Was hat sich in der Schweiz seit der Einführung des BVG-Obligatoriums im Jahr 1985 verändert?

Ich stelle eine Individualisierung der Gesellschaft fest. Man hat nicht mehr das ganze Leben die gleiche Stelle und den gleichen Partner. Die Menschen wechseln heute alle 5 bis 7 Jahre die Stelle, eine lineare Karriere ist nicht mehr dominant. Es gibt Unterbrüche, Auslandaufenthalte und Weiterbildungen in der Erwerbsbiografie. Zudem gibt es eine höhere Scheidungsrate, mehr Patchworkfamilien und andere Rollenverteilungen als in der Vergangenheit. Die Teilzeitarbeit hat zugenommen. Auch bei den Firmen gibt es mehr Dynamik, es gibt mehr Firmengründungen und -schliessungen. Weitere wichtige Veränderungen sind die Alterung der Bevölkerung und tiefere Renditen am Kapitalmarkt.

Wo sehen Sie Reformbedarf in der 2. Säule, um diesem veränderten Umfeld gerecht zu werden?

Der Mindestumwandlungssatz muss angepasst werden, er müsste deutlich tiefer sein. Der technische Zins, der für seine Bestimmung verwendet wird, ist viel zu hoch und entspricht nicht mehr der Realität. Hier ist der Reformdruck sicher am grössten. Zudem sollten die Versicherten mehr entscheiden können. Heute haben sie wenige Mitbestimmungsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge. Die Versicherten sollten die Anlagestrategie und die Pensionskasse frei wählen können.

Was spricht für eine freie Pensionskassenwahl?

Die Versicherten können eine Kasse wählen, die zu ihnen passt. Die Zahl der Pensionskassen ist zu hoch, dies verursacht Kosten. Aktuell gibt es in der Schweiz cirka 2300 Pensionskassen, verglichen mit «nur» 300 Banken. Jedes Jahr verschwinden rund 4 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen. Die freie Pensionskassenwahl würde diese Entwicklung beschleunigen.

Halten Sie diese Reformansätze für mehrheitsfähig?

Alle Ansätze sind mehrheitsfähig, es fragt sich nur, zu welchem Zeitpunkt. In anderen demokratischen Ländern wie etwa Schweden und Australien gibt es bereits eine freie Wahl der Anlagestrategie und eine freie Pensionskassenwahl. Die Massnahmen müssen in ein Paket eingebettet sein. Es müssen Übergangsfristen und eventuell Etappen eingeplant werden.

Wie könnten die Etappen aussehen?

Als Zwischenetappe zur freien Pensionskassenwahl könnte man zuerst die freie Wahl der Anlagestrategie aufs ganze Überobligatorium ausdehnen und mit dieser freien Wahl Erfahrungen sammeln. Langfristig bin ich der Ansicht, dass der Stiftungsrat den Mindestumwandlungssatz bestimmen muss, der für seine Pensionskasse geeignet ist. Er hat ja die Kompetenz, einen grosszügigeren Umwandlungssatz zu gewähren. Warum traut man ihm diese Kompetenz nur in einer Richtung zu? Als Zwischenetappe könnte man die Bestimmung des Umwandlungssatzes an den Bundesrat delegieren.

Besten Dank für das Gespräch.

Dieses Interview erschien in der «Schweizer Personalvorsorge» (September 2012).

Mehr Informationen zum Thema finden Sie in dem soeben erschienenen Buch «Verjüngungskur für die Altersvorsorge».