Die Verfassung setzt dem Bund Obergrenzen für die Einkommens- (11,5%), Gewinn- (8,5%) und Mehrwertsteuer (8,1%). Wer sie anheben will, muss die Mehrheit von Volk und Ständen überzeugen. Für die Lohnbeiträge an die Sozialversicherungen gilt dieser Schutz nicht. Sie können mit einfacher Parlamentsmehrheit erhöht werden. Es greift lediglich das fakultative Referendum: Jemand muss die nötigen Unterschriften sammeln – und selbst dann entscheidet nur das einfache Volksmehr.
Das ist problematisch. Denn AHV-, IV- und EO-Beiträge wirken ökonomisch wie Steuern: Die Leistungen sind gedeckelt, die Beiträge nicht. In der AHV – dem grössten Posten – finanzieren die Erwerbstätigen zudem die laufenden Renten der Pensionierten. Sie bauen kein individuelles Kapital für eigene Ansprüche auf. Die Folge dieser Ausgestaltung: Es wird stark umverteilt. Trotzdem unterstehen die AHV-Abgaben tieferen demokratischen Hürden als klassische Steuern.
In der politischen Praxis relevant
«Diese Asymmetrie schafft einen Fehlanreiz», sagt Michele Salvi, Studienleiter der Analyse. «Die Politik finanziert neue Sozialausgaben lieber über die Lohnabrechnung als über Steuern. Nicht aus sachlichen Gründen, sondern weil die Hürden tiefer liegen.» Zwei aktuelle Beispiele belegen diesen Mechanismus:
- Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente hat der Ständerat die Mehrwertsteuer- und die Lohnbeitragserhöhung im Juni 2025 bewusst entkoppelt. Damit könnte ein Teil der Finanzierung über höhere Lohnprozente erfolgen, selbst wenn die Mehrwertsteuererhöhung im obligatorischen Referendum scheitert. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hielt im Rat denn auch explizit fest, «auf eine rechtliche Verknüpfung [sollte] verzichtet werden, damit zumindest ein Teil der Kosten durch eine Beitragserhöhung finanziert werden kann». Der Nationalrat hat sich danach indes für eine Verknüpfung ausgesprochen. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.
- Bundesrat und Ständerat lehnten eine Überführung der Kita-Anschubfinanzierung in eine neue Betreuungszulage ursprünglich aus Spargründen ab. Eine Finanzierung aus Steuermitteln des Bundes hätte eine Volksabstimmung mit doppeltem Mehr erfordert. Das Parlament beschloss stattdessen, die Finanzierung vom Bund auf die Kantone zu verlagern. Und diese werden die Mittel voraussichtlich über Arbeitgeberbeiträge beschaffen. Brisant: Das Parlament kann die früher für die Kita-Förderung gebundenen Steuermittel neu für andere Ausgaben einsetzen.
Erwerbstätige tragen eine hohe Last
Die jüngsten Entscheide zeigen ein Muster: Solange steuerähnliche Lohnbeiträge institutionell leichter erhöht werden können als Steuern, gibt es für die Politik einen Anreiz, neue Ausgaben über die Lohnabrechnung zu finanzieren. Die zusätzliche Finanzierungslast trägt damit primär die erwerbstätige Bevölkerung.
Welche Dimension das annehmen kann, zeigt ein Blick auf die anstehenden Reformen. Im Extremfall, wenn alle Vorhaben von der 13. AHV-Rente bis zur Familienzeit-Initiative über Lohnbeiträge finanziert würden, entspräche dies rund 2,6 zusätzlichen Lohnprozenten. Beim Medianlohn von 87’977 Franken wären das 1130 Franken pro Jahr für die Arbeitnehmerin und ebenso viel für den Arbeitgeber – total 2260 Franken pro Arbeitsverhältnis.
Eine Lohnprozentbremse in der Verfassung
Um die bestehende Asymmetrie zu korrigieren, schlägt Avenir Suisse daher einen verfassungsrechtlichen Höchstsatz für steuerähnliche Lohnbeiträge vor – analog zu den bestehenden Steuerobergrenzen. Jede Erhöhung darüber hinaus würde das doppelte Mehr von Volk und Ständen erfordern.
«Die Verfassung schützt heute Steuerzahler besser als Erwerbstätige», betont Salvi. «Eine Lohnprozentbremse behebt diese Ungleichbehandlung.» Steuerähnliche Lohnbeiträge würden damit künftig denselben demokratischen Schutz geniessen wie Steuern.