Als Argument gegen die Privatisierung wird häufig die Gefahr einer ausländischen Beherrschung strategischer Infrastrukturanlagen vorgebracht. Interessanterweise spielt diese Optik keine Rolle, wenn schweizerische Versorger ins Ausland expandieren und dort Eigentum an Produktions- oder Netzinfrastrukturen erwerben.

Aus Wohlstandsüberlegungen ist der Nutzen eines Infrastruktur-Heimatschutzes aber ohnehin sehr in Frage zu stellen, schliesslich wird damit der Zustrom von ausländischem Kapital in die schweizerische Wirtschaft gehemmt.

Auch aus sicherheitspolitischen Überlegungen lässt sich eine Abwehr ausländischer Investoren kaum rechtfertigen. Ein ausländischer Investor, der in der Schweiz Infrastruktur erwirbt und betreibt, hat keine Möglichkeit, diese Anlagen rasch abzubauen und in einem anderen Land unter rentableren Konditionen zu betreiben. Im Gegenteil: Die Immobilität der Netzinfrastruktur stellt für den Investor ein beträchtliches Risiko dar. Da er in hohem Masse der Regulierung und damit dem politischen Prozess ausgesetzt ist, besteht die Gefahr, dass künftige Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen den Wert der Investition ex post verändern. In der Ökonomie wird dieser Sachverhalt als Hold-up-Problem bezeichnet.

Übertragungsnetze müssen für alle offen sein

Ein volkswirtschaftliches Risiko stellen ausländische Investitionen allenfalls dann dar, wenn sie einem ausländischen Unternehmen die Möglichkeit geben, den Markt dadurch einseitig zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Diese Gefahr besteht nicht zuletzt im Zusammenhang mit natürlichen Monopolen. Beherrscht ein Investor das natürliche Monopol und ist zugleich Akteur im Markt für Dienstleistungen, die über das entsprechende Netz angeboten werden, könnte er – mindestens theoretisch – dritte Unternehmen systematisch behindern und damit den Wettbewerb ausschalten. Eine solche Situation wäre beispielsweise beim Stromübertragungsnetz denkbar. Sollte ein ausländisches Energieproduktions- und Handelsunternehmen das schweizerische Übertragungsnetz besitzen, könnte dies Möglichkeiten für eine Verzerrung und Beherrschung des Marktes eröffnen. Umso wichtiger sind daher sektorspezifische Regulierungen, die eine Unabhängigkeit des Netzes von den Interessen der Unternehmen in anderen Wertschöpfungsstufen verlangen. Sind die Regelungen konsequent definiert, kann sich beispielsweise kein ausländischer Stromproduzent am Schweizer Übertragungsnetz beteiligen. Eine Beteiligung käme dann nur für jene Investoren in Frage, die im Strommarkt keine eigentlichen strategischen Interessen, sondern vor allem finanzielle Motive verfolgen.

Wettbewerb ist die beste Medizin gegen politische Einflussnahme

Es bleibt daher in erster Linie ein gewisses Misstrauen gegenüber (Finanz-)Investoren aus nichtdemokratischen Staaten. Meist handelt es sich dabei um Unternehmen, die in staatlichem Eigentum sind oder mindestens staatlich kontrolliert werden. Mindestens potenziell verfolgen sie mit ihren Beteiligungen nicht nur wirtschaftliche, sondern politische Zielsetzungen. Vor allem in Ausnahme- und Krisensituationen besteht die Gefahr, dass diese Unternehmen nicht nach ökonomischer, sondern politischer Rationalität handeln. Die Abwehr solcher Investoren, die in einem freien marktwirtschaftlichen System grundsätzlich Fremdkörper darstellen, kann daher durchaus legitim sein. Allerdings gelten auch für diese Investoren die oben dargestellten Restriktionen, so dass ihre Bedrohung in der Praxis relativiert werden muss. Daneben gilt der Grundsatz, dass ein funktionierender Wettbewerb das effektivste Mittel ist, um den Einfluss einzelner, politisch motivierter ausländischer Investoren einzuschränken.