Diesen Monat ist es wieder soweit: Wir feiern den Tag der Demokratie. Alljährlich am 15. September finden auf der ganzen Welt Veranstaltungen zur «besten aller schlechten Staatsformen» (Winston Churchill) statt. Gerade in der Schweiz sind wir stolz auf unsere Volksrechte – und das zu Recht.
Die direkte Demokratie gibt unbequemen Themen Raum, die der Bevölkerung wichtig sind. Sie diszipliniert so die Politik. Die regelmässigen Abstimmungen fördern zudem die öffentliche Debatte. Das stärkt die Auseinandersetzung mit politischen Fragen. Zudem führen Abstimmungen dazu, dass Grundsatzentscheide breiter akzeptiert werden, was der Politikverdrossenheit entgegenwirkt.
Doch auch eine erfolgreiche Institution wie die direkte Demokratie muss sich weiterentwickeln. Das Umfeld ändert sich, und Institutionen gilt es entsprechend anzupassen. So führt etwa die Demografie dazu, dass der Souverän immer älter wird: Das Medienalter der tatsächlich Abstimmenden beträgt mittlerweile rund 60 Jahre. Reformen der Altersvorsorge sowie Anliegen von jüngeren Generationen haben es entsprechend an der Urne schwer.
Bevölkerungswachstum verzerrt
Gleichzeitig hat das Bevölkerungswachstum dazu geführt, dass die Zahl der Stimmberechtigten stetig gestiegen ist. Gleichgeblieben sind aber die 100’000 Unterschriften, die für eine Volksinitiative nötig sind. Entsprechend ist es heute deutlich einfacher geworden, die notwendigen Unterschriften zusammenzukriegen.
Waren bei Einführung der Volksinitiative im Jahr 1891 noch knapp 8% der Stimmberechtigten nötig, sind es heute weniger als 1,8%. Volksinitiativen werden daher vermehrt als Kampagnenvehikel für Wahlen und wichtige politische Geschäfte genutzt, und es kommen immer mehr Initiativen zur Abstimmung. In den 1970er Jahren war es im Schnitt weniger als eine Volksinitiative pro Jahr, im letzten Jahrzehnt waren es über vier. Doch Masse ist nicht Klasse. Je mehr Initiativen zur Abstimmung kommen, desto oberflächlicher werden die Vorlagen debattiert – Aufmerksamkeit ist eine knappe Ressource.
Digitalisierung hinterlässt Spuren
Auch der technologische Fortschritt verändert die Nutzung der Volksrechte. Hier hat nun die junge Generation einen Vorteil. Einerseits weiss diese, die digitalen Möglichkeiten besser zur Mobilisierung einzusetzen. Das dürfte die Macht des eher älteren Medianwählers etwas abschwächen. Anderseits haben Digitalisierung und der Medienwandel dazu geführt, dass sich Volksbegehren einfacher lancieren lassen. Das dürfte den Trend zu mehr Volksinitiativen verstärken.
Diese Herausforderung wird noch zunehmen: Derzeit diskutiert man in Bern das E-Collecting, also die Sammlung von Unterschriften online. Das hätte Vorteile. Wird das System gut umgesetzt, wird die Fälschung von Unterschriften schwieriger. Ausserdem dürfte das E-Collecting die Teilhabe an der direkten Demokratie verbreitern. Doch es gibt auch kritische Punkte.
Mit E-Collecting wird das Unterschriftensammeln viel einfacher. Werden die Rahmenbedingungen nicht geändert, droht eine Initiativenflut. An einer Erhöhung der Unterschriftenzahl führt kein Weg vorbei. Dabei sollte die Hürde neu als Prozentsatz der Stimmberechtigten festgelegt werden. Belässt man es bei einer absoluten Zahl, würde es mit weiterem Bevölkerungswachstum weiterhin immer einfacher, die Unterschriftenhürde zu überwinden. Das ergibt keinen Sinn.
Ausweitung der direkten Demokratie
Diese Anpassung wäre schon lange angebracht gewesen, mit E-Collecting wird sie nun unausweichlich. Die Erhöhung der Hürden für die bestehenden Volksrechte würde man im Idealfall verbinden mit einer Ausweitung der direkten Demokratie. So sollte man auf Bundesebene das Instrument der Gesetzesinitiative sowie ein Finanzreferendum einführen. Die beiden Volksrechte haben sich auf Kantonsebene über Jahrzehnte bewährt.
Eine solche Modernisierung der Volksrechte würde dazu führen, dass bei Verfassungsänderungen künftig mehr auf Qualität statt Quantität gesetzt wird – und gleichzeitig die Mitsprachrechte des Volkes ausdifferenziert werden. Das Vorgehen ist dabei keineswegs präzedenzlos. Die Schweiz hat ihre Volksrechte immer wieder erweitert und angepasst: 1874 kam das Gesetzesreferendum, 1891 die Verfassungsinitiative, 1971 das Frauenstimmrecht.
Die Pflege der direkten Demokratie ist essenziell. In einer neuen Umfrage haben 71 Prozent der Befragten angegeben, dass diese den Zusammenhalt in der Schweiz besonders fördere. Jede Generation hat die Aufgabe und Chance, die Volksrechte weiterzuentwickeln. Und so sollten wir am 15. September nicht einfach unsere direkte Demokratie feiern, sondern die Gelegenheit auch gleich für ein Update nutzen.
Dieser Beitrag ist in der «NZZ am Sonntag» vom 7. September 2025 erschienen.