Je nach Berechnungsmethode decken die Schweizer Eisenbahnen mit ihren Erträgen zwischen 40 Prozent und über 100 Prozent ihrer Kosten. Die Abweichung entsteht durch die unterschiedliche Berücksichtigung von Kosten, Erträgen und Subventionen bei der Berechnung des Kostendeckungsgrades. Die gängige Statistik für den Kostendeckungsgrad auf der Schiene, die Schweizerische Eisenbahnrechnung (BFS, 2013), erhebt das Bundesamt für Statistik jährlich. Sie gliedert sich in eine betriebswirtschaftliche und eine volkswirtschaftliche Berechnung. Die betriebswirtschaftliche Rechnung basiert auf den Einnahmen und Ausgaben der Bahngesellschaften. Demzufolge kommen die Eisenbahnen 2011 auf einen Eigenfinanzierungsgrad von 104 Prozent, den sogenannten betriebswirtschaftlichen Kostendeckungsgrad II (Abb. 4)
Versteckte Subventionen
Aber nur auf den ersten Blick finanzieren sich die Bahnen aus eigenen Einnahmen, denn in der betriebswirtschaftlichen Rechnung werden Abgeltungen der öffentlichen Hand für das von Bund und Kantonen bestellte Regionalverkehrsangebot sowie Beiträge für die Infrastruktur als Einnahmen verbucht. Aus Sicht des Steuerzahlers jedoch handelt es sich hierbei um Kosten. Zieht man diese Subventionen (2011: 3,35 Milliarden Franken) von den Erträgen ab, sinkt der Kostendeckungsgrad auf 70 Prozent, den betriebswirtschaftlichen Kostendeckungsgrad I.
Auch in diesem reduzierten Kostendeckungsgrad verstecken sich noch weitere Subventionen: In der volkswirtschaftlichen Rechnung werden neben den betriebswirtschaftlichen Ausgaben auch theoretische Zinskosten für die angehäuften Defizite der Bahnen verrechnet. Der Verzicht des Bundes auf diese Zinsen kostete den Steuerzahler 2011 5,3 Milliarden Franken. Da die Bahnunternehmen darüber hinaus von der öffentlichen Hand Eigenkapital oder zinslose Darlehen erhalten, werden anstelle der tatsächlichen Zinsausgaben der Bahnen höhere, kalkulatorische Zinsen angesetzt (1 Milliarde Franken statt 0,4 Milliarden Franken). Bei diesen Zinskosten handelt es sich um keine effektiven Geldflüsse. Werden sie als volkswirtschaftliche Zusatzkosten verbucht was sie aus Sicht des Steuerzahlers ja sind und für ein privates Unternehmen auch wären, schmilzt die Eigenfinanzierungsquote auf 44 Prozent, den volkswirtschaftlichen Deckungsgrad 1.
Berücksichtigt man zusätzlich die Schuldzinsen auf Kredite für Spezialfinanzierungen (1,26 Milliarden Franken), etwa die NEAT oder die Sanierung der SBB-Pensionskasse, beträgt der Eigenfinanzierungsgrad nur noch 41 Prozent, den volkswirtschaftlichen Kostendeckungsgrad II. Mit ihren Einnahmen decken die Bahnen bei dieser umfassenderen Betrachtung also nur gut zwei Fünftel ihrer Kosten. Aber selbst in dieser Kostenberechnung verbergen sich noch Sondereffekte, die den Eigenfinanzierungsgrad höher erscheinen lassen, als er tatsächlich ist. Die SBB generieren einen Teil ihrer Einnahmen aus ihrem Immobiliengeschäft und subventionieren damit ihr Kerngeschäft quer, den Personenverkehr. Hinzu kommt der Pendlerabzug bei der Steuer, der die Eigenfinanzierung von Strasse und Schiene zusammen um weitere rund 1,8 Milliarden Franken pro Jahr reduziert.
Dieser Artikel erschien in der Sonderbeilage «Der Preis ist der Weg» des «Schweizer Monat» (Oktoberausgabe). Mit freundlicher Genehmigung des Schweizer Monats.