Der Aktienkurs von Alpiq entwickelte sich 2012 ähnlich wie die Stromgrosshandelspreise am europäischen Terminmarkt, nämlich nach unten. Die fallenden Preise sind vor allem eine Folge der Wirtschaftskrise in Europa und der damit einhergehenden schwachen (industriellen) Stromnachfrage sowie dem Überhang an Kraftwerkskapazitäten. Daneben belastet die sprunghaft angestiegene Produktion der subventionierten erneuerbaren Energien die Märkte. In Deutschland lag die preisdämpfende Wirkung der ins Netz eingespiesenen grünen Energie 2010 bei rund 5 EUR/MWh, 2011 bei etwa 9 EUR/MWh. Die Grössenordnung dieses sogenannten «Merit-Order-Effekts» ist erheblich, schliesslich wird Grundlaststrom am Terminmarkt derzeit bei lediglich etwa 46 EUR/MWh für 2014 gehandelt. Ein baldiges Ende der Strompreisbaisse ist nicht absehbar: Die Förderung erneuerbarer Energien, die Aussicht auf günstigeres Gas, der fehlende internationale Konsens für eine sehr restriktive Klimapolitik und die ungelösten Probleme in der europäischen Währungsunion dürften auf absehbare Zeit auf die Preise im Stromgrosshandel drücken. Ein rentabler Betrieb von neuen (nicht subventionierten) Gas-, Wasser- oder auch Kernkraftwerken im freien Markt rückt damit in weite Ferne.
Der eine oder andere Betreiber von Grosskraftwerken hofft nun darauf, dass eine strukturelle Anpassung des Marktdesigns neue Ertragsmöglichkeiten und damit Investitionsanreize schafft. Dazu gehört nicht zuletzt die Einführung von Kapazitätsmärkten, die für die blosse Bereithaltung von konventionellen Kraftwerken eine Abgeltung vorsehen, etwa in Anlehnung an den Regel- bzw. Reserveenergiemarkt. Tatsächlich erwägen verschiedene europäische Länder solche Mechanismen. Doch einen warmen Geldregen dürfen die Stromproduzenten davon nicht erwarten. Solange es im Markt Überkapazitäten gibt, braucht es keinen flächendeckenden Einsatz solcher finanzieller Anreize. Auch handelt es sich dabei nicht – wie vielleicht der eine oder andere insgeheim hofft – um eine nachträgliche Sanierung unrentabler Kraftwerksprojekte, etwa im Sinne der Diskussionen um die «Nicht amortisierbaren Investitionen (NAI)» zu Beginn der Liberalisierungsprozesse.
Kapitalerhöhung als besondere Herausforderung für die öffentlichen Aktionäre
Die angespannte Marktsituation trifft auch die Schweizer Kantone und Städte. Sie sind direkt oder indirekt über ihre Versorgungsbetriebe die wichtigsten Aktionäre bei den grossen Stromproduzenten wie Axpo, Alpiq, BKW, Repower oder EWZ. Nicht selten wurden die Unternehmen bisher von der Politik als eine Art «eierlegende Wollmilchsau» betrachtet: Das öffentliche Eigentum soll nicht nur Versorgungssicherheit und tiefe Tarife garantieren, sondern auch attraktive Erträge für die Staatskasse generieren. Gleichzeitig sollen regional-, industrie- und umweltpolitische Ziele über die Ausgestaltung der Unternehmensstrategien verfolgt werden. Derart unterschiedliche und sich widersprechende Ansprüche sind in der Praxis nicht umsetzbar – schon gar nicht im Kontext eines wachsenden internationalen Wettbewerbs und anhaltend tiefer Marktpreise.
Die einschneidenden Restrukturierungsmassnahmen mit den Verkäufen von Anlagen und Beteiligungen sowie die Aktienkursentwicklung beim Westschweizer Energieunternehmen Alpiq illustrieren, wie unsicher und risikobehaftet das finanzielle Energieengagement der öffentlichen Hand tatsächlich ist. Besonders einschneidend ist die Situation für die öffentlichen Haushalte aber deshalb, weil sie sich nun fragen müssen, ob sie an einer allfälligen Erhöhung des Eigenkapitals partizipieren können und wollen. Damit ist das Thema Privatisierung unter ganz neuen Vorzeichen lanciert. Denn bisher wurde allenfalls darüber diskutiert, ob die öffentliche Hand ihre «eierlegende Wollmilchsau» an Private veräussern würde. Der politische Konsens war klar dagegen. Nun aber muss die öffentliche Hand darüber entscheiden, ob sie ihr finanzielles Engagement in einem (zunehmend) unsicheren und angespannten Markt sogar ausbaut. Dadurch stellt sich noch offensichtlicher die Frage, ob unternehmerische Risiken durch den Staat bzw. den Steuerzahler getragen werden sollten. Letztlich wird auch die Politik feststellen müssen, dass sich die Kantonshaushalte nicht für die Finanzierung von unsicheren Investitionen in wettbewerblichen Märkten eignen. Schliesslich gehen damit bedeutende Gefahren für die Kantonsfinanzen einher. Beteiligen sich jedoch die öffentlichen Haushalte (bzw. deren Versorgungsbetriebe) nicht an einer – möglicherweise unausweichlichen – Kapitalerhöhung, dann verwässert sich ihre Beteiligung. Der Krise im Strommarkt liesse sich daher auch noch etwas Positives abgewinnen: Die schleppende Liberalisierung und die praktisch inexistente Privatisierung der Energiebranche werden endlich vorangetrieben.
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