Erinnern Sie sich noch an die letzten Staatsratswahlen? Wohl kaum – sie liegen bereits vier Jahre zurück. Damals sicherten sich im zweiten Wahlgang Kandidaten der Mitte, der FDP und der SVP die bürgerliche Mehrheit. Die Schlagzeile danach lautete: «Die bürgerliche Allianz hat sich ausgezahlt».

Doch Moment: Der Staatsrat wird nach Majorz gewählt – also nach dem Mehrheitswahlrecht, bei dem jene Personen gewählt werden, die am meisten Stimmen erhalten. Müssten da nicht eigentlich die einzelnen Persönlichkeiten im Vordergrund stehen statt die Parteibündnisse? Theoretisch schon. Doch in der Praxis sah es ganz anders aus.

Vielfalt durch Proporz, Persönlichkeiten durch Majorz

In der Schweiz wählen wir entweder nach Proporz oder nach Majorz. Der Proporz – das Verhältniswahlrecht – verteilt die Sitze entsprechend dem Stimmenanteil der Parteien. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze bekommt sie. Dieses System gilt oft für Parlamentswahlen – vom Nationalrat über den Grossrat bis zu den Generalräten.

Proporz sorgt damit für Vielfalt und prägt die Schweizer Politik: Auch kleinere Parteien sind angemessen vertreten – im Gegensatz zu den USA oder Grossbritannien mit ihrem Zweiparteiensystem haben wir ein stabiles Mehrparteiensystem.

Der Majorz dagegen kommt bei den oft einflussreicheren (Exekutiv-)Ämtern der jeweiligen Staatsebene zum Einsatz: bei Staatsrat, Ständerat oder auch bei vielen Gemeinderäten. Speziell in der Schweiz: Der Majorz gilt meist für die Wahl mehrerer Personen gleichzeitig – etwa sieben im Staatsrat oder zwei im Ständerat.

Wer bei diesen Wahlen Erfolg haben will, muss über die eigene Basis hinaus Stimmen gewinnen und damit breite Bevölkerungskreise überzeugen. Am besten gelingt das mit moderaten Positionen. So bringt der Majorz besonders konsensorientierte Persönlichkeiten in die Regierung – und schafft damit die Basis für ausgewogene Politik.

Vom Ideal weit entfernt

Die Freiburger Staatsratswahlen entsprachen bisher jedoch kaum dem Ideal einer Personenwahl. Stattdessen wurden Wählerinnen und Wähler nebst einem leeren Wahlzettel mit zahlreichen vorgedruckten Parteilisten konfrontiert. Bei den letzten Wahlen gar mit klaren linken und bürgerlichen Blöcken.

Entsprechend ist es kaum überraschend, dass viele Wählerinnen und Wähler unveränderte Parteilisten abgaben. Manche Kandidierende erhielten so mehr Stimmen aus unveränderten Parteilisten als aus individuell zusammengestellten Wahlzetteln.

Das untergräbt den eigentlichen Sinn der Majorzwahlen: Wenn die Partei statt die Person im Vordergrund steht, sinkt die Motivation, über die eigene Basis hinaus Stimmen zu gewinnen. Statt sich als Persönlichkeit zu beweisen, reicht dann oft das passende Parteibündnis.

Wie Freiburg von anderen Kantonen lernen kann

Bei den Staatsratswahlen nächsten Herbst kommt es nun zu einer Premiere: Die Wahlunterlagen werden angepasst. Statt wie bisher auf eine Flut von vorgedruckten Parteilisten zu treffen, erhalten die Wählerinnen und Wähler neu nur noch einen Wahlzettel zum Ankreuzen. Die Kandidierenden sind jedoch weiterhin nach Parteien geordnet, und auch die Allianzen werden weiterhin vermerkt. Der Staatsrat hat die Änderung als nötig angesehen, da Freiburg mit vielen ungültigen Stimmen zu kämpfen hatte: Durch die Listenflut gelangten oft mehrere Wahlzettel ins Kuvert.

Die Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch ein Blick in andere Kantone zeigt: Es geht noch konsequenter. Dort erhalten die Wählerinnen und Wähler oft nur einen Beilagezettel mit den Kandidierenden, die Namen werden auf einem leeren Wahlzettel handschriftlich eingetragen. Das zwingt zur vertieften Auseinandersetzung mit den einzelnen Personen.

Das nächste Wahljahr kommt bestimmt. Es bleibt also Zeit, die Wahlunterlagen so anzupassen, dass der Fokus bei den Staatsratswahlen künftig noch stärker auf den Persönlichkeiten liegt – und nicht auf den Parteien.

Dieser Beitrag ist in den «Freiburger Nachrichten» vom 12. November erschienen.