Wer mit der Prognose gewaltiger Defizite den Reformbedarf der 1. Säule aufzeigen  will, hat es nicht leicht, denn Defizite wurden schon in den 1990er-Jahren für die 2000er-Jahre vorausgesagt, in Wirklichkeit haben die Ausgaben die Einnahmen aber erst 2014 das erste Mal (marginal) übertroffen. Schnell ist solchen Fehlprognosen eine politische Motivation angedichtet. In Wirklichkeit lassen sie sich aber schlicht durch Annahmen zur Entwicklung der Einflussgrössen erklären, die damals plausibel waren (und besten Wissens und Gewissens getroffen werden mussten), sich aber aus heutiger Sicht als falsch herausstellen: Wer konnte beispielsweise während der Phase der akuten Wachstumsschwäche in den 1990er-Jahren annehmen, dass die Schweiz ein dutzend Jahre später eine Phase anhaltender, hochqualifizierter Zuwanderung (die die AHV massgeblich stützt) erfahren würde?

Nach 15 Jahren mit kontinuierlich nach oben korrigierten Bevölkerungsprognosen liegt die Gefahr heute wohl eher in einer Überschätzung der künftigen Zuwanderung und damit in einer Unterschätzung des drohenden AHV-Defizits.

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Wie dem auch sei: Damit sich niemand den Kopf über die Herkunft und die allfällige politische Motivation von AHV-Szenarien zerbrechen muss, stellt Avenir Suisse seit einigen Jahren ein regelmässig aktualisiertes Berechnungstool online, mit dem sich jeder seine eigene Prognose erstellen und die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen kann.

Die neuste Aktualisierung beinhaltet:

  • AHV-Rechnung 2014
  • Neue Bevölkerungsszenarien des BfS von 2015
  • Prognose ab 2015
  • Eingriffe ab 2016 wirksam

Neben der Zuwanderung beeinflussen natürlich verschiedene weitere Grössen die Finanzierungsaussichten der AHV:

Ihnen stehen insgesamt fünf volkswirtschaftliche und vier politische Einflussgrössen zur Verfügung, die Sie nach Belieben anpassen können.

Als Vergleichsszenario und Ausgangsbasis dient punkto Bevölkerungsentwicklung das Referenzszenario des Bundesamtes für Statistik, und auch die Ausgangsannahmen zu Reallohnwachstum, Inflationsrate und Anlagerendite entsprechen im Wesentlichen jenen des Bundesrates.

Die schwarze Linie in der Grafik zeigt die Entwicklung des AHV-Fonds (linke Skala). Dieser ergibt sich aus der Kumulierung der jährlichen Betriebsergebnisse und sollte 100% der jährlichen Ausgaben nicht unterschreiten. Die rote Linie zeigt die Entwicklung des Umlageergebnisses (rechte Skala). Dieses entspricht dem Betriebsergebnis abzüglich des Anlageertrags aus dem AHV-Fonds und spiegelt die demographische Komponente deutlich besser als das um den Anlageertrag «verfälschte» Betriebsergebnis. Es sollte nicht negativ sein.

Bevor Sie mit dem Experiment beginnen, sollten Sie die unten stehenden Erklärungen zu den einzelnen Einflussgrössen lesen. Diese helfen Ihnen, plausible Werte zu wählen und die Ergebnisse anschliessend zu interpretieren.

Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung!

Erläuterungen zu den volkswirtschaftliche Einflussgrössen

Reallohnwachstum (ohne Strukturveränderung): jährliches Wachstum des durchschnittlichen Reallohns eines Erwerbstätigen in einem bestimmten Berufsfeld. Da die Rentenzahlungen gemäss Mischindex nur um die Hälfte dieses Reallohnanstiegs erhöht werden, wirkt sich ein höheres Reallohnwachstum positiv auf die AHV-Rechnung aus.

Reallohnwachstum durch Strukturveränderung: jährliches Reallohnwachstum, das nicht aus dem Lohnanstieg innerhalb eines Berufsfeldes, sondern aus Veränderungen der Arbeitnehmerstruktur (Schrumpfung von Niedriglohnbereichen, Wachstum von Hochlohnbereichen) resultiert. Dieses Wachstum erhöht nur die AHV-Einnahmen, nicht aber die AHV-Ausgaben, denn der AHV-Mischindex berücksichtigt nur den Lohnanstieg innerhalb der Berufsfelder.

Inflationsrate: Sie hat nur marginale Auswirkungen auf die AHV-Rechnung: Die Höhe der Rentenzahlungen wird nur jedes zweite Jahr an den Preisanstieg angepasst, die Höhe der AHV-Beiträge hingegen ist direkt vom Nominallohn abhängig. In den Jahren ohne Anpassung sind die (realen) AHV-Ausgaben deshalb jeweils etwas kleiner. Sehr hohe Inflationsraten führen in diesen Jahren zu höheren Einsparungen, was sich langfristig positiv auf den AHV-Fonds auswirkt.

Zuwanderung: Das BfS geht in seinem neuen Referenzszenario (A-00-2015)  zur zukünftigen Bevölkerungszentwicklung von einem nur sehr langsamen Rückgang der in den letzten Jahren sehr hohen Nettozuwanderung aus. Bis 2020 soll sie von heute 80’000 auf 60’000 Personen pro Jahr sinken und bis 2045 schliesslich auf 40’000, was immer noch deutlich über dem bisherigen langjährigen Wanderungssaldo läge. Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwandersungsskepsis scheinen solche Zahlen eher hoch gegriffen. Als Alternative können Sie darum das Szenario «tiefer Wanderungssaldo» (A-07-2015) wählen, das von einem Rückgang der jährlichen Nettozuwanderung bis 2020 auf 40’000 Personen und bis 2045 auf 20’000 ausgeht. Setzen Sie hierfür den Wert im Kästchen auf «0». Auf die AHV-Rechnung hat eine hohe Zuwanderung positive Auswirkungen, da sie überproportional durch Personen im Erwerbsalter erfolgt.

Anlagerendite: Jährliche reale Rendite auf das verwaltete Vermögen im AHV-Fonds. Bei einer Inflation von 1% ist für eine reale Rendite von 2% eine nominelle Rendite von 3% (1% + 2%) nötig. Die 2% des Basisszenarios entsprechen dem Durchschnittswert seit 1990, scheinen aber zurzeit eher optimistisch gewählt. Eine hohe Anlagerendite beeinflusst das Betriebsergebnis und somit die Entwicklung des AHV-Fonds positiv. Auf das Umlageergebnis hat sie hingegen keinen Einfluss.

Erläuterungen zu den politischen Einflussgrössen

Kopplung Rentenalter an Lebenserwartung: Diese Option entspricht einem Vorschlag, den Avenir Suisse schon vor 6 Jahren publizierte: Eine kontinuierliche Anpassung des Rentenalters an den Anstieg der im Alter von 65 verbleibenden Lebenserwartung würde die AHV-Rechnung deutlich entlasten. Die Rentenbezugsdauer könnte dadurch stabilisiert werden. Für eine 1:1 Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung wählen Sie hier eine «1». Sie können aber auch beliebige andere Werte zwischen 0 und 1 eingeben. «0.6» würde beispielsweise bedeuten: Steigt die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren um 1 Jahr würde das Rentenalter um 0,6 Jahre erhöht.

Beitragssatz: Geben Sie hier einen beliebigen Zielbeitragssatz für Unselbstständigerwerbende ein. Im Modell wird die Wirkung berechnet, die eine kontinuierliche, lineare Erhöhung bzw. Senkung des Beitragssatzes ab 2016 bis auf den von Ihnen eingegebenen Wert im Jahr 2035 hat. Danach bleibt der Beitragssatz konstant.

Mehrwertsteuersatz: Geben Sie hier einen beliebigen Mehrwertsteuersatz ein. Aktuell kommen 0,83 Prozentpunkte der Mehrwertsteuer direkt der Finanzierung der AHV zu Gute. Jeder über 8,0% hinausgehende Betrag dient in diesem Modell direkt der Finanzierung der AHV. Es wird die Wirkung berechnet, die eine kontinuierliche, lineare Erhöhung bzw. Senkung des Mehrwertsteuersatzes ab 2016 bis auf den von Ihnen eingegebenen Wert im Jahr 2035 hat. Danach bleibt der Mehrwertsteuersatz konstant.

Rentenkürzung um x %: Geben Sie hier ein beliebiges Ziel für eine allfällige Rentenkürzung ein. Auch hier gilt: Die gewählte Rentenkürzung findet ab 2016 schrittweise statt und tritt im Jahr 2035 voll in Kraft.