Service Public am Swiss Media Forum lag im unterschiedlichen Zugang der Grundversorgungssysteme, die von den Podiumsteilnehmern vertreten wurden. Es zeigt sich, dass der mediale Service Public nicht alleine dasteht. Es wurde aber auch deutlich, dass der Weg vom heutigen System der geförderten Radio- und Fernsehgesellschaft zu einem beweglicheren System mit Produktionsaufträgen und dergleichen sorgfältig beschritten werden müsste. Es ist dem Verein Medienkritik und der fundierten Gesprächsführung von Philip Kübler zu verdanken, dass in Luzern eine solch interdisziplinäre Diskussion geführt wurde.
Dieser Artikel erschien am 06. Juni 2012 in der «Medienkritik Schweiz».