Die Gewerkschaften gehen in Totalopposition gegen das Rahmenabkommen mit der EU, da die Voranmeldefrist für ausländische Dienstleistungserbringer von 8 Tagen auf 4 Arbeitstage angepasst werden soll. Die Flankierenden Massnahmen seien unverrückbar.
Der Lohnschutz wird vorgeschoben, obwohl immer weniger Arbeitskräfte gewerkschaftlich organisiert sind. Die Kantone und die paritätischen Kommissionen (PK) der Sozialpartner erhalten vom Bund für ihren Vollzug jährlich 14 Millionen Franken. Sie überprüfen, ob Ausländer hiesige Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten.
Die PK setzen sich formell aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen, doch ausgeführt werden die Kontrollen vor allem von Gewerkschaftsfunktionären. Heute werden die Meldedaten in unübersichtlichen Excel-Tabellen per Velokurier vom Verwaltungsamt zum Sitz der Kontrolleure übermittelt. Gegen eine IT-Übermittlung werden Datenschutzgründe angeführt.
Mit der digitalen Zeitersparnis könnten aber Kontrollen speditiver durch geführt werden, Kosten würden sinken. Damit wäre wohl das gewerkschaftliche Geschäftsmodell der Arbeitsmarktkontrolle tangiert, der Einnahmetopf reduziert. Nur sagen das die Gewerkschaften nicht.
Dieser Text ist am 11.12.2018 im «Blick am Abend» erschienen.