Für die aktuellen Budgetprobleme einiger Kantone werden zusehend frühere Steuersenkungen verantwortlich gemacht. Doch beim genaueren Hinschauen hat die Gesamtbelastung durch Steuern und Abgaben in der Schweiz in den vergangenen Jahren kaum abgenommen. Das ist nur eines von den vielen Klischees zum Steuersystem, derer sich eine neue Publikation von Avenir Suisse annimmt.
Viele Schweizer sind davon überzeugt, dass sie in einem Tiefsteuerland leben. Dieser Eindruck erstaunt wenig, schaut man sich die OECD-Statistik an. Die Schweiz liegt darin mit einer Fiskalquote von 28,6% (2011) deutlich unter dem OECD-Durchschnitt (34,1%). Der Blick auf die Statistik trügt jedoch. Die Schweiz schneidet nur deshalb so gut ab, weil die Abgaben für die berufliche Vorsorge, die obligatorische Krankenversicherung und die Unfallversicherung nicht einberechnet werden. Diese Abgaben stellen aber alles Zwangsabgaben dar; in anderen Ländern werden die entsprechenden Leistungen vorwiegend mit Steuereinnahmen finanziert.
Wie hoch ist dann die reale Steuerbelastung? Die Antwort liefert Abbildung 1. Sie stellt summarisch und auf anregierter Ebene die Einkommenssituation vor und nach Steuern dar. Im Durchschnitt muss eine erwachsene Person 55% ihres Einkommens in Form von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Abgaben abliefern. Fast die Hälfte dieser Abgaben erhält sie als Renten und Geldleistungen wieder zurück.
Daneben erfolgt eine zum Teil diffuse Umverteilung, die nicht bloss einen Leerlauf darstellt, sondern auch hohe administrative Kosten verursacht und negative Arbeitsanreize setzt – vorwiegend für Zweitverdiener. Bestes Beispiel dafür sind die Krankenkassenprämienverbilligungen und die Kinderkrippensubventionen. Sie werden derart ungezielt verteilt, dass viele mittelständische Haushalte einen beträchtlichen Teil der geleisteten Einkommenssteuern Ende Jahr wieder in Form von Krankenkassenprämienverbilligungen oder Krippensubventionen zurückerhalten. Das ist eine Umverteilung von der rechten in die linke Tasche.
Wenig spürbares Einkommenswachstum
Betrachtet man die Entwicklung dieser Gesamtabgabequote über die Zeit, stellt man einen schleichenden Anstieg fest. Noch 1990 lag sie bei 45%, 10 Prozentpunkte unter dem aktuellen Niveau. Darin liegt wohl einer der Hauptgründe für das Unbehagen des Mittelstandes hinsichtlich seiner Einkommensentwicklung. Die Ökonomen können noch lange erklären, dass die Schweizer Volkswirtschaft seit 1990 real um einen Drittel gewachsen ist; wenn sich die steigenden Einkommen mit einer gewissen Unsicherheit erst bei der Pensionierung in bare Münze umwandeln, bleibt das Wachstum wenig spürbar. Angesichts der hohen Abgabenlast und der zu wenig gezielten Umverteilung kommt einer möglichst transparenten und zielgerichteten Gestaltung des Steuer- und Transfersystems grosse Bedeutung zu. Avenir Suisse plädiert deshalb für einen grundlegenden Systemwandel. Vorgeschlagen werden im Wesentlichen 13 grössere Reformen.
Ein Reformpaket für den Systemwandel
Im Zentrum stehen die vermehrte Ausrichtung der Besteuerung auf den Konsum und die Entlastung der individuelen Ersparnisse und Investitionen. Die Mehrwertsteuer sollte nicht ständig erhöht, die bestehenden Einkommens- und Unternehmenssteuern hingegen «konsumorientierter » gestaltet werden. Besteuert werden soll, was man der Volkswirtschaft entnimmt – sprich konsumiert – und nicht, was man leistet. Für die Sparer war das letzte Jahrzehnt alles anderes als ergiebig: Mit Zinssätzen nahe der Nullgrenze lohnte sich das Sparen kaum. Umso bedenklicher ist dann, dass das Steuersystem das individuelle Sparen bestraft, indem nicht bloss das Einkommen, sondern auch die Ersparnisse besteuert werden. Notwendig ist deshalb die Einführung eines umfassenden Zinsabzuges (Schutzzins) bei der Einkommenssteuer, so dass Kapitalerträge, aber auch Kapitalgewinne erst dann besteuert werden, wenn sie über der Rendite der Bundesobligationen liegen. Sparzinsen wären somit steuerfrei; auch der Eigenmietwert würde nur dann besteuert, wenn er über dieser Rendite läge. Im Gegenzug wären Schuldzinsen- beispielsweise Hypothekarzinsen – nicht mehr abzugsfähig. Damit würde der gegenwärtige Anreiz zur Verschuldung, der nicht zuletzt die Stabilität des Immobilienmarktes bedroht, eliminiert. Da die Schweiz gemeinhin als Steuerparadies wahrgenommen wird, glauben viele, das Vermögen werde hierzulande wenig besteuert. Doch auch dieses Klischee entspricht nicht der Realität. Durch das Zusammenspiel von Kapitalertrags- und Vermögenssteuer entstehen teilweise reale Grenzsteuersätze auf den Erträgen von über 100%. Solche Sätze sind konfiskatorisch und schwächen den Unternehmer- und Innovationsgeist. Die Vermögenssteuer sollte deshalb zugunsten einer Bodenwertsteuer, einer umfassenden Besteuerung der Kapitalgewinne oder allenfalls einer massvollen Erbschaftssteuer aufgegeben werden.
Reformen sind auch bei der Unternehmensbesteuerung notwendig – vor allem aufgrund des Druckes von Seiten der EU und der OECD, die die privilegierte Besteuerung der Multis auf kantonaler Ebene aufheben wollen. Die Schweiz war im letzten Jahrzehnt mehr als andere Länder in der Lage, mobile Unternehmen anzuziehen. Obwohl die Belastung privilegiert besteuerter Unternehmen (Statusgesellschaften; Abbildung 2) mit durchschnittlich 11% deutlich tiefer liegt als jene der ordentlich besteuerten, beträgt der Steuerertrag pro Unternehmen das Sechsfache.
Eine Abwanderung dieser Unternehmen wäre folglich mit hohen Steuerausfällen verbunden. Die von Bund und Kantonen vorgeschlagenen Massnahmen gehen in die richtige Richtung. Nicht alle sind aus Sicht eines modernen Steuersystems aber von gleicher Qualität. Am meisten überzeugen jene, die eine klare ökonomische Begründung haben. Dazu gehören die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze und die Einführung eines Abzuges für Eigenkapitalkosten. Diese würden den Steuerwettbewerb in der Schweiz auf ein nachhaltiges Fundament stellen.
Dieser Artikel erschien in der »Zürcher Wirtschaft» vom 23. Januar 2014. Mit freundlicher Genehmigung der «Zürcher Wirtschaft».