«Gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht», heisst es in der Präambel der eidgenössischen Bundesverfassung. Insgesamt 75-mal ist der Freiheitsbegriff in ihr verankert.
Wer von seinen Freiheitsrechten wie viel Gebrauch macht, lässt sich anhand des Avenir-Suisse-Freiheitsindexes nicht beurteilen. Sehr wohl beurteilen und vergleichen lässt sich damit aber, wie viele Freiheitsrechte die Schweizer Kantone – und das Fürstentum Liechtenstein – ihrer Bevölkerung zugestehen. Dafür wurden dieses Jahr wieder insgesamt 29 Indikatoren in den beiden Teilbereichen wirtschaftliche und gesellschaftliche Freiheit ausgewertet.
Was Freiheit bedeutet, wie wir sie messen, wie die in den Index einfliessenden Indikatoren im Detail definiert sind, und wie daraus die Teilindizes zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Freiheit gebildet werden, ist im Methodik-Dokument dargelegt. Wie schon letztes Jahr sind alle Daten – nicht nur die Rankings und die Indexwerte, sondern sämtliche Informationen zu allen Indikatoren – in einem Excel-Dokument publiziert.
Das Ranking
Beim Avenir-Suisse-Freiheitsindex 2025 schwingt erneut der Kanton Aargau obenaus – und zwar noch deutlicher als im Vorjahr. Er kommt bei den gesellschaftlichen Freiheiten auf Platz 1 und schafft bei den wirtschaftlichen Platz 2. Gesamthaft liegt er damit über 10 Punkte (bei maximal 100 möglichen Punkten) vor seinem nächsten Verfolger, Appenzell Ausserrhoden. Der Kanton Schwyz komplettiert das Podest.
Kurzkommentare zum Abschneiden aller 26 Kantone und des Fürstentums Liechtenstein finden Sie unter den folgenden Kantonskürzeln. Die Beschreibungen legen dieses Jahr einen besonderen Fokus auf die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, die sich aufgrund der kaum veränderten Methodik besonders gut darstellen lassen.
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, LI

Wie schon letztes Jahr zeigt sich in der Grafik – spätestens, wenn man den «Ausreisser» Aargau wegdenkt – eine negative Korrelation zwischen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Freiheiten. Diese Korrelation sollte nicht mit einer Kausalität verwechselt werden: Sie bedeutet also nicht, dass die Gewährung grosser wirtschaftlicher Freiheiten die Gewährung grosser gesellschaftlicher Freiheiten erschwert, sondern sie zeigt schlicht, dass Kantone, die in der einen Kategorie gut abschneiden, in der anderen eher schlecht dastehen. Das ist vor allem auf den deutlichen Unterschied zwischen den Kantonen auf den beiden Seiten des Röstigrabens zurückzuführen. Während die Kantone der Romandie bei den gesellschaftlichen Freiheiten verhältnismässig gut abschneiden, liegen sie bei den wirtschaftlichen tendenziell zurück. Die Deutschschweizer Kantone schneiden wiederum allesamt bei den wirtschaftlichen Freiheiten besser ab als bei den gesellschaftlichen. Verstärkt ist dieses Phänomen bei den Zentralschweizer Kantonen zu beobachten. Innerhalb der beiden Sprachregionen verschwindet die negative Korrelation zwischen den beiden Freiheiten.
Die negative Korrelation bedeutet für die Beziehung zwischen den Teilrankings und dem Gesamtranking Folgendes: Ein Kanton, der in beiden Bereichen relativ gut ist, wird gesamthaft mit grosser Wahrscheinlichkeit auf den vordersten Plätzen stehen; ein Kanton, der hingegen in beiden Bereichen eher schlecht abschneidet, landet schnell ganz weit hinten im Klassement.
Ein Excel-Dokument mit allen Angaben
Auch dieses Jahr schreiben wir die Transparenz des Freiheitsindexes hoch. Alle Daten sind wieder in einem öffentlich zugänglichen Excel-Dokument aufbereitet. Darin sind nicht nur die Indexwerte und Rangierungen der Kantone für alle Indikatoren zu finden, sondern auch die effektiven Werte der einzelnen Indikatoren. Einige davon bestehen aus mehreren Komponenten. Diese sind auf einem weiteren Arbeitsblatt dargestellt. Auf dem letzten Arbeitsblatt findet sich schliesslich eine Zeitreihe mit den Rangierungen aller Kantone seit 2009.
Freiheit ist letztlich immer ein subjektives Konzept. Ob etwa ein Gesetz als eine die persönlichen Handlungsoptionen beschneidende, unnötige Einschränkung empfunden wird oder nicht, mag jedes Individuum anders beurteilen. Deshalb ist der Avenir-Suisse-Freiheitsindex interaktiv angelegt: Im Arbeitsblatt «Indexwerte» kann jeder Indikator individuell an- und abgewählt werden (Spalte D), um damit einen Freiheitsindex nach den eigenen Präferenzen zu erstellen. Berücksichtigt in den Durchschnittswerten für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Freiheit werden nur die angewählten Indikatoren. Das Arbeitsblatt «Ränge» passt sich dadurch ebenso automatisch an wie das Blasendiagramm der 26 Kantone und Liechtenstein auf den ersten beiden Arbeitsblättern.
Im Arbeitsblatt «Ränge historisch» finden Sie zudem eine interaktive Grafik mit Zeitreihen für alle Rangierungen. Wählen Sie einfach jene Kantone und jene Freiheitskategorie an, für die Sie die Entwicklung der Platzierungen sehen wollen.
Methodik zur Indexierung
Bei den quantitativen Indikatoren erhält der Kanton mit dem besten Wert einen Indexwert von 100 Punkten, der Kanton mit dem schlechtesten Wert erhält 0 Punkte. Bei den qualitativen Indikatoren resultiert ein Indexwert von 100, wenn ein Kanton alle Kriterien voll erfüllt. Für jeden Indikator können also minimal 0 Punkte und maximal 100 Punkte erreicht werden. Das gilt auch für die beiden Teilindizes zur wirtschaftlichen und zur gesellschaftlichen Freiheit, die ein arithmetisches Mittel der zugehörigen Indikatoren darstellen.
Feedback willkommen!
Wer transparent ist, macht sich angreifbar. Diese Konsequenz tragen wir gerne. Wer der Meinung ist, «sein» Kanton sei bei einem bestimmten Indikator falsch bewertet worden, ist herzlich eingeladen, sich bei uns zu melden. Während man bei quantitativen Indikatoren allenfalls über methodische Details diskutieren kann, besteht bei der Beurteilung der qualitativen Indikatoren manchmal ein Interpretationsbedarf, etwa wenn es um die Auslegung von Gesetzen geht. Hier wurden vereinzelt Neubewertungen gegenüber dem Vorjahr vorgenommen, obwohl die Gesetzesgrundlage unverändert geblieben ist. Umfassend neu bewertet wurden die Schuldenbremsen der Kantone. Ziel war eine bessere Verständlichkeit und klarere Unterscheidbarkeit der fünf Komponenten, die den Indikator konstituieren.
Ob Sie nun eine spezifische Schwäche in der Methodik auszumachen glauben, eine falsche Bewertung vermuten oder einen Vorschlag für einen neuen Indikator haben: Melden Sie sich ungeniert bei uns. Denn unser Ziel ist klar: Wir wollen Ihnen einen möglichst aussagekräftigen Freiheitsindex bieten – auch in Zukunft.
Aargau: Rang 1 (→0)
Der Kanton Aargau räumt den Sieg 2025 auf noch vollerer Linie ab als 2024. In der Gesamtwertung gewinnt er 3,4 Punkte dazu und liegt nun fast 11 Punkte vor dem zweitplatzierten Appenzell Ausserrhoden. Dahinter ist das Feld eng gestaffelt: Der Abstand zwischen dem Aargau und seinem ersten Verfolger ist gleich gross wie der Abstand zwischen dem 2. und dem 16. Platz. Nachdem der Aargau letztes Jahr sowohl bei den wirtschaftlichen als auch bei den gesellschaftlichen Freiheiten auf Platz 3 landete, erringt der Mittelland-Kanton 2025 bei den gesellschaftlichen Freiheiten sogar den Sieg und bei den wirtschaftlichen Platz 2. Diese Verbesserung schafft der Kanton nicht mit aufsehenerregenden Sprüngen in einzelnen Indikatoren, sondern mit einer soliden Entwicklung durchs Band.
Appenzell Innerrhoden: Rang 24 (↓5)
Sowohl bei den wirtschaftlichen als auch bei den gesellschaftlichen Freiheiten befindet sich Appenzell Innerrhoden in der zweiten Tabellenhälfte. Gesamthaft erreicht es so nur den viertletzten Platz. Das ist ein Abstieg um fünf Plätze – der allerdings nicht so sehr einer Verschlechterung in einzelnen Indikatoren geschuldet ist, sondern eher der Gesamtkonstellation. Die Rangierung bei den wirtschaftlichen (20.) und gesellschaftlichen (15.) Freiheiten ist nämlich unverändert. So ist dann auch der Abstand zum Mittelfeld nicht gross: Zu Platz 13 fehlen nur gut drei Punkte. Verschlechtert hat sich in Appenzell die Steuerbelastung für natürliche Personen und die «öffentliche Sicherheit» – und zwar dort, weil der Anteil aufgeklärter Straftaten deutlich gesunken ist. Bei den übrigen Indikatoren gab es keine signifikante Veränderung.
Appenzell Ausserrhoden: Rang 2 (↑1)
Vom dritten Platz im Vorjahr steigt Appenzell Ausserrhoden eine Treppenstufe weiter hoch auf Platz 2. Während Ausserrhoden bei den wirtschaftlichen Freiheiten nur im Mittelfeld der Deutschschweizer Kantone landet, schafft es der Kanton bei den gesellschaftlichen Freiheiten auf Platz 3 aller Kantone – was bemerkenswert ist, da dieses Ranking sonst (mit Ausnahme des Aargaus) von Kantonen der Romandie dominiert ist. Positiv gegenüber dem Vorjahr ins Gewicht fällt, dass der Kanton die Steuerabzugsfähigkeit der externen Kinderbetreuung deutlich von 10’000 auf 25’000 Franken erhöht hat; negativ schlägt die gestiegene Staatsquote zu Buche.
Bern: Rang 25 (↓4)
Der Kanton Bern fällt dieses Jahr weiter von Platz 21 auf Platz 25 (von 27) zurück. Das ist die schlechteste Platzierung seit der ersten Publikation des Freiheitsindexes 2009. Sowohl bei den wirtschaftlichen als auch bei den gesellschaftlichen Freiheiten belegt der Kanton nur den 19. Platz. Positiv ist die Erhöhung der Steuerabzugsfähigkeit der externen Kinderbetreuung (von 12’000 auf 16’000 Franken). Negativ schlägt die (von hohem Niveau aus) gestiegene Steuerbelastung der Haushalte zu Buche. Ebenso ist die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Sektor deutlich gestiegen. Ein Pilotversuch zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten verbessert das Abschneiden Berns in diesem Indikator. Für 2026 werden jedoch wieder die alten, kürzeren Ladenöffnungszeiten gelten.
Basel-Landschaft: Rang 14 (↑8)
Der Kanton Basel-Landschaft verbessert sich gegenüber dem Vorjahr deutlich vom 22. auf den 14. Platz, womit er nun im Mittelfeld liegt. Dieses Ergebnis ist auf deutliche Verbesserungen bei den wirtschaftlichen Freiheiten zurückzuführen. Hier springt Basel-Landschaft vom 16. auf den 5. Platz. Bei den gesellschaftlichen Freiheiten gehen hingegen sogar zwei Plätze – von 20. auf 22. – verloren. Deutliche Verbesserungen wurden bei der Gesundheit der Kantonsfinanzen erzielt (neu: beinahe Bestnote) sowie bei der Schuldenbremse und den Gastgewerbegebühren (beides aufgrund einer Neubewertung durch die Autoren). Eine Verschlechterung ist bei der Steuerbelastung der Durchschnittsfamilie und bei der Baubewilligungsdauer eingetreten.
Basel-Stadt: Rang 7 (↓1)
Der Stadtkanton belegt einen soliden 7. Platz im Freiheitsindex – mit Platz 7 und 10 bei den wirtschaftlichen bzw. gesellschaftlichen Freiheiten. Positiv zu werten: Die Steuerbelastung hat sich gegenüber der letztjährigen Auswertung deutlich verringert – sowohl für die Haushalte wie auch für die Unternehmen. Bei zwei Indikatoren hat sich Basel-Stadt aufgrund methodischer Anpassungen verschlechtert: Zum einen ist die Erhöhung des Medianeinkommens bei der «Besteuerung der Durchschnittsfamilie» (von 125’000 auf 150’000 Franken) hier mit einer stärkeren Zunahme der Steuerbelastung verbunden als in anderen Kantonen. Zum anderen fiel Basel-Stadt in einer Neubewertung der kantonalen Schuldenbremsen deutlich zurück: Jene Basel-Stadts orientiert sich – im Gegensatz zu allen anderen Kantonen – nicht an einem ausgeglichenen Staatshaushalt, sondern an einer stabilen Schuldenquote.
Freiburg: Rang 23 (↓3)
Der Kanton Freiburg fällt dieses Jahr von Platz 20 auf Platz 23 (von 27) zurück. Das ist die schlechteste Platzierung seit der ersten Publikation des Freiheitsindexes 2009. Mankos sind vor allem bei den wirtschaftlichen Freiheiten auszumachen, wo es nur zu Platz 24 reicht. Bei den gesellschaftlichen Freiheiten resultiert immerhin Rang 9. Gegenüber dem Vorjahr verschlechtert hat sich Freiburg bei der Steuerbelastung der Durchschnittsfamilie (Anstieg), der Beschäftigungsquote im öffentlichen Sektor (Anstieg), der Dauer der Baubewilligung (Anstieg) und der öffentlichen Sicherheit (Kosten gestiegen, Aufklärungsquote leicht gesunken). Verbessert hat sich der Kanton bei der Dezentralisierung (34,1% statt 30,6% der Ausgaben erfolgen auf Gemeindeebene); deutlich besser bewertet als letztes Jahr wurde zudem die Schuldenbremse des Kantons.
Genf: Rang 18 (↓2)
Der Kanton Genf setzt seinen positiven Trend bei den gesellschaftlichen Freiheiten fort und erreicht hier nach früheren Jahren im hintersten Feld inzwischen Rang 6. Wie die anderen drei rein französischsprachigen Kantone schneidet Genf bei den wirtschaftlichen Freiheiten deutlich schlechter ab. Der Kanton liegt hier auf dem zweitletzten Platz. Total resultiert der 18. Platz, womit Genf im hinteren Teil des eng gestaffelten Mittelfelds liegt. Die Steuerbelastung für die Unternehmen ist gesunken, und in den Haushalten hat sich die marginale Steuerlast des Zweitverdieners reduziert. Zudem wurde Genfs Schuldenbremse etwas besser bewertet als zuvor, und die Sicherheitsausgaben konnten reduziert werden, ohne die Aufklärungsquote zu senken. Extrem schlecht steht Genf dieses Jahr bei den Baubewilligungen da. Diese lassen mit 369 Tagen im Schnitt über ein Jahr auf sich warten – was fast 5 Monate länger ist als im Kanton mit der zweitschlechtesten Platzierung.
Glarus: Rang 9 (↑4)
Glarus kommt in beiden Teilwertungen (wirtschaftliche und gesellschaftliche Freiheiten) auf Rang 13; gesamthaft reicht das für Platz 9. Der Kanton verliert bei den wirtschaftlichen Freiheiten ein paar Plätze, seine Gesamtposition bleibt aber gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für den Rückfall bei den wirtschaftlichen Freiheiten sind drei Indikatoren verantwortlich: Die Staatsquote ist von 18,5% auf 19,8% gestiegen; der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Sektor hat von 13,8% auf 14,4% zugenommen; die Schuldenbremse wurde um einen Punkt schlechter als 2024 bewertet. Dagegen konnte die Dauer bis zur Baubewilligung von 159 auf 146 Tage gesenkt werden.
Graubünden: Rang 8 (↑2)
Der Bergkanton erreicht im Gesamtindex Rang 8, in den Teilindizes der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Freiheit die Ränge 10 und 12. Gegenüber dem Vorjahr sind die Platzierungen ziemlich stabil. Bei den wirtschaftlichen Freiheiten fällt auf, dass Graubünden bei den steuerlichen Indikatoren deutlich schlechter abschneidet (Mittelwert: 37 Indexpunkte) als bei den übrigen Indikatoren (Mittelwert: 74 Indexpunkte), wo die regulatorischen Rahmenbedingungen dominieren. Verbessert gegenüber dem Vorjahr haben sich drei Indikatoren: Die Steuerbelastung für Unternehmen ist gesunken, ebenso die Dauer bis zur Baubewilligung (auf verhältnismässig niedrige 89 Tage). Zudem wurde die Schuldenbremse neu mit fast der maximalen Punktzahl bewertet. Verschlechtert hat sich dagegen die Staatsquote (Anstieg auf hohe 25,1%) und die öffentliche Sicherheit (gesunkene Aufklärungsquote, gestiegene Kosten).
Jura: Rang 10 (↑2)
Der Kanton Jura verkörpert das Muster der französischsprachigen Kantone in extremis: bloss auf Platz 25 bei den wirtschaftlichen Freiheiten, aber auf Platz 2 bei den gesellschaftlichen Freiheiten. Gesamthaft reicht das für Platz 10, was eine Verbesserung um zwei Ränge gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Verbessert hat sich Jura bei der «Steuerausschöpfungsquote juristischer Personen», die deutlich von 14,7% auf 11,9% gesunken ist. Ebenso hat sich die Gesundheit der Kantonsfinanzen deutlich verbessert. Trotzdem bescheinigte die UBS dem Kanton (zusammen mit Freiburg) immer noch die geringste Bonität aller Kantone. Negativ gegenüber dem Vorjahr schlägt der etwas gesunkene Dezentralisierungsgrad zu Buche sowie die um eine Stufe schlechter bewertete Schuldenbremse.
Luzern: Rang 16 (↑9)
Der Kanton Luzern schneidet bei den wirtschaftlichen Freiheiten (Rang 8) deutlich besser ab als bei den gesellschaftlichen (Rang 23). Gesamthaft resultiert Platz 16 in einem dicht gedrängten Mittelfeld, was einem beachtlichen Sprung gegenüber Platz 25 des Vorjahres entspricht. Ursache sind leichte Verbesserungen in beiden Freiheitsbereichen: Die steuerliche Belastung der Durchschnittsfamilie ist (gegenüber den anderen Kantonen) gesunken, die Kantonsfinanzen haben sich verbessert. Als zweitletzter Kanton hat Luzern zudem das Öffentlichkeitsprinzip gesetzlich verankert. Eine spürbare Verschlechterung ist dagegen bei der Staatsquote (Anstieg von 16,7% auf 18%) zu konstatieren.
Neuenburg: Rang 11 (↓3)
Im Kanton Neuenburg zeigt sich das typische Bild von Kantonen der Romandie: weit vorne bei den gesellschaftlichen Freiheiten (Platz 5), weit hinten bei den wirtschaftlichen (Platz 23). Für die Gesamtwertung ergibt das Platz 11, was gegenüber 2024 einen leichten Rückfall um drei Plätze bedeutet. Die Gründe: Erstens ist die effektive Steuerbelastung für Unternehmen (Referenzjahre 2019–2021) gestiegen, zweitens ist die Erhöhung des Medianeinkommens bei «Besteuerung der Durchschnittsfamilie» hier mit einer stärkeren Zunahme der Steuerbelastung verbunden als in anderen Kantonen, drittens hat sich die Dauer bis zur Baubewilligung von 150 auf 190 Tage erhöht. Eine positive Entwicklung ist hingegen bei den Beschäftigten im öffentlichen Sektor zu beobachten: Ihre Quote ist von 16,3% auch 15,8% gesunken. Zudem hat der Kanton 2025 das Kaminfegerwesen liberalisiert.
Nidwalden: Rang 22 (↑1)
Nidwalden verbleibt 2025 mit Platz 22 im hinteren Drittel des Rankings. Bei den wirtschaftlichen Freiheiten landet der Kanton mit Platz 14 im Mittelfeld, bei den gesellschaftlichen Freiheiten muss er mit Platz 24 Vorlieb nehmen. Auf etwas bessere Werte im Vergleich zum Vorjahr kommt Nidwalden bei der öffentlichen Sicherheit (Erhöhung der Aufklärungsquote bei gleichzeitig leichter Reduktion der Kosten pro Kopf) und bei der Dauer der Baubewilligung (90 statt 104 Tage). Ansonsten sind die Veränderungen bei den einzelnen Indikatoren unbedeutend. Auffällig: 2025 ist Nidwalden der einzige Kanton, in dem das Öffentlichkeitsprinzip noch nicht gesetzlich verankert ist.
Obwalden: Rang 13 (↑1)
Obwalden gewinnt bei den gesellschaftlichen Freiheiten ein paar Ränge (von 22 auf 18) und verliert bei den wirtschaftlichen Freiheiten einige (von 6 auf 12). Gesamthaft liegt der Kanton fast unverändert im Mittelfeld auf Rang 13. Während die effektive Steuerbelastung der Haushalte etwas gestiegen ist, wurde sie für die Unternehmen leicht gesenkt (Basisjahre 2019–2021). Verschlechterungen ergaben sich bei der Staatsquote (Anstieg von 17,4% auf 18,9%) und bei der öffentlichen Sicherheit (Reduktion der Aufklärungsquote). Allerdings belegt Obwalden hier – vor allem wegen der geringen Kosten – immer noch Platz 1 aller Kantone. Auch die Schuldenbremse wurde etwas schlechter als 2024 bewertet. Hingegen konnte die Dauer bis zur Baubewilligung wie im Nachbarkanton gesenkt werden: von 107 auf 92 Tage.
St. Gallen: Rang 21 (↓6)
Der Ostschweizer Kanton belegt sowohl bei den wirtschaftlichen wie auch bei den gesellschaftlichen Freiheiten Plätze im hinteren Mittelfeld und kommt so gesamthaft auf Platz 21. Das entspricht einem Rückfall gegenüber dem Vorjahr um sechs Positionen (und gegenüber dem Vorvorjahr sogar um zwölf Positionen). Schlechter als 2024 wird St. Gallens Schuldenbremse bewertet, zudem hat sich die Dauer bis zur Baubewilligung von 119 auf 131 Tage erhöht. Ansonsten sind kaum signifikante Änderungen festzustellen. Eine leichte Verbesserung gelingt St. Gallen bei der «Steuerausschöpfungsquote juristischer Personen», die um einen Prozentpunkt auf 9,7% sinkt.
Schaffhausen: Rang 4 (↑1)
Der Kanton Schaffhausen setzt seinen Aufwärtstrend fort und verpasst 2025 das Podium als Vierter nur knapp. In den beiden Teilindizes für die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Freiheit belegt er die Plätze 9 und 7, was eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die Situation bei den einzelnen Indikatoren erweist sich als äusserst stabil. Leicht schlechter als letztes Jahr wurde die Schuldenbremse bewertet, zudem hat sich der Indikator für die öffentliche Sicherheit verschlechtert, da die Aufklärungsquote gesunken ist, obwohl die Ausgaben gestiegen sind. Positiv ins Auge sticht die extrem niedrige Unternehmenssteuerlast, die sogar beinahe mit dem Kanton Zug mithalten kann.
Solothurn: Rang 19 (↓2)
Solothurn erreicht mit Platz 15 bei den wirtschaftlichen und Platz 16 bei den gesellschaftlichen Freiheiten gesamthaft Platz 19. Diese Wertungen liegen im Bereich des letzten Jahres. Bei den wirtschaftlichen Indikatoren ergeben sich jedoch ein paar Verschiebungen: Die Erhöhung des Medianeinkommens bei der «Besteuerung der Durchschnittsfamilie» (von 125’000 auf 150’000 Franken) ist hier mit einer stärkeren Zunahme der Steuerbelastung verbunden als in anderen Kantonen. Die Schuldenbremse wurde etwas schlechter bewertet als im Vorjahr. Und die Bonität des Kantons sinkt gemäss UBS um eine Stufe. Dies, obwohl der Kanton für die Gesundheit seiner Kantonsfinanzen die Bestnote erhält. Positiv ins Gewicht fällt zudem, dass die effektive Steuerbelastung für Unternehmen deutlich von 14,6% auf 12,6% gesenkt werden konnte.
Schwyz: Rang 3 (↑1)
Wie die anderen Zentralschweizer Kantone schneidet Schwyz bei den wirtschaftlichen Freiheiten (Platz 3) deutlich besser ab als bei den gesellschaftlichen (Platz 14). Insgesamt reicht das fürs Podest, da die Kantone, die im wirtschaftlichen Teilindex knapp vor bzw. nach Schwyz (auf den Plätzen 2, 4, 5) liegen, im gesellschaftlichen Teilindex schlechter als Schwyz abschneiden. Bei den einzelnen Indikatoren haben sich nur wenige nennenswerte Veränderungen ergeben. Die Staatsquote ist von 17,4% auf 18,5% gestiegen, die Schuldenbremse wurde schlechter bewertet als in den Vorjahren. Als positive Entwicklung ist dagegen die leicht gesunkene Steuerlast des Zweitverdieners zu nennen.
Thurgau: Rang 20 (↑4)
Der Kanton Thurgau verbessert sich gegenüber dem letztjährigen Tiefpunkt um vier Plätze und liegt 2025 auf Rang 20. Damit hält er Anschluss ans Mittelfeld (zu Rang 13 fehlen kaum 2 Punkte). Bei den wirtschaftlichen wie auch bei den gesellschaftlichen Freiheiten kommt der Thurgau auf Rang 17. Zwar hat sich die Staatsquote von 17,1% auf 18,2% erhöht, demgegenüber stehen aber einige Verbesserungen. So ist die effektive Steuerbelastung für Unternehmen deutlich gesunken, der Kanton hat 2025 das Kaminfegerwesen liberalisiert, und die mittlere Dauer bis zur Baubewilligung konnte von 130 auf 119 Tage verkürzt werden.
Tessin: Rang 12 (↓3)
Das Tessin verbessert sich bei den wirtschaftlichen Freiheiten um drei Plätze und verliert bei den gesellschaftlichen sechs. Damit nähern sich die Positionen in den wirtschaftlichen (18.) und den gesellschaftlichen (11.) Freiheiten wieder an. Gesamthaft belegt das Tessin den 12. Platz. Etwas reduzieren konnte der Kanton die bisher (und weiterhin) verhältnismässig hohe effektive Steuerbelastung der Unternehmen. Verbessert haben sich zudem die Kantonsfinanzen. Die regionale Arbeitsmarktregulierung hat dagegen weiter zugenommen – das Tessin ist der Kanton mit den meisten Gesamt- und Normalarbeitsverträgen. Auch zwei Neubewertungen sind zu erwähnen: Beim neu als (unnötig) restriktiv bewerteten Nichtraucherschutz verliert der Kanton Punkte, die Schuldenbremse wird dagegen deutlich besser bewertet als bisher.
Uri: Rang 27 (↓1)
Uri belegt bei den gesellschaftlichen Freiheiten den letzten Platz und bei den wirtschaftlichen Platz 21. Der Zentralschweizer Kanton positioniert sich damit gesamthaft als Schlusslicht. Er lag schon in der Vergangenheit meist weit hinten, die rote Laterne ist jedoch ein Novum. Die Analyse der Indikatoren zeigt ein differenzierteres Bild: Die Schuldenbremse und die Ladenöffnungszeiten werden etwas schlechter bewertet als bisher, ebenso ist die Bonität des Kantons um eine Stufe gesunken. Zudem ist die bereits hohe Staatsquote weiter gestiegen. Hingegen konnten die effektive Steuerbelastung für Unternehmen gesenkt und der Anteil aufgeklärter Straftaten erhöht werden. Zudem ist die mittlere Dauer zur Erteilung von Baubewilligungen von 90 auf 77 Tage gesunken, was den Bestwert aller Kantone darstellt. Ebenfalls Platz 1 belegt Uri bei der Steuerabzugsfähigkeit der externen Kinderbetreuung, für die keine Obergrenze festgelegt ist.
Waadt: Rang 17 (↓6)
Der Kanton Waadt verkörpert das Muster der französischsprachigen Kantone in extremis: Bei den wirtschaftlichen Freiheiten ist er das Schlusslicht, bei den gesellschaftlichen Freiheiten reicht es mit Platz 4 hingegen fast aufs Podest. Gesamthaft resultiert für die Waadt der 17. Platz, womit der Kanton sechs Plätze gegenüber dem Vorjahr verliert. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Die effektive Steuerbelastung für Unternehmen ist (von niedrigem Niveau aus) gestiegen, ebenso die Staatsquote (von hohem Niveau aus); die Gesundheit der Kantonsfinanzen und die Schuldenbremse wurden etwas schlechter bewertet, und die Arbeitsmarktregulierung hat zugenommen. Aus dem Rahmen fällt der Kanton bei der Trennung zwischen Kirche und Staat: Die Kirche wird aus allgemeinen kantonalen Steuergeldern finanziert. Positiv zu erwähnen: Die Bewertungen bei den Ladenöffnungszeiten und beim Alkoholverkaufsgesetz haben sich verbessert.
Wallis: Rang 26 (↑1)
Das Wallis gibt die rote Laterne 2025 an Uri ab, einen Befreiungsschlag schafft der zweisprachige Bergkanton aber nicht: Er kommt bei den wirtschaftlichen Freiheiten auf Platz 22, bei den gesellschaftlichen auf Platz 25; gesamthaft resultiert der zweitletzte Platz. Bei den einzelnen Indikatoren halten sich die positiven und negativen Nachrichten die Waage: Die Unternehmenssteuerbelastung konnte etwas reduziert werden (wobei das Wallis immer noch den höchsten Wert aller Kantone aufweist), das Alkoholverkaufsgesetz und die Schuldenbremse wurden etwas besser bewertet als im Vorjahr, die Ladenöffnungszeiten dagegen etwas schlechter. Derweil haben die Beschäftigungsquote im öffentlichen Sektor und die Arbeitsmarktregulierung etwas zugenommen. Das Wallis trennt Kirche und Staat als einer von nur zwei Kantonen nicht konsequent: Die Gemeinden müssen zur Kirchenfinanzierung keinen separaten Steuerfuss erheben.
Zug: Rang 6 (↑1)
Der Kanton Zug ist das Extrembeispiel der Zentralschweizer Kantone: Bei den wirtschaftlichen Freiheiten holt er sich klar Platz 1, bei den gesellschaftlichen dagegen nur Platz 21. Besonders sticht die sehr niedrige Steuerbelastung ins Auge – für Haushalte wie auch für Unternehmen. Gerade die Steuerbelastung für Durchschnittsverdiener und die Besteuerung des Zweitverdieners liegen weit unter den Werten aller anderen Kantone. Bei den einzelnen Indikatoren gibt es nicht viele Änderungen. Am wesentlichsten: Der Kanton hat die Obergrenze der Steuerabzugsfähigkeit der externen Kinderbetreuung auf 25’000 Franken vervierfacht. Dagegen wurde die Bewertung der Schuldenbremse (wenn auch derzeit angesichts der hohen Überschüsse kaum relevant) gegenüber dem Vorjahr nach unten korrigiert.
Zürich: Rang 15 (↑3)
Das Bild im Kanton Zürich ähnelt jenem von Zug – nur jeweils ein paar Ränge dahinter: Bei den wirtschaftlichen Freiheiten fast auf dem Podest, bei den gesellschaftlichen fast am Schluss. Gesamthaft landet Zürich im Mittelfeld auf Platz 15. Die Situation bei den einzelnen Indikatoren ist äusserst stabil. Die einzigen nennenswerten Änderungen: Die Obergrenze der Steuerabzugsfähigkeit der externen Kinderbetreuung wurde auf 25’000 Franken erhöht, die effektive Steuerbelastung für Unternehmen ist leicht gesunken (Referenzjahre 2019–2021), und der Dezentralisierungsgrad des Kantons (Anteil Gemeindeausgaben an Gesamtausgaben von Kanton und Gemeinden) hat sich auf 54,6% erhöht (womit Zürich die stärkste Dezentralisierung aller Kantone aufweist).
Fürstentum Liechtenstein: Rang 5 (↓3)
Liechtenstein wird seit 2020 im Rahmen des Freiheitsindexes ausgewertet. Das sorgt manchmal für hochgezogene Augenbrauen, doch die Berücksichtigung lässt sich einfach begründen: Eine externe Referenz kann auch für die Schweizer Kantone nicht schaden. Diese Referenz schafft es 2025 erst zum zweiten Mal (nach 2023) nicht aufs Podest. Bei den wirtschaftlichen Freiheiten liegt «das Ländle» auf Platz 6, bei den gesellschaftlichen auf Platz 8; gesamthaft resultiert Platz 5. Bei den einzelnen Indikatoren haben sich kaum signifikante Veränderungen ergeben. Deutlich angestiegen ist die Beschäftigungsquote im öffentlichen Sektor. Ursache dafür ist jedoch eine methodische Änderung, die die Vergleichbarkeit mit den kantonalen Daten verbessert. Des Weiteren hat die Regulierung des Arbeitsmarkts leicht zugenommen. Während die Schuldenbremse etwas schlechter bewertet wird als im Vorjahr, verbessert sich die Bewertung bei den Gastgewerbegebühren. Im Vergleich zu den Schweizer Kantonen auffällig: In Liechtenstein lassen sich keinerlei Fremdbetreuungskosten von den Steuern abziehen.