Der aktuell gültige Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge ist viel zu hoch, weshalb jedes Jahr Umverteilungen zwischen 600 Millionen und 1,5 Milliarden Franken von der im Erwerbsleben aktiven Generation zu den Rentnern stattfinden. Diese Bandbreite hängt damit zusammen, dass der «richtige» Umwandlungssatz, bei dem keine Umverteilungen zwischen den Generationen mehr stattfinden, nur schwer zu bestimmen ist. In jedem Fall müsste seiner Berechnung eine realistische Lebenserwartung und Marktrennung zugrunde gelegt werden (siehe Grafik).
Avenir Suisse schätzt den langfristigen tragbaren Umwandlungssatz zwischen 5,6 Prozent und 6,2 Prozent –weit unter dem heutigen Stand von 6,8 Prozent. In seiner Reform «Altersvorsorge 2020» schlägt der Bundesrat eine Senkung auf 6,0 Prozent vor.
Will man die Renteneinbussen, die bei einer Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,9 Prozent resultieren, vollständig ausgleichen, müssen die Versicherten bis zu 13 Prozent mehr Kapital ansparen. Wer noch vierzig Jahre bis zur Pensionierung vor sich hat, kann diese Gelder durch erhöhte Lohnbeiträge finanzieren.
Lösungen zur Modernisierung
«Altersvorsorge 2020» sieht die Anpassung auf zwei Wegen vor: Erstens ist eine Erhöhung der altersabhängigen Lohnbeiträge, der sogenannten Altersgutschriften, geplant, um die Unterschiede zwischen jüngeren und älteren Arbeitnehmern zu glätten (siehe Tabelle). Diese Angleichung soll die Diskriminierung älterer Angestellten aufgrund höherer Sozialabgaben reduzieren und dadurch ihre Mobilität und Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Eine solche Glättung der Altersgutschriften wurde vom Parlament bisher aufgrund der hohen Einführungskosten stets abgelehnt. In einer Übergangsphase müssten die Arbeitgeber höhere Gutschriften für die älteren Arbeitnehmer leisten, was Zusatzkosten in Milliardenhöhe zur Folge hätte.
Im Rahmen der «Altersvorsorge 2020» sieht die Situation anders aus, denn die Lohnbeiträge «müssen» erhöht werden. Statt sie linear über alle Alterskategorien anzuheben, zielt der Vorschlag des Bundesrates darauf ab, die obsolete Staffelung der Altersgutschriften zu reduzieren. Es wäre sogar prüfenswert, die Beiträge jüngerer Mitarbeiter zusätzlich zu erhöhen, damit diese stärker vom Zinseszinseffekt profitieren könnten.
Zweitens soll die Basis für die Berechnung der Lohnbeiträge erweitert werden, indem der Koordinationsabzug auf 25 Prozent des AHV-Lohns gesenkt und flexibilisiert wird. Dadurch würden Teilzeit- und Mehrfachangestellte, darunter viele Frauen, besser in die berufliche Vorsorge integriert. Heute werden diese durch den vom Arbeitspensum unabhängigen Koordinationsabzug von 24 570 Franken benachteiligt. Ein variabler, vom Lohn abhängiger Koordinationsabzug trüge der realen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt besser Rechnung und wäre ein wichtiger Modernisierungsschritt in der beruflichen Vorsorge. Allerdings würde dieser zusätzliche Versicherungsschutz zu einem überproportionalen Anstieg der Lohnnebenkosten für Teilzeit- und Mehrfachangestellte führen. Die Mehrbelastung könnte je nach Alter, Lohn und Arbeitspensum zweistellige Lohnprozentpunkte betragen. Branchen, die stark auf Teilzeitangestellte oder Tieflöhne angewiesen sind, wären davon besonders betroffen (siehe Tabelle).
Das Ziel einer konstanten Rente bei tieferem Umwandlungssatz ist für ältere Mitarbeiter schwieriger zu erreichen. Bei einem 60-Jährigen müssten die Sparkapitalien im gleichen Ausmass aufgestockt werden wie bei jüngeren Generationen, jedoch in viel kürzerer Zeit. Das ist kaum möglich. Massnahmen für diese Übergangsgeneration sind nötig. Hier will der Bundesrat auf eine Pool- Lösung im Umlageverfahren zurückgreifen. In diesen Pool (der sogenannte Sicherheitsfonds) einzahlen müssten alle Pensionskassen, Kompensationszahlungen erhielten aber hauptsächlich Kassen mit vielen älteren Versicherten. Damit würde eine Umverteilung von Jung zu Alt institutionalisiert, die eigentlich primär der AHV vorbehalten sein sollte. Umhüllende Pensionskassen, die ihren Umwandlungssatz freiwillig gesenkt und Leistungen gekürzt haben, um ihre Kasse nachhaltig zu finanzieren, würden bestraft. Sie müssten nun zusätzliche Lohnbeiträge erheben, um die Rentner anderer Kassen zu unterstützen. Als Folge dieser «Bestrafung» werden zudem in Zukunft Pensionskassen, die vorsorglich gehandelt haben, kaum mehr bei veränderten Prämissen (Demografie, Kapitalmark, Invalidität) ihre Leistungen freiwillig anpassen. Das System wird dadurch rigider und weniger krisenresistent.
Besser wäre, die Finanzierung der Übergangsgeneration dezentral durch die Sozialpartner zu regeln. Diese können am besten die finanzielle Situation der Versicherten und des Arbeitgebers einschätzen und tragfähige Lösungen erarbeiten. So würde das Gesetz Abfederungen für Mitarbeiter beispielsweise ab 60 Jahren vorschreiben, den Weg dazu würden die Sozialpartner in Eigenregie definieren. Die Lösungen könnten so vielfältig wie die Alters-, und Lohnstrukturen der Kassen sein: Einige könnten auf Reserven zurückgreifen, die sie mit Blick auf solche Senkungen gebildet haben. Andere haben einen finanzstarken Arbeitgeber (privat oder öffentlich), der eine Einmaleinlage in die Kasse einzahlen will. Wieder andere könnten zur Finanzierung der Übergangsregelung Sonderbeiträge erheben.
Teure Rentenreform
Nebst den oben erwähnten Anpassungen der beruflichen Vorsorge sieht die Reform «Altersvorsorge 2020» eine Stabilisierung der AHV-Finanzen vor. Um die AHV-Renten trotz demografischen Veränderungen konstant zu halten, ist unter anderem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 2 Prozent vorgesehen. Die Anhebung der Mehrwertsteuer zugunsten der 1. Säule, die Erhöhung der Lohnbeiträge und die Finanzierung der Übergangsgeneration in der 2. Säule werden die Kaufkraft der Erwerbstätigen spürbar beeinträchtigen. Schliesst das Volk Renteneinbussen und eine Erhöhung des Rentenalters auf über 65 Jahre weiterhin aus, so ist eines klar: Eine Rentenreform ohne Rentenkürzung wird teuer sein.
Dieser Artikel erschien im «Vorsorge Guide» vom 26. September 2013.