In der Schweiz wird der Zugang zu überraschend vielen Märkten durch die Kantone beschränkt: So darf je nach Kanton nicht jedermann Kamine reinigen, Beurkundungen vornehmen, ein Schlachthaus betreiben, Gebäude versichern, Autos verschrotten oder die Bevölkerung mit Wasser und Elektrizität versorgen. Die Rede ist von kantonalen Monopolen. Hierbei geht es nicht einfach darum, dass die Kantone den Marktzugang einer Bewilligungspflicht unterstellen, also das Recht auf die Ausübung einer Tätigkeit an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – etwa hinsichtlich Ausbildung oder Betriebssicherheit – knüpfen. Vielmehr können Private, wenn ein kantonales Monopol vorliegt, eine bestimmte Tätigkeit nur dann ausüben, wenn sie vom Staat explizit dazu berechtigt werden, z.B. durch eine Konzession.
Staatsgläubige Deutschschweizer
Im Rahmen eines «Kantonsmonitorings» hat Avenir Suisse verschiedene kantonale Monopole unter die Lupe genommen und untersucht, wie liberal und wettbewerbsneutral die jeweiligen kantonalen Organisationsformen und Marktzugangsregime gestaltet sind. Konkret handelt es sich um das Kaminfeger-, das Notariatswesen, die Gebäudeversicherungen, das Salz-, das Jagd- und das Fischereiregal und die amtliche Vermessung. Alles Monopole, die in allen Kantonen eine gewisse Relevanz besitzen oder zumindest als illustrativ bezeichnet werden können. Das resultierende Ranking (vgl. Abbildung) räumt unter ande-rem mit dem weitverbreiteten Klischee der staatsgläubigen Romandie auf: Alle lateinischen Kantone – mit Ausnahme des Kantons Neuenburg – finden sich in der vorderen Hälfte der Rangliste. Die ersten drei Plätze werden von den Kantonen Schwyz, Freiburg und Tessin belegt, die letzten von gleich drei Vertretern der Ostschweiz, von St. Gallen, Graubünden und Appenzell Innerrhoden. Zürich liegt knapp über dem Durchschnitt aller Kantone.
Der föderale Wettbewerb könnte besser spielen
Dass viele kantonale Monopole eigentlich dem Markt überlassen werden könnten, zeigt die grosse Bandbreite der vorgefun- denen Spielregeln: Sie reicht nicht selten vom reinen Staatsmonopol bis zum weitgehend freien Wettbewerb. Es scheint, dass hier der föde- rale Wettbewerb zu wenig funktioniert, denn bei der Suche nach guten Lösungen würde sich der Blick zum Nachbarn in manchem Kanton sehr lohnen. Mitunter mag es aber tatsächlich gute Gründe für ein staatliches Monopol geben. So etwa im Bereich des Jagdwesens, wo staatliche Regeln wer Wildtiere schiessen darf durchaus Sinn machen. Aber wenn schon kein «Wettbewerb im Markt» möglich ist, sollte zumindest ein «Wettbewerb um den Markt» sichergestellt werden – zum Beispiel durch regelmässige öffentliche Ausschreibungen. Der Umgang mit Exklusivrechten ist auch in dieser Hinsicht in den meisten Kantonen verbesserungswürdig.
Relikte sind abzuschaffen
Diverse kantonale Monopole sind längst überholt. Das Kaminfegermonopol und das Salzregal etwa müssen schlicht als historische Relikte bezeichnet werden. Sie lassen sich längst nicht mehr rechtfertigen und sollten abgeschafft werden. Auch andere Branchen, z.B. das Notariatswesen könnten ohne weiteres in den freien Markt entlassen werden. Und neue Monopole, wie dies zurzeit im Bereich der Tiefengeothermie diskutiert wird, sollten erst gar nicht geschaffen werden.
Dieser Artikel erschien in der Zürcher Wirtschaft vom 22. Januar 2015.